Hilfe, Probleme mit KKmitgliedschaft wegen Krankmeldung

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Moderator: Czauderna

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Nige
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Hilfe, Probleme mit KKmitgliedschaft wegen Krankmeldung

Beitrag von Nige » 21.06.2011, 14:10

Ich habe schon seit längerem Beschwerden mit dem Knie, die als Überlastung abgetan wurden, bis ich im April dann nicht mehr gehen konnte.
Der damalige Hausarzt hat mich nach 3 Wochen dann doch mal zur Kernspin geschickt, bei der rauskam dass der Meniskus kaputt ist.
Darauf hat mir mein Arbeitgeber gekündigt, weil ich noch in Probezeit war.
Ich habe dann einen Termin beim Orthopäden ausgemacht, der war am 9.5. und wurde vom Hausarzt bis 13.5 krankgeschrieben.
Meine KK hat mir etwas zugeschickt, das der behandelnde Arzt ausfüllen musste, und den Auszahlschein. Den habe ich zu meiner Hälfte ausgefüllt und den Rest dem Orthopäden gegeben, dort bekam ich dann alles bereits im Rücksendeumschlag wieder und habe es so weggeschickt.
Ich dachte, der Arzt kennt sich besser aus als ich und tut schon alles rein was die KK braucht.
2 Wochen später war dann die ambulante OP, am nächsten Tag gab es leider Komplikationen, so dass ich zum Hausarzt bei uns im Ort gefahren wurde (ein anderer als bei dem ich vorher war), und der schrieb mich von da an krank. Ich hab die gelben Zettel auch immer schön zur KK geschickt.
Nun habe ich Freitag mal nachgefragt bei der KK, weil der Orthopäde ja eine AU von 2 bis 4 Wochen nach der OP angegeben hat, dabei waren allerdings die Komplikationen nicht eingerechnet, wie das aussieht, wenn jetzt die 4 Wochen vorbei sind, ob ich dann nochmal zu dem behandelnden Orthopäden gehen muss oder ob die Bescheinigung vom Hausarzt reicht.
Erst hiess es, Hausarzt reicht, und heute haben sie mich angerufen und gesagt, dass ihnen ab dem 13.5. gar keine Information darüber vorliegt, dass ich krank war, und dass sie gar nicht wussten dass ich operiert wurde. Weil keine durchgehende Krankmeldung da ist sei ich seit dem 13.5. nicht mehr versichert und müsse jetzt freiwillig versichert alle Beiträge nachzahlen und kriege kein Krankengeld ab 13.5.
Vorher hab ich vom 23.4 bis 13.5 KG bekommen.
Ich hab dann gesagt ich habe aber doch die gelben Zettel immer eingeschickt, worauf sie sagte ach so ja da sind Krankmeldungen ab dem 25.5 (der Tag der OP) da aber weil ich die 12 Tage dazwischen keine Beiträge gezahlt habe bin ich ab 14. schon rausgeflogen deswegen zählt das nicht mehr.
Also hat der behandelnde Orthopäde keine Krankmeldung dazugetan, er ist wohl davon ausgegangen dass der Hausarzt das macht. Und ich hab leider nicht drangedacht nachzuschauen.
Aber auf meine Frage, ob der Orthopäde mir das Attest nicht rückwirkend geben könne, hiess es nein. Dabei war ich doch bei diesem Arzt, er hat doch gesehen dass ich kaum gehen kann, und wenn ich so gesund gewesen wäre wäre ich ja nicht operiert geworden.

Geht das wirklich nicht nachträglich, ich dachte immer es geht nur nicht nachträglich wenn man gar nicht beim Arzt war?

Danke schonmal.

jumpingpoint
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Beitrag von jumpingpoint » 22.06.2011, 08:37

Aufgrund der Kündigung bestand die Versicherung nur noch wegen des Bezuges von Krankengeld. Bis 13.05. lag offensichtlich ein Nachweis der Arbeitsunfähigkeit vor und wurde Krankengeld gezahlt, sodass bis dahin der Versicherungsschutz ok war.

Entscheidend für die weitere Krankengeldzahlung ist dann die weitere Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Ein Arzt kann zwar rückwirkend Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, ein Krankengeldanspruch besteht aber erst ab Tag nach der ärztlichen Feststellung. Besteht an diesem Tag kein Versicherungsverhältnis mit Anspruch auf Krankengeld, wird auch kein Krankengeld gezahlt.

Falls die Arbeitsunfähigkeit spätestens am 13.06. endete und ab 14.06. ein neues Versicherungsverhältnis (z.B. bei Bezug von Arbeitslosengeld) zustande gekommen ist, könnte für die Zeit ab 26.05. noch ein Krankengeldanspruch über den sogenannten nachgehenden Leistungsanspruch (§ 19 SGB V) in Frage kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Nige
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Beitrag von Nige » 22.06.2011, 10:04

Dankeschön.
Ich war ja von April weg durchgehend krank.
Ich habe den Orthopäden heute früh erwischt, zu dem ich am 9.5. gegangen bin, und der mich am 25.5. operiert hat. Er sagt er kann mich nur ab der OP krankschreiben, für den Zeitraum davor wäre der Hausarzt zuständig. Der ist nur leider gerade in Urlaub, aber kann er die Krankschreibung, die er bis zum 13.5. ausgestellt hat (weil er sagte der Orthopäde soll den weiteren Behandlungsverlauf und demzufolge auch die Dauer der AU bestimmen) nachträglich verlängern?
Ich meine, es ist ja offensichtlich dass ich krank war, sonst hätte ich ja keine OP benötigt.
Beim Arbeitsamt war ich zu der Zeit nicht, 1. weil ich nicht laufen konnte und 2. dachte ich ja dass alles seine Richtigkeit hat und der Orthopäde die AU bescheinigt hat.
Aber geht es prinzipiell dass ich mich nicht für den Zeitraum vom 13.5 ab freiwillig selbst versichern muss, wenn der Hausarzt die Krankmeldung nachreicht?
Und wie sieht es damit aus, mein Arbeitgeber hat ja bis 23.4. Beitrag bezahlt, bin ich dann nicht noch für den Folgemonat versichert gewesen?
Vielen Dank!

jumpingpoint
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Beitrag von jumpingpoint » 22.06.2011, 10:55

Nige hat geschrieben:... aber kann er die Krankschreibung, die er bis zum 13.5. ausgestellt hat ... nachträglich verlängern? Ich meine, es ist ja offensichtlich dass ich krank war, sonst hätte ich ja keine OP benötigt
Das Problem hierbei ist nicht die nachträgliche Bescheinigung oder die offensichtliche Arbeitsunfähigkeit, sondern die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Feststellungstag wäre jetzt immer ein aktuelles Datum und kein Datum in der Vergangenheit. Wie oben geschrieben orientiert sich der Krankengeldanspruch immer an diesem Feststellungstag.
Nige hat geschrieben:Und wie sieht es damit aus, mein Arbeitgeber hat ja bis 23.4. Beitrag bezahlt, bin ich dann nicht noch für den Folgemonat versichert gewesen?
Mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses am 23.04. endet grundsätzlich auch das Versicherungsverhältnis. Aufgrund der Arbeitsunfähigkeit/Krankengeldzahlung bleibt das Versicherungsverhältnis bis 13.05. bestehen.

Wie oben geschrieben käme unter Umständen ein nachgehender Leistungsanspruch von 1 Monat bis 13.06. in Frage.

Mit freundlichen Grüßen

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