Schiebehilfe für Rollstuhl

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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rollstuhlschieber
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Schiebehilfe für Rollstuhl

Beitrag von rollstuhlschieber » 29.06.2011, 09:48

Die Krankenkasse hat eine Schiebehilfe via mobil für die Begleitperson bewilligt. Das Sanitätshaus hat dafür 2.550 Euro bekommen und hat uns mit einem 8 Jahre alten und verrosteten und maroden Gerät versorgt.

Bei diesen 2.500 Euro handelt es sich um eine Pauschale und das Sanitätshaus muss 5 Jahre reparieren. Darf dieses Gerät immer wieder zum vollen Preis der KK anbieten.

Das Gerät wurde innerhalb von 2 Monaten 4 Mal in die Werkstatt genommen, samt Rollstuhl an dem es angebaut ist und immer wieder im gleichen Zustand zurück gebracht.

Meine Frage an die Krankenkassen- Experten im Forum.

Ist die KK es den Krankenkassen echt egal wie der Versicherte versorgt wird?

Ist die Krankenkasse nicht in der Pflicht sich darum zu kümmern, wie die Versorgung statt gefunden hat.

Ein Neugerät kostet ca. 3.000 Euro, das Sanitätshaus bekommt 2.500 Euro und darf dafür mit einem alten Gerät welches vermutlich schon viele Male im Einsatz war versorgen

ohne jeden Rückhalt/Unterstützung der Krankenkasse?

Welche Möglichkeiten habe ich, mich zur Wehr zu setzen?

Freue mich über jede Antwort und sage schon einmal Danke.

rollstuhlschieber
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Beitrag von rollstuhlschieber » 29.06.2011, 09:50

Für alle die sich unter einer Schiebehilfe nichts vorstellen können
alber.de/produkte-rollstuhl-zusatzantrieb/schiebehilfe-bremshilfe-viamobil.html

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 29.06.2011, 13:34

Hallo,
ich kann natürlich nicht für andere Kassen schreiben, sondern nur aus eigener Erfahrung. Es ist keinesfalls so, dass ein Lieferant, der einen Versorgungsauftrag von der Kasse erhält, dem Versicherten mangelhafte Hilfsmittel liefern darf. Je nach Art des Hilfsmittels muss eine aktuelle TÜV-Prüfung vorliegen und wenn wir "Neuware" bezahlen, dann muss auch solche geliefert werden. Wenn sich die Versicherten beschweren, dann wird der Lieferant schon kontaktiert und aufgefordert Abhilfe zu schaffen, riskiert er doch, wenn sich die Beschwerden häufen eben keine Aufträge mehr zu bekommen, und das ggf. nicht nur von der einen Kasse.
Es ist aber auch tatsächlich so, dass auch gebrauchte Hilfsmittel abgegeben werden können als Wiedereinsatz, aber wie gesagt, das muss dann auch qualitativ passen.
Mein Rat - wenn möglich bei der Kasse vorsprechen oder dem Lieferanten die Einschaltung der Kasse "androhen".
Gruss
Czauderna

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