Folgender Fall liegt mir zu Grunde:
Vater = Mitglied der PKV
Mutter = Mitglied einer AOK
2 Kinder, geboren 2000 und 2004, beide seit Geburt PKV versichert.
Vater ist am 15.04.2011 verstorben, die Kinder sind darauf hin seit dem 16.04.2011 durch die Mutter bei der AOK familienversichert.
Nun wird am 17.05.2011 ein Rentenantrag ( Witwen-und Waisenrente ) gestellt. KVdR für die Mutter ist klar, 9/10 sind erfüllt und außerdem ist sie seit dem Tod des Mannes selbst., also bekommt sie den Zuschuß zur KV.
Wie aber sieht es mit der KVdR für die Kinder aus ? Da ja noch keine Beschäftigung vorlag, kann hier die 9/10 Regelung ja nicht zutreffen. Durch den Verstorbenen ist die Vorversicherungszeit nicht erfüllt, durch die Mutter jedoch erfüllt. Werden die Kinder in der KVdR nun pflichtversichert oder müssen diese sich auch freiwillig bei der AOK versichern ?
KVdR - Vorversicherungszeit
Moderator: Czauderna
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Bei Hinterbliebenen, die ihren Rentenanspruch aus der Versicherung des Verstorbenen ableiten, gelten die Vorversicherungszeit nach § 5 Absatz 1 Nr. 11 SGB V oder die Voraussetzung nach § 5 Absatz 1 Nr. 12 SGB V auch dann als erfüllt, wenn der Verstorbene diese erfüllt hatte.
Da der Verstorbene die Voraussetzungen für die KVdR nicht erfüllt hat, werden die Kinder in der KVdR nicht pflichtversichert. Es ist jedoch zunächst weiterhin eine Familienversicherung möglich und wenn die Rente nicht mehr als 365 EUR beträgt auch weiterhin.
Mit freundlichen Grüßen
Da der Verstorbene die Voraussetzungen für die KVdR nicht erfüllt hat, werden die Kinder in der KVdR nicht pflichtversichert. Es ist jedoch zunächst weiterhin eine Familienversicherung möglich und wenn die Rente nicht mehr als 365 EUR beträgt auch weiterhin.
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KVdR Mitgliedschaft
Vielen Dank, sehr hilfreich.