GKV kündigen oder Anwartschaft --> Ausland

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Tina

GKV kündigen oder Anwartschaft --> Ausland

Beitrag von Tina » 10.07.2006, 13:21

Hallo zusammen,

in 2 Monaten steht für mich aus persönlichen Gründen der Umzug auf unbestimmte Zeit in ein südamerikanisches Land an. Doch leider habe ich sowas seltenes wie partielle Parodontose bzw Gingivitis. Bis zum Abflug werde ich noch ein paar Behandlungen beim Zahnarzt erhalten. Ich habe bereits eine Brücke vor 2.5 Jahre erhalten und es kann sein, dass ich in den nächsten Jahren, falls keine Besserung auftritt eine weitere Brücke eingesetzt bekomme.

Nun ist die Frage, was sinnvoll ist.
1. Soll ich eine Anwartschaft beantragen?
2. Ist dies bei der DAK überhaupt möglich?
3. Was kostet mich das?
4. Oder soll ich es riskieren, bei der DAK zu kündigen?
5. Kann ich jederzeit wieder in eine GKV eintreten, wenn ich nach Deutschland zurückkehre und einen versicherungspflichtigen Job bekomme?
6. Wenn ja, wie läuft das ab? Muß man da eine Gesundheitsprüfung ab legen (wie sieht die aus)?
7. Mit welchen Beiträgen kann man denn je nach Altersklasse und Ergebnis der Gesundheitsprüfung rechnen, wenn man wieder zurückkehrt nach Deutschland

Ich hoffe, irgendjmd kann mir hier helfen, denn es eilt und ich konnte noch nicht viel Informationen aus dem Internet ziehen.

Vielen lieben Dank im Voraus

Tina

Beitrag von Tina » 10.07.2006, 13:21

zur Info: ich bin 26

NoName

Anwartschaft:

Beitrag von NoName » 10.07.2006, 15:57

Hallo,

eine Anwartschaftsversicherung (welche die DAK anbieten muss) ist nicht nötig. Eine Anwartschaft wäre nur zu empfehlen - wenn jemand versicherungsfrei wäre (keine Pflichtmitgliedschaft). Dies wären zum Beispiel dann Selbständige, Beamte oder Personen, welche über der JAE - Grenze verdienen.

Da es sich hier um eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu handeln scheint, ist dies aber nicht nötig. Eine Gesundheitsprüfung ist ebenfalls nicht nötig (und möglich), da bei gesetzlichen Krankenkassen keine Risikozuschläge sowie Krankheitsausschlüsse entstehen. Die Beiträge richten sich dann auch nicht nach Altersklasse und Ergebnis Gesundheitsprüfung sondern nach dem Einkommen (bis zur JAE-Grenze, wie bisher auch).

Viel Erfolg im Ausland.

NoName

Ps. Auch eine Kündigung bei der DAK ist nicht nötig, da mit Ausreise aus Deutschland die Versicherungspflicht entfällt.

TinaKl

Beitrag von TinaKl » 10.07.2006, 16:36

Hallo NoName,

vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.
D.h. also, wenn ich nach einigen Jahren nach Deutschland zurückkehre und direkt eine Arbeitsstelle in Deutschland aufnehme, muß mich (egal welche) eine GKV aufnehmen (vorausgesetzt ich überschreite keine max. Lohngrenze).
Was ist aber, wenn ich auch nach langem Suchen keinen Job bekomme (ich will arbeiten, das ist keine Frage)? Ich habe in Deutschland 1,5 Jahre gearbeitet, läuft dann die Krankenversicherung irgendwie über Arbeitslosengeld oder muß ich selbst schauen, woher ich die 150€ monatlich für eine freiwillige Versicherung nehme.
Wird dann bei der freiwilligen Versicherung bei der GKV nach Vorerkrankungen geschaut? Müssen die einen aufnehmen, wenn man sich freiwillig versichert?

Tausend Fragen, ich weiß, aber wie ich sehe, ist man hier im Forum gut aufgehobe. Vielen Dank!

PapaKojote
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Registriert: 13.05.2006, 08:24

Beitrag von PapaKojote » 11.07.2006, 14:35

"Wird dann bei der freiwilligen Versicherung bei der GKV nach Vorerkrankungen geschaut? Müssen die einen aufnehmen, wenn man sich freiwillig versichert?"

Nein, wird nicht, egal wie krank Du nach den Aufenthalt bist, muss Dich die GKV nehmen. Daher gesetzliche Krankenkversicherung (auch wenn Du Dich freiwillig versichern lässt). Der Beitrag für eine freiwillige Mitgliedschaft beträgt max 110,-/Monat bei günstigen Kassen.

Falls Du zu Deiner anderen Frage keine Antwort bekommt, werde ich mich da mal schlau machen (bzgl. der Geschichte, falls Du arbeitslos bleibst).

Gruß
Marcus

nersd
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Registriert: 13.06.2006, 12:10

Beitrag von nersd » 12.07.2006, 15:06

Naja, nicht ganz richtig...........für eine freiwillige Versicherung mußt du Vorversicherungszeiten (in den letzten 5 Jahren 24 Monate gesetzlich versichert) erfüllen.Sollte das nicht der Fall sein & du auch nicht versicherungspfichtig wärst (Beschäftigung oder Leistungen vom Arbeitsamt) und auch keinen Anspruch auf eine Familienversicherung hast (Ehepartner gesetzlich versichert), dann kannst du dich nicht gesetzlich versichern!
Das größere Problem ist allerdings, daß eine freiwillige Versicherung sich IMMER direkt an eine Pflicht- oder Familienversicherung anschließen muß. Was in deinem Fall ja nicht der Fall wäre, es sei denn du wärst wenigstens einen Tag versicherungspflichtig beschäftigt.
Eine Anwartschaft dient genau dazu, diesem einen möglichen Fall vorzubeugen, denn Anwartschaftszeiten werden für Errechnung der Vorversicherungszeit angerechnet (allerdings nur bei der Krankenkasse, bei der du die Anwartschaft hast) und ermöglicht auch eine sofortige freiwillige Mitgliedschaft auch ohne direkten Anschluß an Pflicht- oder Familienversicherung.

Entscheiden mußt du allerdings selbst, wie wahrscheinlich dieser Fall für dich sein kann & damit ob eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll wäre oder nicht.

Tina

Beitrag von Tina » 12.07.2006, 20:25

Ok, also, ich fasse mal die Möglichkeiten zusammen was ich dank euch und neuen Quellen erfahren habe:

1. Ich komme zurück und bekomme eine Arbeitsstelle in Deutschland (direkt ,nach 2 Monaten, oder 2 Jahren spielt keine Rolle). Sobald ich eine Arbeit habe, bei der ich über 400€ und weniger als das max. Einkommen ( sonst müßte ich mich ja privat versichern) verdiene, muß ich mich auch bei der gesetzlichen Kasse versichern und die müssen mich nehmen... daher auch der Name Pflichtversicherung. Korrekt?

2. Ich komme zurück und finde zunächst keine Arbeit. Da ich bereits in Deutschland für knapp 2 Jahre gearbeitet habe, kann ich mich arbeitslos melden und hätte Anspruch auf Arbeitslosengeld, wodurch ich auch über das Arbeitsamt (wie auch immer das läuft?) versichert wäre. Spielt es hier eine Rolle, wie lange ich im Ausland war? 5 Jahre oder 20?

3. Ich komme zurück, bin über 55 Jahre alt und schaffe es innerhalb der ersten 2 Monaten in Deutschland eine Arbeitsstelle zu finden... auch dann muß mich eine GKV aufnehmen.

4. Ich komme zurück, bin über 55 Jahre alt und schaffe es NICHT in den nächsten 2 Monaten eine Arbeitsstelle zu finden... dann habe ich verloren, da mich wahrscheinlich keine Private Krankenkasse mehr will und die gesetzlichen müssen oder dürfen mich auch nicht mehr aufnehmen. Es sei denn ich habe dann oben und unten ein Gebiß :o)

5. Ich komme krank zurück und bin arbeitsunfähig. Kann mich somit nicht arbeitslos melden, da ich ja nicht vermittelbar bin. Ebenfalls Pech gehabt. Diesmal sogar großes, da ich nun für alle Kosten selbst aufkommen muß.

nersd
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Beitrag von nersd » 12.07.2006, 23:31

1. Ja!
2. keine Ahnung..........
Arbeitslosengeld II würde jedenfalls auch zu Versicherungspflich führen, wenn keine Familienversicherung möglich wäre.....
3. falsch!
4. richtig, hat aber nix mit 2 Monaten zu tun (woher hast du diesen Quatsch?)
5. richtig


6. Du kommst zurück, bist mit einem gesetzlich krankenversicherten Menschen verheiratet.............-> kostenlose Familienversicherung
7. Du hast eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen (egal wo), diese Krankenkasse oder private Versicherung muß dich dann bei Wunsch aufnehmen..........

Tina

Beitrag von Tina » 14.07.2006, 17:56

Ok, super.

Vielen Dank für die Unterstützung! Wenn mir noch eine Frage einfällt, dann melde ich mich.

:D

Bienchen

Beitrag von Bienchen » 21.07.2006, 12:01

Es gibt in der gesetzlichen Krankenversicherung keine "Anwartschaftversicherung". Wo habt ihr das denn her?????????? Du kannst dich natürlich für die Zeit im Ausland freiwillig weiterversichern, das wird aber ne teure Angelegenheit. Du hast keinen Anspruch auf Leistungen im Ausland, da es für Südamerika keine Abkommen gibt. Die Weiterversicherung bringt dir also für die Leitungsinanspruchnahme nur etwas, wenn du dich in Deutschland aufhälst. Wenn du zurückkommst und direkt eine Arbeit findest, die dich versicherungspflichtig werden lässt, dann kannst du zurück in die GKV. Wenn du innerhalb von 18 Monaten nach Ausreise zurückkehrst, dann musst du zu deiner alten Kasse zurück, wenn du einen versicherungspflichtigen Job hast. Eine Gesundheitsprüfung gibt es in der GKV nicht. Diese gibt es nur in der Privatversicherung. Hier gibt es auch die sog. Anwartschaftsversicherung. Allerdings gibt es dort auch die Gesundheitsprüfung. Was das für dich mit den Vorerkrankungen kosten würde, leider keine Ahnung. Die Privaten können dich auch ablehnen. In der GKV herscht das Solidaritägsprinzip, d.h. es darf niemand abgelehnt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen passen.

nersd
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Beitrag von nersd » 21.07.2006, 22:31

Hi Bienchen, sage bitte nicht "ihr" :!: ;)

Allerdings............herrscht in der GKV zwar das "Solidaritätsprinzip", das hat allerdings rein garnix mit dem "Kontraktionszwang" zu tun :roll: 8)

Ich hoffe geholfen zu haben.......... :D

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