Hallo zusammen,
Ende FV zum 30.05.11 wg. Alterserreichung für die FV.
Wie lange hat man Zeit eine neue Krankenversicherung zu suchen? Die Kasse in der ich FV war hat mir schon eine neue Versichertenkarte zugeschickt, obwohl ich nichts unterschrieben habe...
Habe ich 3 Monate Zeit wie ein Freiwillig Versicherter oder nur
14 Tage wie ein Arbeitnehmer?
Vielen Dank für die Info.
85andi
Kassenwahlrecht nach Alterserreichung FV als Student
Moderator: Czauderna
-
- Beiträge: 400
- Registriert: 14.02.2011, 20:27
Hallo 85andi,
die rechtliche Seite:
1.) mit dem Erreichen der Altersgrenze tritt sofort Versicherungspflicht ein.
2.) Innerhalb von zwei Wochen nach dem Eintritt von Versicherungspflicht musst Du bei der Hochschule eine Mitgliedsbescheinigung einreichen. [§175 Abs. 3 SGB V] Wenn Du die Frist verpasst, wirst Du Mitglied der alten Kasse.
Die Praxisseite:
Bei manchen Kassen funktioniert ein Anruf à la "aber ich habe doch schon längst xyz als Krankenkasse gewählt", weil nicht alle bei der Hochschule fragen, ob die Mitgliedsbescheinigung fristgerecht vorlag. Die Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse sollte dann schleunigst bei der Hochschule eingereicht werden.
Bei manchen Kassen funktioniert das nicht, weil die Fristen streng überwacht und eingehalten werden.
Rein rechtlich ist die Frist versäumt, und ohne Sonderkündigungsrecht bist Du die nächsten 18 Monate an die Kasse gebunden.
Gruß, Swantje
die rechtliche Seite:
1.) mit dem Erreichen der Altersgrenze tritt sofort Versicherungspflicht ein.
2.) Innerhalb von zwei Wochen nach dem Eintritt von Versicherungspflicht musst Du bei der Hochschule eine Mitgliedsbescheinigung einreichen. [§175 Abs. 3 SGB V] Wenn Du die Frist verpasst, wirst Du Mitglied der alten Kasse.
Die Praxisseite:
Bei manchen Kassen funktioniert ein Anruf à la "aber ich habe doch schon längst xyz als Krankenkasse gewählt", weil nicht alle bei der Hochschule fragen, ob die Mitgliedsbescheinigung fristgerecht vorlag. Die Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse sollte dann schleunigst bei der Hochschule eingereicht werden.
Bei manchen Kassen funktioniert das nicht, weil die Fristen streng überwacht und eingehalten werden.
Rein rechtlich ist die Frist versäumt, und ohne Sonderkündigungsrecht bist Du die nächsten 18 Monate an die Kasse gebunden.
Gruß, Swantje