Die freie Heilfürsorge bestand aufgrund einer Verpflichtung als Soldat auf Zeit.heinrich hat geschrieben:es besteht überhaupt KEIN Anspruch darauf bei der KKH ein freiwillige Versicherung abzuschließen.
Dafür hättest Du am 30.09.2010 aus einer gesetzlichen Versicherung ausscheiden müssen. Dies ist aber nicht der Fall gewesen.
Mit meiner Frage, wie und wo Du bist 30.09.2010 versichert warst, wollte ich nur prüfen, ob eine Bürgerversicherung in der gesetzlichen KK möglich war.
Leider hast Du da aber nicht konkret genug drauf geantwortet. Ich kann immer noch nicht erkennen, warum freie Heilfürsorge (Zeitsoldet, Polizist oder was).
Aber da Du Dich ja nicht gesetzlich versichert willst (was ja auch nicht muss), spielt die Beantwortung meiner Frage auch keine Rolle mehr.
Aber nochmals: freiwillige Versicherung bei KKH ist rechtlich nicht möglich. Zum Nachlesen: § 9 Abs. 1 Nr.1 oder Nr. 2 SGB V
Danke für den Hinweis auf § 9 Abs. 1 Nr.1 oder Nr. 2 SGB V! Habe ich mir eben durchgelesen und finde mich darin auch nicht wieder. Das heißt doch, dass die KKH mich auch in diesem Punkt falsch beraten bzw. seit 01.10.2010 falsch versichert hat (wenn ich denn rückwirkend den Antrag stelle).
De facto bliebe für mich seit 01.10.2010 nur eine private Krankenversicherung, welche ich ja über meine bestehende Anwartschaft abschließen könnte.