Darf die Krankenkasse das?
Moderator: Czauderna
-
- Beiträge: 18
- Registriert: 27.05.2011, 16:55
Darf die Krankenkasse das?
Hallo,
ich bin nun schon seit fast 1 Jahr krankgeschrieben. War auch bereits in der REHA und wurde als arbeitsunfähig entlassen.
In der Reha wurde mir von dem dortigen Sozialarbeiter zu einem Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben geraten. Der Antrag läuft über die Rentenversicherung. Der Sozialarbeiter sagte mir, dass die KK mich während der Dauer bis über den Antrag entschieden ist in Ruhe lassen müsse! Ich informierte die KK auch von der Antragstellung und die zuständige Sachbearbeiterin meinte, dass sie das auch im Auge behalten würde. Der Antrag ist übrigens Mitte April gestellt worden. Noch KEINE Nachricht von der RV.
Ich habe noch einen Job, im Call Center. Kann aber die 6 Stunden NICHT sitzen die ich dort arbeiten müsste.... Nur so zur Info.
Nun erhielt ich ein Schreiben meiner KK das ich doch bitte mein schriftliches Einverständnis geben solle (innerhalb 1 Wo) das die die Unterlagen von der Rehaklinik anfordern dürfen damit der MDK sich einen Überblick über den Behandlungsverlauf verschaffen kann....
Nun stellt sich mir die Frage nach dem Sinn und Zweck!?
Und meine große Sorge ist, dass die mich wieder in das CC schicken! Denn im Rehabericht steht das ich theoretisch vollschichtig dort arbeiten könnte! Trotzdem hat der behandelnde Doc dem Antrag auf Teilhabe zugestimmt und mich AU entlassen!
Ich bin in schmerztherapeutischer Behandlung. Meine Schmerztherapeutin sieht das alles ganz anders und würde wenn man SIE fragen würde eine TEIL EMR befürworten.
Kann mir jemand nen Rat geben????
Danke
ich bin nun schon seit fast 1 Jahr krankgeschrieben. War auch bereits in der REHA und wurde als arbeitsunfähig entlassen.
In der Reha wurde mir von dem dortigen Sozialarbeiter zu einem Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben geraten. Der Antrag läuft über die Rentenversicherung. Der Sozialarbeiter sagte mir, dass die KK mich während der Dauer bis über den Antrag entschieden ist in Ruhe lassen müsse! Ich informierte die KK auch von der Antragstellung und die zuständige Sachbearbeiterin meinte, dass sie das auch im Auge behalten würde. Der Antrag ist übrigens Mitte April gestellt worden. Noch KEINE Nachricht von der RV.
Ich habe noch einen Job, im Call Center. Kann aber die 6 Stunden NICHT sitzen die ich dort arbeiten müsste.... Nur so zur Info.
Nun erhielt ich ein Schreiben meiner KK das ich doch bitte mein schriftliches Einverständnis geben solle (innerhalb 1 Wo) das die die Unterlagen von der Rehaklinik anfordern dürfen damit der MDK sich einen Überblick über den Behandlungsverlauf verschaffen kann....
Nun stellt sich mir die Frage nach dem Sinn und Zweck!?
Und meine große Sorge ist, dass die mich wieder in das CC schicken! Denn im Rehabericht steht das ich theoretisch vollschichtig dort arbeiten könnte! Trotzdem hat der behandelnde Doc dem Antrag auf Teilhabe zugestimmt und mich AU entlassen!
Ich bin in schmerztherapeutischer Behandlung. Meine Schmerztherapeutin sieht das alles ganz anders und würde wenn man SIE fragen würde eine TEIL EMR befürworten.
Kann mir jemand nen Rat geben????
Danke
Natürlich darf die Kasse das.
Sie muss doch prüfen in wie weit weiterin AU besteht. und dafür gibt es den MDK.
Wenn er natürlich keine Unterlagen von dir hat, ist diese Beurteilung schwierig und kann auch schnell zu deinen Ungunsten ausfallen.
Somit werden alle vorhandenen Befunde angefordert, damit eine umfassende Beurteilung möglich ist.
Hat vielleicht auch etwas mit deinem Urlaubsantrag zu tun?!
Vielleicht bestehen ja Zweifel seitens deiner Kasse oder auch deinem Arbeitgeber und aus diesem Grund wird eine Prüfung deiner Krankheit angeordnet...
Sie muss doch prüfen in wie weit weiterin AU besteht. und dafür gibt es den MDK.
Wenn er natürlich keine Unterlagen von dir hat, ist diese Beurteilung schwierig und kann auch schnell zu deinen Ungunsten ausfallen.
Somit werden alle vorhandenen Befunde angefordert, damit eine umfassende Beurteilung möglich ist.
Hat vielleicht auch etwas mit deinem Urlaubsantrag zu tun?!
Vielleicht bestehen ja Zweifel seitens deiner Kasse oder auch deinem Arbeitgeber und aus diesem Grund wird eine Prüfung deiner Krankheit angeordnet...
-
- Beiträge: 18
- Registriert: 27.05.2011, 16:55
-
- Beiträge: 157
- Registriert: 10.03.2007, 20:56
Nur mal so:
Einen Arztbericht darf grds. nur der MDK anfordern! Unabhängig ob es sich um einen Reha-Entlassungsbericht handelt oder einen Facharztbericht oder, oder, oder. Und das auch nur in begründeten Fällen. Die Fallmanager der KK versuchen sich oft einen allgemeinen "Überblick" über die Erkrankung zu machen. Dies ist auf keinen Fall rechtens. Arztanfragen sind standarisiert. Nur zu den standarisierten Fragen der KK braucht der Mediziner Stellung nehmen.
Natürlich kann die KK versuchen, einen Entlassungsbericht über eine Einverständniserklärung zu bekommen. Eine Pflicht, diese zu unterschreiben, besteht nicht! Die Mitwirkungspflicht reicht nicht soweit. Einzig der MDK als Gutachter ist dazu berechtigt.
Aus dem Entlassungsbericht kann sich nämlich ein Nichtmediziner einiges zusammenreimen, wie es vielleicht vom Facharzt gar nicht gemeint war. Und gerade in Zeiten der ultimativen Fallsteuerung mit Gesetzesbeugung wäre ich persönlich sehr vorsichtig, wem ich Einblick in meine Krankenakten gebe.
Einen Arztbericht darf grds. nur der MDK anfordern! Unabhängig ob es sich um einen Reha-Entlassungsbericht handelt oder einen Facharztbericht oder, oder, oder. Und das auch nur in begründeten Fällen. Die Fallmanager der KK versuchen sich oft einen allgemeinen "Überblick" über die Erkrankung zu machen. Dies ist auf keinen Fall rechtens. Arztanfragen sind standarisiert. Nur zu den standarisierten Fragen der KK braucht der Mediziner Stellung nehmen.
Natürlich kann die KK versuchen, einen Entlassungsbericht über eine Einverständniserklärung zu bekommen. Eine Pflicht, diese zu unterschreiben, besteht nicht! Die Mitwirkungspflicht reicht nicht soweit. Einzig der MDK als Gutachter ist dazu berechtigt.
Aus dem Entlassungsbericht kann sich nämlich ein Nichtmediziner einiges zusammenreimen, wie es vielleicht vom Facharzt gar nicht gemeint war. Und gerade in Zeiten der ultimativen Fallsteuerung mit Gesetzesbeugung wäre ich persönlich sehr vorsichtig, wem ich Einblick in meine Krankenakten gebe.
-
- Beiträge: 18
- Registriert: 27.05.2011, 16:55
-
- Beiträge: 157
- Registriert: 10.03.2007, 20:56
Der MDK muss den Bericht anfordern bzw. sende den Bericht direkt zum MDK. Wenn der Bericht bei der KK ist, wird dieser oft kopiert und kommt in die Akte.
Was der MDK daraus dann macht, liegt dann erstmal nicht mehr in Deiner Macht.
In der Anleitung zur sozialmedizinischen Beratung und Begutachtung bei Arbeitsunfähigkeit (ABBA 2004) heißt es unter 4.3.6 Anforderung von Fremdbefunden durch den MDK
Entlassungsberichte und Untersuchungsbefunde sind auf Anforderung durch den MDK diesem von den Leistungserbringern zu übersenden. Sollte eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht erforderlich sein, wird diese von der Krankenkasse beschafft und dem MDKvorgelegt.
Befunde oder Entlassungsberichte können direkt über den Versicherten angefordert werden.
D.h. die KK kann die Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht bei Dir beantragen und diese dann dem MDK übersenden, so dass dieser die Befunde anfordern kann. Die KK ist aber nicht berechtigt, direkt die Befunde für sich bzw. für den MDK anzufordern.
Was der MDK daraus dann macht, liegt dann erstmal nicht mehr in Deiner Macht.
In der Anleitung zur sozialmedizinischen Beratung und Begutachtung bei Arbeitsunfähigkeit (ABBA 2004) heißt es unter 4.3.6 Anforderung von Fremdbefunden durch den MDK
Entlassungsberichte und Untersuchungsbefunde sind auf Anforderung durch den MDK diesem von den Leistungserbringern zu übersenden. Sollte eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht erforderlich sein, wird diese von der Krankenkasse beschafft und dem MDKvorgelegt.
Befunde oder Entlassungsberichte können direkt über den Versicherten angefordert werden.
D.h. die KK kann die Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht bei Dir beantragen und diese dann dem MDK übersenden, so dass dieser die Befunde anfordern kann. Die KK ist aber nicht berechtigt, direkt die Befunde für sich bzw. für den MDK anzufordern.