Krankengeld im ungekü. Beschäftigungsverh. - Förderungen ?
Moderator: Czauderna
Krankengeld im ungekü. Beschäftigungsverh. - Förderungen ?
Hallo an alle, ich bin ab morgen im Krankengeldbezug. Habe keine Erfahrung damit gesammelt bisher zum Glück. Befinde mich in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis. Gibt es Förderungsmöglichkeiten in meiner aktuellen Situation z.B. zur Miete und / oder andere Möglichkeiten ? An welche Stelle muss ich mich wenden ?
Ich glaube nicht, dass du da noch einen Zuschuss von der Arge bekommen wirst. Dein Einkommen ist ja nicht gerade niedrig.
Auch wenn du KG bekommst liegst du sicher nicht unter dieser "Armutsgrenze" (weiß leider den genauen Namen nicht).
§ 47 Höhe und Berechnung des Krankengeldes
(1) 1 Das Krankengeld beträgt 70 v. H. des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regelentgelt). 2 Das aus dem Arbeitsentgelt berechnete Krankengeld darf 90 v. H. des bei entsprechender Anwendung des Absatzes 2 berechneten Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen.
Also gehen wir davon aus du hast 2000 € Brutto und ca 1200 € Netto:
70 % von 2000 € = 1400 €
90 % von 1200 € = 1080 €
Also würdest du 1080 € bekommen, natürlich gehen davon auch noch Beiträge ab.
Auch wenn du KG bekommst liegst du sicher nicht unter dieser "Armutsgrenze" (weiß leider den genauen Namen nicht).
§ 47 Höhe und Berechnung des Krankengeldes
(1) 1 Das Krankengeld beträgt 70 v. H. des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regelentgelt). 2 Das aus dem Arbeitsentgelt berechnete Krankengeld darf 90 v. H. des bei entsprechender Anwendung des Absatzes 2 berechneten Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen.
Also gehen wir davon aus du hast 2000 € Brutto und ca 1200 € Netto:
70 % von 2000 € = 1400 €
90 % von 1200 € = 1080 €
Also würdest du 1080 € bekommen, natürlich gehen davon auch noch Beiträge ab.