KVdR
Moderator: Czauderna
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KVdR
ab welcher montlicher Rentenhöhe werde ich selbst Mitglied in der KVdR ? Gibt es da irgend eine Grenze oder werde ich sofort selber Mitglied wenn die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt ist, wobei die Rentenhöhe nicht entscheidend ist ?
Hallo,
die KVdR. tritt ab Rentenbeginn, frühestens ab Tag der Rentenantragstelllung ein, wenn die Vorversicherungszeiten, also die Voraussetzungen für die KVdR. erfüllt sind und die Rente auch ausgezahlt wird. Damit beginnt dann auch ggf. die Mitgliedschaft in der GKV. als Rentner, bzw. Rentenantragsteller.
Gruss
Czauderna
die KVdR. tritt ab Rentenbeginn, frühestens ab Tag der Rentenantragstelllung ein, wenn die Vorversicherungszeiten, also die Voraussetzungen für die KVdR. erfüllt sind und die Rente auch ausgezahlt wird. Damit beginnt dann auch ggf. die Mitgliedschaft in der GKV. als Rentner, bzw. Rentenantragsteller.
Gruss
Czauderna
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[quote="Czauderna"]Hallo,
die KVdR. tritt ab Rentenbeginn, frühestens ab Tag der Rentenantragstelllung ein, wenn die Vorversicherungszeiten, also die Voraussetzungen für die KVdR. erfüllt sind und die Rente auch ausgezahlt wird. Damit beginnt dann auch ggf. die Mitgliedschaft in der GKV. als Rentner, bzw. Rentenantragsteller.
Gruss
Czauderna[/quote]
das war nicht meine Frage . Ich habe gefragt ob auch die Höhe der Rente eine Rolle spielt, trotzdem danke aber das war mir bekannt.
die KVdR. tritt ab Rentenbeginn, frühestens ab Tag der Rentenantragstelllung ein, wenn die Vorversicherungszeiten, also die Voraussetzungen für die KVdR. erfüllt sind und die Rente auch ausgezahlt wird. Damit beginnt dann auch ggf. die Mitgliedschaft in der GKV. als Rentner, bzw. Rentenantragsteller.
Gruss
Czauderna[/quote]
das war nicht meine Frage . Ich habe gefragt ob auch die Höhe der Rente eine Rolle spielt, trotzdem danke aber das war mir bekannt.
Nun denn, ich habe schon Rentner gehabt, deren Rente 35,00 € mtl. beträgt und durch einen Abzug von ca. 3,70 € in der KV/PV versichert waren.
Es kommt entscheidend darauf an, ob Du treues Mitglied der Solidargemeinschaft gewesen bist. Bei einem 65-jährigen wird die KVdR bpsw. nicht erfüllt, wenn er ab dem 41. Lebensjahr bis zur Stellung des Rentenantrages eine Lücke hat (also nicht GKV versichert), die größer als 2,5 Jahre ist.
Es kommt entscheidend darauf an, ob Du treues Mitglied der Solidargemeinschaft gewesen bist. Bei einem 65-jährigen wird die KVdR bpsw. nicht erfüllt, wenn er ab dem 41. Lebensjahr bis zur Stellung des Rentenantrages eine Lücke hat (also nicht GKV versichert), die größer als 2,5 Jahre ist.
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