Zuzahlungsbefreiung für Paare

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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joachim212
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Zuzahlungsbefreiung für Paare

Beitrag von joachim212 » 30.07.2011, 15:11

Von der KKH bekam ich die Mitteilung, dass bei jedem Ehepartner die gesamten Eionkünfte zur Zuzahlunsbefreiung herangezogen werden. Wäre das Paar jedoch getrennt, müsste jeder nur sein eigenes Einkommen angeben. Da stimmt doch was nicht, oder werden getrennt lebende Partner deutlich bevozugt? Hat jemand ein Beispile zur Berechung für Ehepaar, beide separat krankenversichert? :?:

sozifa90
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Beitrag von sozifa90 » 30.07.2011, 16:10

das ist richtig so.

Entscheidend ist, dass der Ehepartner in einen Haushalt mit Ihnen lebt. Dabei werden alle Einkünfte von dem Ehegatte gerücksichtigt.

Bsp

Mann verdient 1200€ Brutto
Frau 800€

leben in einem Haushalt

sind zusammen im Monat 2000€

im Jahr also 24000€ wovon aber noch ein fester Betrag für den 2. und jeden weiteren angehörigen abgezogen werden




Dabei ist es egal ob Sie bei unterschiedlichen Kassen versichert sind. Die Kasse bei der die Zuzahlungsbefraiung beantragt wird, beurteilt diese auch die befreiung für den Ehepartner
Zuletzt geändert von sozifa90 am 30.07.2011, 17:52, insgesamt 1-mal geändert.

joachim212
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Beitrag von joachim212 » 30.07.2011, 16:15

werden dann die Ausgaben für Medikamente/Behandlungen nicht auch zusammen erfasst?

sozifa90
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Beitrag von sozifa90 » 30.07.2011, 17:09

richtig. die werden auch zusammen gezählt

Aha
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Beitrag von Aha » 30.07.2011, 18:07

Ergänzung:
..und die Zuzahlungen werden auch zusammengezählt, wenn beide Ehepartner bei verschiedenen Kassen versichert sind. Der Freibetrag für den Ehepartner beträgt derzeit 4599,00€, wird vom Gesamteinkommen abgezogen. Vom verbleibenden Betrag dann 2% bzw. bei chronisch kranken (vom Arzt per Bestätigung nachgewiesen) 1%. Das ist die Belastungsgrenze für beide zusammen. Alles darüber wird erstattet und für den Rest des Jahres gibts die Befreiungskarte.

naja, einen Teil hatte ja auch schon sozifa geschrieben..... :shock:

joachim212
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Beispiel

Beitrag von joachim212 » 31.07.2011, 13:23

Also erst mal Danke für die Antworten.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann stellt das Ehepaar einen gemeinsamen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung in dem beide Einkommen und beide Krankenkosten angegeben werden.
Warum die KKH dann 2 Anträge will, für beide Ehepartner, in dem jeder das Gesamteinkommen beider Partner angeben soll aber nur die jeweiligen Krankenkosten des einen Partners?

Czauderna
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Re: Beispiel

Beitrag von Czauderna » 31.07.2011, 15:13

joachim212 hat geschrieben:Also erst mal Danke für die Antworten.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann stellt das Ehepaar einen gemeinsamen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung in dem beide Einkommen und beide Krankenkosten angegeben werden.
Warum die KKH dann 2 Anträge will, für beide Ehepartner, in dem jeder das Gesamteinkommen beider Partner angeben soll aber nur die jeweiligen Krankenkosten des einen Partners?
Hallo,

nein, es müssen keine zwei Anträge gestellt werden - ein Antrag bei einer Kasse genügt und es müssen auch ggf. nicht beide Ehegatten chronisch krank sein damit nur 1% der Bruttoeinkünfte als Bemessungsgrenze herangezogen werden.
Auf diesem einen Antrag müssen dann allerdings die Angaben für bei de gemacht werden - so ist die Praxis.
Gruss
Czauderna

joachim212
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Beitrag von joachim212 » 31.07.2011, 17:26

Danke, nun weiß ich erst mal Bescheid.

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