Ich bin bei der OÖGKK (Oberöstereichischen Gebietskrankenkasse) versichert und wohne in Bayern. Über ein E121 erbringt die AOK Leistungen die diese dann an die OÖGKK verrechnet. In Österreich bin ich von jeder Zuzahlung befreit (Weil Schwerbehindertenausweis)
In Deutschland zahle ich aber dennoch Zuzahlung. Ich habe die Grenze von - in meinen Fall - 56 Euro längst erreicht, dennoch weigert sich die AOK mir die Zuzahlungsbefreiung zu erteilen.
Ich habe Pflegestufe 2, bin 100% Schwerbehindert mit Buchstaben "G"
DIe AOK argumentiert ich solle weiter bezahlen und sie - die AOK würde das mit offenen Beiträgen verrechnen.
Am liebsten würde ich keine Zuzahlung mehr leisten - aber ich meinen Transporter der mich im Monat 2x in das 65 Kilometer entfernte Passau bringt nicht schädigen.
Welche Möglichkeiten habe ich?
Kann ich so einfach eine andere E121 Kasse (Barmer) wählen und würden die bereits bezahlte Zuzahlungen anerkennen?
E121 Zuzahlung wie ist die Rechtslage?
Moderator: Czauderna
-
- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Die Krankenkasse ist nicht verpflichtet, dir eine Befreiung im laufenden Kalenderjahr auszustellen. Wenn Beitragsrückstände bestehen, kann sie Ende des Jahres prüfen, ob statt einer Erstattung eine Verrechnung mit den offenstehenden Beiträgen möglich ist.
Eine neue Kasse wird bereits geleistete Zuzahlungen nicht anerkennen, da sie diese Ausgaben nicht mit der OÖGKK abrechnen kann.
Eine neue Kasse wird bereits geleistete Zuzahlungen nicht anerkennen, da sie diese Ausgaben nicht mit der OÖGKK abrechnen kann.
Bislang war ich bei der AOK familienversichert bis zum Wechsel in die OÖGKK.
Den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung hat meine Frau gestellt die noch nie Schulden dort hatte.
Bzgl. Wechsel von der AOK zu einer anderen KK und Zuzahlungsbefreiung wäre mir dies auch egal wenn die neue bereits ausgegeben Zuzahlungen nicht anerkennt. Meine Grenze ist 58 Euro und die erreiche ich ohnehin wieder in einem Monat.
Den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung hat meine Frau gestellt die noch nie Schulden dort hatte.
Bzgl. Wechsel von der AOK zu einer anderen KK und Zuzahlungsbefreiung wäre mir dies auch egal wenn die neue bereits ausgegeben Zuzahlungen nicht anerkennt. Meine Grenze ist 58 Euro und die erreiche ich ohnehin wieder in einem Monat.
-
- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Danke für deine Antwort.
Ich habe - nach meiner Auffassung keine Beitragsrückstände bei der AOK den zu den fraglichen Zeitpunkt habe ich in den USA gearbeitet. Un(glücklich)erweise wurde währendessen in Deutschland die Versicherungspflicht eingeführt. Nach meiner Rückkehr aus denn Staaten und der Suche nach einer KK (war vorher schon bei der AOK BW) bin ich bei der AOK Bayern vorstellig geworden die flugs einen Beitragsrückstand für meine Abwesenheit in D. errechnete. Aber auch die Summe schwankt, mal sind es 10.000 Euro dann wieder 20.000. Nichts davon ist bislang eingeklagt oder auch nur angemahnt worden
Mein Fehler war, das ich nicht wußte das man sich abzumelden hat bei der KK wenn man einen längeren Auslandsaufenthalt macht. Das wußte ich nicht und ich hatte auch nicht vor wieder nach D. zurückzukehren - tat es den Kindern zuliebe aber dann doch.
Nun ist genau das passiert was du Hellseherisch beschrieben hast.
Die Kasse will meine Überzahlungen mit den strittigen offenen Betrag verrechnen.
Einerlei, ich bin nun aufgrund meiner Pension zwangsweise bei der OÖGKK und habe die Zeit und Gedult mich mit der AOK auseinanderzusetzen.
Ich habe - nach meiner Auffassung keine Beitragsrückstände bei der AOK den zu den fraglichen Zeitpunkt habe ich in den USA gearbeitet. Un(glücklich)erweise wurde währendessen in Deutschland die Versicherungspflicht eingeführt. Nach meiner Rückkehr aus denn Staaten und der Suche nach einer KK (war vorher schon bei der AOK BW) bin ich bei der AOK Bayern vorstellig geworden die flugs einen Beitragsrückstand für meine Abwesenheit in D. errechnete. Aber auch die Summe schwankt, mal sind es 10.000 Euro dann wieder 20.000. Nichts davon ist bislang eingeklagt oder auch nur angemahnt worden
Mein Fehler war, das ich nicht wußte das man sich abzumelden hat bei der KK wenn man einen längeren Auslandsaufenthalt macht. Das wußte ich nicht und ich hatte auch nicht vor wieder nach D. zurückzukehren - tat es den Kindern zuliebe aber dann doch.
Nun ist genau das passiert was du Hellseherisch beschrieben hast.
Die Kasse will meine Überzahlungen mit den strittigen offenen Betrag verrechnen.
Einerlei, ich bin nun aufgrund meiner Pension zwangsweise bei der OÖGKK und habe die Zeit und Gedult mich mit der AOK auseinanderzusetzen.