6 Wochen Urlaub wie Krankenversichert???

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Gast Schwester
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6 Wochen Urlaub wie Krankenversichert???

Beitrag von Gast Schwester » 18.06.2011, 20:35

Hallo,
ich habe eine Frage:
Ich werde am 31 Juli Arbeitslos und möchte dann 6 Wochen Urlaub machen.
Ich werde in dieser Zeit nicht arbeitslos gemeldet sein und kein Einkommen haben. Mein Ehemann ist bereits 1 Jahr arbeitslos gemeldet. Und wird auch die 6 Wochen mit Urlaub machen. 3 Wochen Urlaub vom Arbeitsamt drei Wochen ohne Leistungsbezug abgemeldet!
Wir werden in dieser Zeit von meiner Abfindung leben!
Wie können wir uns am besten Krankenversichern für diese Zeit?
Wie wird der Beitrag berechnet?
Habe da was von Nachversicherung gelesen, würde die in diesem Fall greifen?
Oh das sind ja doch drei Fragen!
Kann mir da jemand eine Antwort geben?
Danke

skoda007

Beitrag von skoda007 » 18.06.2011, 21:39

Hallo,

Die Nachversicherung ist ein sogenannter nachgehender Leistungsanspruch.
Würde aber bei Dir nicht zu tragen kommen, da dieser nur für die Dauer von einem Monat gilt und auch nur dann, wenn im direkten Anschluss eine Weiterversicherung erfolgt.

Es würde bei Dir gehen, wenn der Urlaub nur bis zum 31. August gehen würde und Du Dich spätestens am 1. September arbeitslos meldest.
Ist der Zeitraum länger dann musst Du dich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.
Wenn Du keine Einnahmen hast, dann gibt es eine Mindestbemessungsgrenze in Höhe von 851,67 € von der Du Beiträge zahlen müsstest.
Das wären incl. Pflegeversicherung etwas über 200 € für sechs Wochen.

Für Deinen Mann wäre alles ok, da er ja nur 3 Wochen ohne Leistungsbezug ist.
Eventuell bestände die Möglichkeit, da Du ja arbeitslos bist, eine kostenlose Familienversicherung für Dich zu beantragen.

Am besten mal bei der Krankenkasse von Deinem Mann nachfragen.

Lg
Rainer

Gast Schwester
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Beitrag von Gast Schwester » 18.06.2011, 23:50

Danke,
für die schnelle Antwort. Das hilft mir schon weiter!
Also wird meine Abfindung nicht zur Beitragsbemessung herangezogen???
Habe so was in irgendwelchen Richtlinien gelesen aber leider nichts verstanden. :roll:
Bei der KK von meinem Mann haben wir uns schon nach Familienversicherung erkundigt, geht auch doch für die 3 Wochen ohne
Arbeitslosengeld Bezug sollen wir uns dann freiwillig versichern. In dem
Antrag wird dann gefragt welches Einkommen wir zusammen haben und
wovon wir leben. Bin nicht sicher ob ich die Abfindung da eintragen muß.
Anderes Einkommen haben wir ja nicht!
Gibt es hier auch noch eine Antwort für uns :?: :?: :?:
Lieben Dank
Hamburgerin

skoda007

Beitrag von skoda007 » 19.06.2011, 10:28

Hallo!

Ja, die Abfindung wird zur Beitragsbemessung herangezogen.

In welchem Umfang dies geschieht da muss ich passen,
möchte Dir auch nichts verkehrtes mitteilen.

Vielleicht weiß da jemand anders hier im Forum mehr darüber.

Ansonsten direkt zur KK und nachfragen.

Lg
Rainer

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 19.06.2011, 12:01

Hallo, ja, die Abfindung wird herangezogen - dazu gibt es einen Berechnungsmodus der u.a. auch folgende Punkte enthält - Grund der Abfindung, Alter, Betriebszugehörigkeit und Höhe des letzten Bruttoeinkommens sowie Ende des Beschäftigungsverhältnisses - genau und verbindlich macht das die Krankenkasse, also hingehen und fragen.
Schönen urlaub.
Gruss
Czauderna

Gast Schwester
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Beitrag von Gast Schwester » 19.06.2011, 12:10

Noch mal vielen Dank :!:
Es gibt doch eine Menge zu bedenken bevor es losgehen kann. :)
Einen schönen Sonntag noch
die Hamburgerin

Koelnerin74
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Beitrag von Koelnerin74 » 21.06.2011, 16:19

Also wenn dein Mann die ersten 3 Wochen noch über´s Arbeitsamt gemeldet ist, dann empfehle ich euch, dass du ab 01.08. eine Familienversicherung über ihn beantragst (Abfindung bleibt hierbei unberücksichtigt). Nach den 3 Wochen wird dein Ehemann dann abgemeldet und ab dann seit ihr im Rahmen des nachgehenden Leistungsanspruches abgesichert (nicht versichert). Eine freiwillige Mitgliedschaft ist also nicht nötig. Tritt bei dir dann irgendwann wieder eine Pflichtversicherung ein, wechselt du wieder zurück in eine eigene Mitgliedschaft (bei der bisherigen Krankenkasse oder einer neu gewählten, sofern du zuvor mind. 18 Monate bei deiner letzten Krankenkasse selbst versichert warst).

Gast Schwester
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Beitrag von Gast Schwester » 21.06.2011, 16:32

Hallo Koelnerin,
also diese Antwort gefällt mir am besten! :lol:
So werden wir es versuchen zu machen. Wenn es nicht klappt können wir immer noch die zweiten 3 Wochen in die freiwillige Versicherung bei meinem Mann gehen.
Danke
liebe Grüße aus Hamburg

Koelnerin74
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Beitrag von Koelnerin74 » 21.06.2011, 16:35

Das wird aber nicht nötig sein, denn wenn seine Mitgliedschaft nach den 3 Wochen endet, greift automatisch der nachgehende Leistungsanspruch und du als Familienversicherte bist dann inbegriffen ;-).

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