HILFE!! Krankengeld und Mitgliedschaft weg!!!

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

funnyfrisch04
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HILFE!! Krankengeld und Mitgliedschaft weg!!!

Beitrag von funnyfrisch04 » 01.06.2011, 18:15

Hallo zusammen, vielleicht kann mir jemand helfen.
Mein Mann wurde im Juli 2010 zum 1.2.2011 gekündigt. Am 16.8.2010 wurde er aufgrund psychischer Probleme krankgeschrieben. Nach der Lohnfortzahlung wurde ihm von der KK Krankengeld bewilligt. Gleichzeitig wurde in dem Schreiben mitgeteilt, dass das Krankengeld bis zum Tag der Feststellung der AU ausgezahlt wird. Vor Ablauf der bescheinigten AU , jedoch spätestens am Tag des Ablaufs der bisher bescheinigten AU muss die weitere AU bescheinigt werden.
Am 3.5.2011 wurde mein Mann von seinem behandelnden Neurologen bis zum 22.05.2011 krankgeschrieben (der 22.5. war ein Sonntag). Mein Mann machte den Arzt auch darauf aufmerksam, dass dieser Tag ein Sonntag sei. Dieser meinte jedoch, dass es ausreiche, wenn mein Mann Montags wieder erscheine. Am 23.5.2011 (also den Montag) wurde mein Mann dann auch weiter krankgeschrieben. Per Fax sofort an die KK und am 25.5. erhielten wir das Schreiben, dass beabsichtigt sei, das Krankengeld mit dem 22.5.2011 einzustellen. Die Mitgliedschaft endet ebenfalls mit diesem Tag, da die AU nicht lückenlos sei. Für die Rückäußerung wurde uns eine Frist bis 30.5.2011 eingeräumt.
Ich habe mich sofort Donnerstags (die Post landete leider bei meiner Schwiegermutter im Briefkasten, die im gleichen Haus wohnt und erst abends zum Briefkasten geht) bei der BEK sowie TK erkundigt. Beide KK konnten keine Lücke feststellen und waren total verwundert.
Anschließend rief ich dann die KK meines Mannes an und sagte, dass er ja gar keine Möglichkeit hatte am letzten Tag der AU zum Arzt zu gehen, da es ja ein Sonntag war. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass er ja schließlich bereits Freitags hätte gehen können oder eben am Sonntag zum Notdienst.Wie bescheuert ist das denn? Kein Notarzt schreibt jemanden krank!!!
Mittags bin ich dann mit meinem Mann direkt zur Geschäftsstelle der KK gefahren und wir haben uns dort direkt an des Geschäftsstellenleiter gewandt. Dieser schaute auch recht ungläubig und konnte keine Lücke feststellen. Er rief dann bei der Zahlstelle an und dann kam der Hammer! Die Lücke besteht darin dass der 22.5.um 24 Uhr endet und der 23.5. um 0 Uhr anfängt. Die Stunden bis zum Arztbesuch (also morgens um 9 Uhr) war mein Mann ja nicht krankgeschrieben. Darin besteht also die Lücke!!
Wer ist hier eigentlich krank??
Große Diskussion und letztendlich wollte die Zahlstelle sich mit dem Arzt in Verbindung setzen und nachfragen ob er wirklich zu meinem Mann gesagt hat, dass es reiche wenn er Montags komme. Wir bräuchten uns erst einmal um nichts kümmern, der Geschäftstellenleiter wollte sich Freitags telefonisch bei uns melden.
Dort raus sind wir natürlich direkt zum Arzt. Als wir mit den Sprechstundenhilfen sprachen rief auch schon die KK an. Nur ging es jetzt gar nicht mehr darum, ob der Arzt das wirklich so gesagt habe, sondern ob mein Mann einen Termin für Montags hatte. Es handelt sich hier um einen Neurologen!!!!
Die Sprechstundenhilfe verneinte dies und wies darauf hin, dass die AU-Patienten so in die Sprechstunde kommen und eben Wartezeit mitbringen müssen (teilweise wartet mein Mann 5 Stunden auf seine AU!!!). Die KK meinte dann, dann wäre ja alles geklärt. Auf die Frage hin, ob sie nicht noch mit dem Arzt selber reden wolle, sagte die gute Frau, dass sei ja nicht mehr nötig! Der Arzt rief dann selber noch mal dort an und dann kam der nächste Hammer!! Die KK teilte ihm mit, dass sie gerne möchten, dass sich mein Mann beim Arbeitsamt meldet, von dort weiter Bezüge bekommt und dann würden sie ihn auch weiter versichern .
Also ab zum Anwalt. Beratung Er meinte dannwir sollen eine Bescheinigung vom Arzt bringen ein SChreiben fertigen, anwaltlich drohen, ihn drüberlesen lassen und zur KK schicken.
Wurd getan!!!
Freitags rief der Geschäftsstellenleiter der hiesigen KK an und sagte meinem Mann, wenn er eine Bescheinigung bringen könnte, dass der Arzt das so gesagt hätte, würde das Krankengeld weitergezahlt.
Also mein Mann zum Arzt und der stellte ihm dann Montag die Bescheinigung aus. Mit dem vorbereiteten Schreiben ab zum Anwalt, der gab sein OK, direkt per Fax an die KK.
Gestern (also Dienstag) kam dann der Bescheid!! Es ergibt keine Neuerung!!
Zahlung eingestellt mit 22.5. und Ende der Mitgliedschaft mit gleichem Datum.
Begründung:" Vor Ablauf der bescheinigten AU ist eine rechtzeitige Verlängerung der AU ärztlich festzustellen. Sie müssen sich spätestens am letzten Tag ihrer bescheinigten AU beim Arzt vorstellen, unabhängig davon, ob dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt."
Sie haben sich am 3.5.11 bei Ihrem Arzt vorgestellt. Dieser hatte ihre AU zunächst bis zum 22.5.auf dem Krankengeldzahlschein bescheinigt. Die weitere AU wurde jedoch erst wieder am 23.5.11 festgestellt"

Muss der Arzt jetzt extra für mich die Praxis aufmachen?????
Wie sieht es rechtlich aus. Selbst andere KK können keine Lücken sehen, zumal es sich immer um die gleiche Diagnose handelt.

Auch §46 SGB V und das Urteil vom 26.6.2007 passen hierzu überhaupt nicht.
In welchem Paragraphen ist es denn geregelt, dass ich, wenn mich der Arzt bis Sonntags krankschreibt entweder zum Notarzt gehen muss oder bereits Freitags die AU verlängern lassen muss??

Kann es sein, dass hier psychisch kranke noch kranker gemacht werden??


Vielen Dank im voraus für eure Antworten :oops: :evil: :evil:

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Agion
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Beitrag von Agion » 01.06.2011, 19:14

Hi,

das sieht mal wieder sehr nach Fallmanagement einer AOK aus?

Schau mal in folgenden Thread - diese Vorfälle sind hier schon des öfteren erläutert. http://www.krankenkassenforum.de/kranke ... t4595.html

Dies sollte Dir schon mal weiter helfen.

Ich konnte nicht herauslesen, ob Du bereits Widerspruch eingelegt hast? Dies solltest Du auf jeden Fall zur Fristwahrung erstmal machen. Eine Begründung des Widerspruchs kann nachgereicht werden.

Grüße, Agion

funnyfrisch04
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Beitrag von funnyfrisch04 » 01.06.2011, 19:27

vielen Dank erst einmal für die Antwort. Bisher haben wir noch keinen Widerspruch erhoben. Haben für Freitag einen Termin beim Anwalt, der vorab schon beim letzten Termin sagte, dass es eine Farce sei und diese KK dafür auch schon bekannt sei. Beim letzten Gespräch meinte er, er wolle selbst bei der Hauptgeschäftsstelle anrufen und denen 3 Stunden Frist geben sich zu äußern, ansonsten findet sich die KK in der Presse wieder.
Widerspruch wird spätestens Freitag erhoben. Aber wie sieht es nun aus. Muss die KK nicht bis Ende des Widerspruchsverfahrens erst einmal zahlen? Es handelt sich dieses mal nicht um die AOK sondern um die Vereinigte IKK

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Beitrag von Agion » 01.06.2011, 19:41

Meiner Meinung nach muss die Kasse erstmal nicht weiter zahlen, da lt. Auffassung der Kasse der Anspruch auf Krankengeld nicht besteht, da keine Mitgliedschaft mit Krankengeldanspruch mehr existiert.

Anders ist dies in den Fällen, in denen die Kasse aufgrund einer MDK-Begutachtung die Arbeitsunfähigkeit beendet und von Arbeitsfähigkeit ausgeht - dort muss bis Ablauf des Widerspruchsverfahrens erstmal weiter gezahlt - und dann ggf. zurückgefordert - werden.

Ein gut formulierter Widerspruch könnte hier helfen - muss aber nicht.

PS: Wenn der Druck zu Kostenreduzierung so groß ist, dass man zu solchen Ablehnungsgründen greift, ist die Angst vor der Presse meist nicht sehr groß!

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Beitrag von funnyfrisch04 » 01.06.2011, 19:55

soll das jetzt heißen wir sollen die Füße still halten?? Zumal wir bzw. mein Mann weder eine Lücke in der AU noch einen Fehler unsererseits sehen

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Agion
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Beitrag von Agion » 01.06.2011, 20:04

Das auf keinen Fall. Folgende Möglichkeiten sehe ich:

A. Dem Widerspruch wird direkt abgeholfen => alles gut
B. Der Widerspruch geht in den Widerspruchsausschuss. Dort folgt meist eine Ablehnung. Dann müsstest Du Klagen. Ausgang vor Gericht immer unklar!

Wenn B. eintritt muss auf jeden Fall die weitere Mitgliedschaft Deines Mannes geklärt werden .. und das sehr schnell.

Dazu müsste aber mal einer der Mitgliedschaftsfachleute hier etwas schreiben - da bin ich zu lange raus aus dem Thema.

funnyfrisch04
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Beitrag von funnyfrisch04 » 01.06.2011, 20:20

Aber ist es nicht so: Solange ein Bescheid nicht rechtskräftig ist, ist es doch ein schwebendes Verfahren und dann kann man mir doch nicht einfach irgendetwas vorab wegnehmen? Ich bin selber im Schwerbehindertenrecht tätig (frühere Versorgungsverwaltung in NrW). Dort ist es doch auch so. Solange der Bescheid nicht bindend ist ( und das ist er ja nicht wenn ich im Widerspruchsverfahren oder in der Klage bin) habe ich das Recht solange auch meinen Schwerbehindertenausweis verlängern zu lassen. Erst wenn der Widerspruchsbescheid, bzw. die Klage bindend ist und ich runtergestuft werde muss ich meinen Schwerbehindertenausweis zurückgeben.
Sollte das etwa im KK-Recht anders sein?
In was für einen Sozialstaat leben wir eigentlich???

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 01.06.2011, 22:52

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funnyfrisch04
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Beitrag von funnyfrisch04 » 01.06.2011, 23:10

das ist ja alles gut und schön. Aber ist denn eigentlich eine Lücke in der AU entstanden??
Kann ich mich nicht einmal mehr auf die Aussage des Arztes verlassen??
Ausserdem haben wir doch die geforderte bescheinigung des Arztes erbracht!! Schikane um nicht zahlen zu müssen??
es kann doch nicht sein dass es nur die eine KK so sieht und bei anderen KK anders gehandhabt wird. Sie haben doch alles nichts zu verschenken.
Muss die KK nicht bis ende des Verfahrens weiterzahlen??
Woher bekommen wir in der Zwischenzwit Geld`??
Müssen wir jetzt Hartz IV beantragen??

Machts Sinn

des Rechtsstaates unwürdig !

Beitrag von Machts Sinn » 02.06.2011, 10:05

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Machts Sinn

ohne Worte

Beitrag von Machts Sinn » 04.06.2011, 18:23

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Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 05.06.2011, 17:20

ich würde hier auch Widerspruch einlegen (die Idee des Anwalts, sich an die Hauptverwaltung zu wenden und mit Presse zu drohen, ist auch nicht schlecht. Da die Vereinigte IKK aber momentan große finanzielle Probleme hat, weiß ich nicht, ob das noch wirkt)

außerdem würde ich eine einstwillige Verfügung beantragen, womit das Gericht feststellt, dass das KG vorläufig weitergezahlt wird - Eile ist erforderlich, da du zur Bestreitung deines Lebensunterhalts auf das Krankengeld angewiesen bist.

Gruß
Lady Butterfly

Targot
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Beitrag von Targot » 07.06.2011, 16:28

Einen kurzen Gedanken an dieser Stelle:

Die KK (also die Stelle, die das Krankengeld zahlt) teilt schriftlich die Spielregeln des Krankengeldbezugs dem Versicherten mit (spätestens am Tag des Ablaufs der bisher bescheinigten AU muss die weitere AU bescheinigt werden). Ein DreiviertelJahr haben sich offensichtlich auch alle an die Spielregeln gehalten.

Der Arzt (also die Stelle die nicht das Krankengeld zahlt und wohlmöglich auch für jeden Außenstehenden klar erkennbar nicht tief mit der Materie der Sozialgesetzgebung verwurzelt ist) teilt mit, das alles ganz anders ist.

Und jetzt wird von Schikane der KK gesprochen..... :?

Ich bleib ja auch nicht der arbeitsvertraglichen Arbeitszeit meines Arbeitgebers fern, nur weil ein Kegelbruder sagt, das ginge so in Ordnung.

Wenn der Arbeitgeber dann mich Kündigt, rede ich mit Verweis auf meinen Kegelbruder dann von Schikane meines Arbeitgebers??

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 07.06.2011, 19:51

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 08.06.2011, 09:40

Hallo,
nein, diesen Passus mit der AU-Bescheinigung haben wir auch nicht drinne.
Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 08.06.2011, 16:56, insgesamt 1-mal geändert.

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