Wieviel weiss ein Krankenkassenmitarbeiter über Patienten?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Benno
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Wieviel weiss ein Krankenkassenmitarbeiter über Patienten?

Beitrag von Benno » 10.08.2011, 12:21

Hallo alle zusammen
Ich habe eine etwas ungewöhnliche Frage:
Und zwar möchte ich gerne meine gesetzliche Krankenkasse wechseln (Grund: Zusatzbeitrag und geringe Leistungen). Auf die Krankenkasse, zu der ich gerne wechseln würde, bin ich durch eine Bekannte aufmerksam geworden, die selbst bei dieser Krankenkasse angestellt ist. Selbstverständlich habe ich mich ausgiebig über deren Leistungen informiert und auch mit anderen Kassen verglichen.
Da ich wg. mehrerer chronischen Krankheiten in ärztlicher Behandlung bin und ich diese sehr ungern anderen Menschen und auch dieser erwähnten Bekannten offenbaren möchte, stellt sich für mich die Frage, in wie weit ein Mitarbeiter einer Krankenkasse Einsicht in den Krankheitsverlauf bzw. die Krankheitsgeschichte eines Patienten hat? Dass es eine Art Schweigepflicht gibt, davon gehe ich aus, aber hat ein Mitarbeiter denn z.B. auch Kenntnis darüber, welche Medikamente ein Patient verschrieben bekommt, bei welchem Arzt er in Behandlung ist/war etc?
Vorweg schon mal herzlichen Dank für die Auskunft!
Viele Grüße Ben

Fussballer
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Beitrag von Fussballer » 10.08.2011, 14:32

Hallo Benno...

ich kenne das bisher so, das ein Mitarbeiter sehr vieles von einem Versicherten weiß (kommt natürlich auf die jeweilige Abteilung an, aber ich denke die meisten Mitarbeiter haben Zugriff auf die gängigsten Daten).
Bei meiner ehemaligen Kasse war es so, das man sehen konnte wann/wielange und wegen welcher Erkrankung ich krankgeschrieben war (auch von welchem Arzt) ; wegen welcher Diagnosen ich eine Reha hatte und welche Medikamente ich genommen habe (war mal im Krankengeldbezug und mein Sachbearbeiter musste ja berechnen können wie lange mein Anspruch geht - also in meinen Augen vollkommen legitim). Der dazugehörige Krankenhausaufenthalt sowie die entsprechenden Diagnosen wusste er auch, genauso wie Bandagen, Schienen, etc. die mir verordnet wurden. Er konnte sehen das ich eine chronische Erkrankung hatte oder zumindest eine bei mir mal eingetragen war...

Wie gesagt, da es sein Job ist meine Reha, etc. zu steuern machte es Sinn das er darauf Zugriff hatte... ob nun jeder andere Mitarbeiter, vom Geschäftsführer bis hin zu Menschen in 'fachfremden' Bereichen wie Marketing o.ä. ebenfalls Einsicht hätten, weiß ich nicht...

Kann auch sein, das es von Kasse zu Kasse unterschiedlich ist...

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 10.08.2011, 17:49

Das ist wahrscheinlich von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Bei uns wird streng auf den Datenschutz geachtet und ein Beitragssachbearbeiter hat z. B. keinen Zugriff auf Leistungsanwendungen. Daten über Verschreibungen kann nur der Abteilungsleiter Leistungen einsehen. Zugriff auf Arbeitsunfähigkeitszeiten haben auch nicht alle Mitarbeiter usw. Bringt dir aber nichts, wenn es um eine andere Kasse geht oder deine Bekannte zufällig AL Leistung ist. Wenn du auf gar keinen Fall möchtest, dass sie etwas erfährt, bleibt dir nichts anderes übrig, als eine andere Kasse zu wählen.

hammer62
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Beitrag von hammer62 » 10.08.2011, 18:22

Hier muss schon jemand antworten der bei der neuen Kasse arbeitet.
Bei uns ist der Zugriff auf Daten auch unterschiedlich geregelt. Ich habe, auf Grund meiner Tätigkeit, Zugang zu allen erdenklichen Daten, außer Mitarbeiter der Kasse oder Versicherte im Zeugenschutzprogramm.

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 10.08.2011, 18:41

Hallo,

das setzt aber aucb voraus, dass der Bekannte da Interesse hat und vor allem Zeit da durch Anwendungen zu surfen.
Aber selbst wenn er sich da was durchliest (was nie den Umfang einer Arztakte hat) dürfte er Dich nicht darauf ansprechen oder es weitererzählen.

Ich habe auch meinen Freundes- und Bekanntenkreis bei meiner Kasse versichert, aber ich hab nun wirklich keine Zeit mir Ihren Jahresverdienst oder ihre Krankheiten anzusehen. Und interessieren tut es mich auch nicht.

Ich würde das mit dem Zugang nicht überbewerten.

LG, Fee

GKV-Noob
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Beitrag von GKV-Noob » 10.08.2011, 22:41

Bei meiner Kasse kann man auf sehr viele Daten zugreifen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es strengstens untersagt Versichertendaten aufzurufen, von denen man nichts zu bearbeiten hat.
Aber grundsätzlich wäre es halt möglich.

Also wie GerneKrankenVersichert schon gesagt hat, wenn dir viel dran liegt, wähle eine andere Kasse.

Neu hier
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Beitrag von Neu hier » 12.08.2011, 01:13

Was wäre denn, wenn man dann mal eine Anfrage gem. Datenschutzgesetz machen würde und um Auskunft ersucht, welche Daten die Kasse hat und woher sie kommen. Das sollte doch eigentlich so einiges zutage fördern, wenn die Kasse die Auskunft korrekt erteilt.
Meine jedoch erklärte mir nur pauschal, es gebe einen Austausch zwischen den Stellen X und Y und dazu seien Sie als Z verpflichtet. Selten so eine grenzdebile Auskunft erhalten.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 12.08.2011, 07:10

Frage mal bei deiner Krankenkasse nach der Datenübersicht nach § 286 SGB V.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 12.08.2011, 12:57

Hallo,
ich verstehe zwar die Frage grundsätzlich - es ist legitim wissen zu wollen, welche Daten über einen wo gespeichert sind und wer darauf Zugriff hat.
Warum ? - weil wir eben ein Datenschutzgesetz haben und wir als Bürger darauf vertrauen müssen dass mit unseren Daten sensibel umgegangen wird - dabei spielt es keine Rolle wo die Daten gespeichert sind - ob bei der Stadt, beim Finanzamt, beim Arzt, bei der Krankenkasse oder bei der Bank. Was aber doch selbstverständlich sein müsste, ist die Einsicht, dass, egal bei welcher Behörde , Arzt oder Bank auch immer, verschiedene Mitarbeit dieser Institutionen einen entsprechenden Einblick auf unsere Daten haben. Unserer "Angst" besteht doch darin, befürchten zu müssen, dass solche sensible Daten zwischen diesen Institutionen willkürlich ausgetauscht werden oder das ein Mitarbeiter, z.B. der einer Krankenkasse Abend am Stammtisch über unsere psychischen Erkrankungen den Rest des Lokals informiert.
Wie der Datenschutz, gerade bei den Krankenkassen, beachtet wird, das haben wir nun von verschiedenen Usern gelesen - dazu sollte man auch noch wissen, dass es auch bei Krankenkasse spezielle Datenschutzbeauftragte gibt, die genauestes über die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wachen.
Dass aber auch selbst die strengsten Datenschutzgesetze ad absurdum geführt werden können, kann wohl der Arztbesucher bestätigen, der seinen Warteplatz
im Wartezimmer bzw. Wartebereich einer Arztpraxis findet mit akustischer
Verbindung zur "Anmeldung". Zwei Stunden dort, möglichst noch in einer Landarztpraxis und der Begriff Datenschutz ist Geschichte.
Fazit : Je nach dem was ein MA. einer Krankenkasse direkt mit dem Kunden zu tun hat, hat er auch Einsichtnahme in dessen gespeicherte Daten und gespeichert wird nur, was die Kasse zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigt, aber auch das, was der Kunde von sich aus der Kasse zur Verfügung stellt.
Gruss
Czauderna

Neu hier
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Beitrag von Neu hier » 12.08.2011, 15:04

Meine Kasse hatte sogar eine Telefonnummer und konnte nicht sagen, woher (von mir jedenfalls nicht und in öffentlich zugänglichen Verzeichnissen ist sie auch nicht).
Da stellt man einen schriftlichen Antrag auf Auskunft und es kommt ein Anruf auf den AB: "Wir können Ihr Schreiben nicht schriftlich beantworten, da Ihre Unterschrift fehlt. Bitte rufen Sie zurück". Sie hätten also sensible Daten telefonisch weitergereicht, ohne zu wissen, wen sie da am Apparat haben.
Man fragt sich, wie ein solcher Mitarbeiter eingestellt worden sein kann.

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 12.08.2011, 15:47

Deine Telefonnummer werden sie vermutlich über Angehörige bekommen haben.

Und was den Anruf angeht: Theoretisch sind nur grundsätzliche Auskünfte am Telefon möglich. Das ist aber jenseits jedes Servicegedankens und würde von den Versicherten auch niemals akzeptiert werden... Stell Dir vor, Du rufst an, weil Du dringend eine Auskunft brauchst. Und dann heißt es, die schicken wir Ihnen schriftlich zu. Leider ist die Post heute schon raus, aber Montag wird das was...

Datenschutz und Service in Einklang zu bringen ist ein schmaler Grat.

Wenn Du telefonische Auskünfte generell ablehnst, kannst Du das aber Deiner Kasse mitteilen.

Paule
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Beitrag von Paule » 12.08.2011, 16:10

roemer70 hat geschrieben:Datenschutz und Service in Einklang zu bringen ist ein schmaler Grat.
Geht aber schon. Ich hatte auch mal einen Job, in dem es viele sensible Daten gab. Wenn da (häufig) jemand anrief wegen Auskunft, ließ man sich die Nummer geben und rief nach Überprüfung der Nummer zurück. Wir hatten normalerweise die Nummern dieser anrufenden Auftraggeber in den Akten.

Während mein Kreditkartenanbieter behauptet, es sei "wegen Datenschutz" nicht möglich, auf dem AB eine Bitte um Rückruf zu hinterlassen. Da deren seltsames Sicherheitssystem oft bei Zahlungen Alarm schlägt, führt das dazu, dass laufend Lastschriften abgewiesen werden, wenn mich der Mitarbeiter telefonisch nicht gleich erreicht. Man kanns auch übertreiben mit Datenschutz!

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 12.08.2011, 18:21

Hallo,
Datenschutz, ein heikles Thema -wissen wir doch alle. Römer 70 hat schon recht,
der Versicherte ruft bei seiner Kasse an um eine Adressenänderung tel. mitzuteilen
und muss erst zig Fragen beantworten bis der Kassenmitarbeiter auch wirklich weiss dass der Versicherte auch am Telefon ist, oder er muss ihn zurückrufen, aber selbst da kann er nicht sicher sein, dass auch wirklich der Versicherte am anderen Ende der Leistung ist. So gesehen befindet sich jeder Sachbearbeiter, der mit sensiblen Daten arbeiten muss immer bei Telefonaten mit einem Bein im Knast.
Achtet er strikt auf den Datenschutz ist er ganz schnell als "Bürokrat" und "§§-Reiter" verschrieen, lässt er es eher locker angehen - siehe oben - den goldenen Mittelweg zu finden, das ist die Kunst. Zum Thema Datenschutz habe wir mal eine kleine Aufgabe bekommen - " Sie schreiben eine E-Mail an ihren versicherten - mit folgendem Inhalt - "Sehr geehrter Herr Meier, Ihre Anfrage haben wir erhalten und werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen - mit freundlichen Grüssen - .
die zweite E-Mail lautet . Sehr geehrtes Mitglied, wir haben Ihre Anfrage erhalten und werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen - mit freundlichen Grüssen - .
Welche dieser beiden E-Mails verstößt wohl vom Grundsatz her gegen die Datenschutzbestimmungen ??
Richtig - die zweite. !!

Gruss

Czauderna

Neu hier
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Beitrag von Neu hier » 12.08.2011, 21:10

Deine Telefonnummer werden sie vermutlich über Angehörige bekommen haben.
Ganz sicher nicht.

Im Grunde hätte da jeder eine Telefonnummer zu einem Namen angeben und sich auf diese Weise Auskünfte erschleichen können.
Stell Dir vor, Du rufst an, weil Du dringend eine Auskunft brauchst. Und dann heißt es, die schicken wir Ihnen schriftlich zu.
Um Gottes Willen, wie furchtbar! Da will man dringend wissen, wo das Käseblatt der Krankenkasse für den letzten Monat bleibt und wird auf den POSTWEG VERWIESEN! Nicht auszudenken!
Wenn Du telefonische Auskünfte generell ablehnst, kannst Du das aber Deiner Kasse mitteilen.
Andersherum. Bevor man von einer inkompetenten Kassenmitarbeiterin belästigt wird, der eben mal eingefallen ist, dass sie nach dem Sektfrühstück im Büro auch noch was tun könnte, könnte ja mal angefragt werden, ob das überhaupt erwünscht ist! Ihre eigenen Daten kann sie bei Facebook veröffentlichen, wenn sonst niemand mit ihr redet, aber von Versichertendaten hat sie die Finger zu lassen.
und muss erst zig Fragen beantworten bis der Kassenmitarbeiter auch wirklich weiss dass der Versicherte auch am Telefon ist
Und woher weiß der Versicherte, dass der Kassenmitarbeiter am Telefon ist? Erzählst du fremden Leuten irgendwas am Telefon, nur weil die sich als Kassenmitarbeiter ausgeben?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 13.08.2011, 09:16

Hallo,
Ich moecjte gern sachlich bleiben,
deshalb habe ich deine vorletzte
Anmerkung einfach "ueberlesen"
Und komme direkt zu Letzten -
natuerlich kannst du dich vergewissern
Ob da am anderen Ende wirklich die
Kasse dran ist, in dem du nach deiner
KVNR fragst oder nach deiner Bankverbindung
oder nachdem Namen deines Arztes
beispielsweise und auch ein Rueckruf durch
dich waere eine Loesung.
Griss
Czauderna

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