Deine vielleicht nicht, aber darum ging es nicht, denn die TE schrieb:Machts Sinn hat geschrieben:Nicht nur dass der Vergleich ziemlich "hinkt" - meine Kasse hat mir eine solche Mitteilung jedenfalls nicht gemacht.
Nach der Lohnfortzahlung wurde ihm von der KK Krankengeld bewilligt. Gleichzeitig wurde in dem Schreiben mitgeteilt, dass das Krankengeld bis zum Tag der Feststellung der AU ausgezahlt wird. Vor Ablauf der bescheinigten AU , jedoch spätestens am Tag des Ablaufs der bisher bescheinigten AU muss die weitere AU bescheinigt werden.