Frage wegen Höhe des Krankengeldes im ersten Monat

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Moderator: Czauderna

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andikrumi
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Frage wegen Höhe des Krankengeldes im ersten Monat

Beitrag von andikrumi » 14.06.2011, 20:03

Hallo,
ich habe eine Frage wegen Krankengeld im ersten Monat.

Ich habe einen neuen Job am 28.02.2011 angetreten.
Für diesen einen Tag hat mir meine Firma eine Lohnabrechnung zugeschickt (29,20€)
Nun wurde ich im ersten Monat eine Woche krank (14.03.11-18.03.11).
Ich habe aus diesem Grund die AOK angeschrieben, Krankengeld beantragt und dieses auch bekommen (für die ganze Woche 76,48€)
Allerdings ist das Krankengeld meiner Meinung nach zu niedrig.
Auf meine Nachfrage wie dieses berechnet wird wurde mir folgendes per Telefon von der Sachbearbeiterin mitgeteit:
Die Krankenkasse erhält von meiner Firma einen Nachweis über meinen Verdienst, aus diesem wird das Krankengeld berechnet.
Wie die Berechnungsgrundlage ist weiß ich inzwischen, allerdings hat die Krankenkasse nur den 28.02.11 als Berechnungsgrundlage
herangezogen, ich dachte es wird der gesamte Monat Februar mit eingerechnet. Ich habe vom 01.02.11 bis zum 15.02.11 bei einer anderen
Firma gearbeitet. Vom 16.02.11 bis zum 27.02.11 war ich arbeitslos ohne irgendwelche Bezüge (kein ALG1 und kein ALG2).

Frage:
Warum wird der Lohn meiner Vorgängerfirma (01.02.11 bis zum 15.02.11) nicht mit einberechnet?

Die Sachbearbeiterin sagte mir auf meine Nachfrage wegen eines Bescheides wo klipp und klar draufsteht was ich als
Krankengeld bekomme folgendes: Ich bekomme keinen Bescheid sondern nur einen Bescheid für das Finanzamt. Jedesmal
wenn man Geld von irgendeinem Amt bekommt, kriegt man doch auch einen Bescheid (siehe ALG1/ALG2).

Frage: Ist das rechtens?



Danke für eure Mühe

Andreas

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Agion
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Beitrag von Agion » 14.06.2011, 20:16

Naja .... die Bestätigung des Krankengeldanspruchs sowie die Mitteilung über die Höhe der Zahlung stellt eindeutig einen Verwaltungsakt dar.

Gem. § 33 (2) SGB X kann ein Verwaltungsakt schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden. Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt.

Wenn Dir die AOK keinen schriftlichen Bescheid erlassen möchte solltest Du mal Dein berechtigtes Interesse unverzüglich erklären :) und die Kasse auf diese Vorschrift hinweisen.

Die Berechnung halte ich allerdings für in Ordnung. Das KG berechnet sich immer aus der aktuellen Beschäftigung. Es werden nie Gehälter von Vorarbeitgeber usw. berücksichtigt (mit Ausnahme der bei Vorarbeitgeber evtl. erhaltenen Einmalzahlungen der letzten 12 Monate).

Grüße, Agion

andikrumi
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Beitrag von andikrumi » 15.06.2011, 18:33

Danke für die Antwort!

Koelnerin74
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Beitrag von Koelnerin74 » 21.06.2011, 16:44

Bei Arbeitsunfähigkeit innerhalb der ersten 4 Wochen einer Beschäftigung ist meines Wissens nach immer das vereinbarte Arbeitsentgelt (brutto/netto) für die Berechnung heranzuziehen. D.h. wurde in 02/11 kein voller Monat "erwirtschaftet" (Entgeltabrechnungszeitraum letzter voller Monat bzw. mind. 4 Wochen), so zieht man für die Berechnung das vereinbarte AE heran, gibt es ein solches nicht, müsste der Arbeitgeber mitteilen, was bei einer Beschäftigung von 1 Monat/4 Wochen erzielt worden wäre. Krankengeld nur aus dem AE eines einzelnen Tages zu berechnen, kann nicht der Sinn der Sache sein. Am besten setzt du dich diesbezüglich mit der Lohnabrechnung in Verbindung und fragst, was die für Angaben gemacht haben und im Zweifelsfall möchten sie eine korrigierte Bescheinigung an die Krankenkasse senden und du selbst stellst parallel einen Antrag auf Neuberechnung bzw. legst, sofern die Widerspruchsfrist nicht schon abgelaufen ist (aber laut deinen Angaben wurde ja nie ein Bescheid über Beginn des Krankengeldanspruchs sowie Höhe des Brutto-/Netto-KG versandt), Widerspruch ein. Der alte AG ist außen vor, es geht nur um das AE der aktuellen Beschäftigung, das ist schon korrekt so.

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