Krankenkassenbeitrag für Rückkauf private Sofort-Rentenvers.

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Urgel
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Krankenkassenbeitrag für Rückkauf private Sofort-Rentenvers.

Beitrag von Urgel » 19.06.2011, 07:13

Krankenkassenbeiträge für Rückkauf einer rein privat finanzierten Sofort-Rentenversicherung?

Ein Arbeitnehmer hat seine Entlassungsabfindung (versteuert und Sozialabgaben wurden abgezogen) in eine private Sofort-Rentenversicherung einbezahlt.

Ca. ein Jahr nach Beginn der monatlichen Rentenzahlungen will er seine private Sofort-Rentenversicherung kündigen - versicherungstechnisch Rückkauf genannt.
(Nach den Versicherungsbedingungen ist das möglich, ein Rückkaufwert ist angegeben.)

Fragen:
1. Müssen für den Rückkauf in diesem Fall Beiträge für die Krankenkasse gezahlt werden?
2. Wenn ja, auf welcher Basis und wie berechnet sich der beitragspflichtige Teil / Betrag?

Czauderna
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Re: Krankenkassenbeitrag für Rückkauf private Sofort-Rentenv

Beitrag von Czauderna » 19.06.2011, 12:03

Urgel hat geschrieben:Krankenkassenbeiträge für Rückkauf einer rein privat finanzierten Sofort-Rentenversicherung?

Ein Arbeitnehmer hat seine Entlassungsabfindung (versteuert und Sozialabgaben wurden abgezogen) in eine private Sofort-Rentenversicherung einbezahlt.

Ca. ein Jahr nach Beginn der monatlichen Rentenzahlungen will er seine private Sofort-Rentenversicherung kündigen - versicherungstechnisch Rückkauf genannt.
(Nach den Versicherungsbedingungen ist das möglich, ein Rückkaufwert ist angegeben.)

Fragen:
1. Müssen für den Rückkauf in diesem Fall Beiträge für die Krankenkasse gezahlt werden?
2. Wenn ja, auf welcher Basis und wie berechnet sich der beitragspflichtige Teil / Betrag?
Hallo,
meiner Ansicht nach nein, muss er nicht, da es sich um keinen Versorgungsbezug handelt und demnach keine Umlage auf 120 Kalendermonate erfolgen kann. Sofern eine freiwillige Versicherung in der GKV besteht, werden künftig nur die Kapitalertr#äge aus die Rückkaufsumme beitragspflichtig.
Gruss
Czauderna

Urgel
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Beitrag von Urgel » 19.06.2011, 12:29

Hallo Czauderna,

vielen Dank für deine Antwort.
In dem Fall handelt es sich um eine Person, die noch keine gesetzliche Rente bekommt. Es sind außer der privaten Sofortrente keine (in der gesetzlichen Krankenkasse und Pflegeversicherung) beitragspflichtigen Einkünfte vorhanden.

Für die monatlichen Auszahlungen der private Sofortrente müssen für die gesetzliche Krankenkasse und Pflegeversicherung die vollen Betragsätze bezahlt werden.

Als Einmalbeitrag wurden ca. 240.000 € einbezahlt. Die monatliche Rente ist ca. 1.500 €. Der Rückkaufswert nach einem Jahr ist laut Versicherungsvertrag ca. 200.000 €. Das sind nur ganz grobe Werte aus meiner Erinnerung. Falls nötig kann ich genauere Werte ermitteln.

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