Hallo zusammen,
ich habe zwar schon etwas darüber im forum gelesen, möchte mir aber nochmal einen Rat einholen.
Ich war von 2009 bis 2010 wegen der Wirbelsäule 78 Wochen Krank.
Wurde ausgesteuert.
Nun hatte ich im Februar einen Sturz wobei ich mir die Schulter verletzte welche im April stationär Operiert wurde.
Nun werde ich erneut zum 26. Mai ausgesteuert weil der Arzt bei der Erstdiagnose Schulterverletzung und HWS-Stauchung geschrieben hat.
Somit ist diese Erkrankung im Zusammenhang mir der alten Erkrankung.
Meine Frage ist, wird bei der Krankentageberechung (2009-2010 (78 Wochen)) eine Reha welche der Rentenversicherer getragen hatte mitgerechnet oder muss das ausgeklammert werden?
Denn dann hätte ich ja noch ein paar Wochen Krankengeldanspruch??
Bin voraussichtlich ab 1. Juli voll Arbeitsfähig.
Vielen Dan im Voraus
Krankentageberechnung
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Während der Übergangsgeldzahlung ruht der Anspruch auf Krankengeld, besteht jedoch. Genauso wie bei der Gehaltsfortzahlung. Deshalb werden die Tage auf die 78 Wochen angerechnet.
Deine Daten kann ich jedoch nicht nachvollziehen. Wenn du ausgesteuert wurdest und eine neue Dreijahresfrist begonnen hat und die Voraussetzungen für die KG-Zahlung vorliegen, hast du einen erneuten Anspruch von 78 Wochen. Nicht nur von Februar bis März. Oder aber es besteht überhaupt kein Anspruch.
Deine Daten kann ich jedoch nicht nachvollziehen. Wenn du ausgesteuert wurdest und eine neue Dreijahresfrist begonnen hat und die Voraussetzungen für die KG-Zahlung vorliegen, hast du einen erneuten Anspruch von 78 Wochen. Nicht nur von Februar bis März. Oder aber es besteht überhaupt kein Anspruch.
Der Arzt bei dem ich nach meinem Sturz war, hat als Erstdiagnose eine stauchung der HWS sowie impingementsyndrom rechte Schulter nach Sturz angegeben.
Die Krankenkasse ist nun der Meinung, dass durch die Diagnose HWS-Stauchung die Krankentage zu der vor einem Jahr bestandenen Aussteuerung hinzugezählt werden.
Wäre bei der Erstdiagnose die HWS-Stauchung (welche auch nicht vorlag) nicht genannt worden, wäre es eine Neuerkrankung gewesen.
Die Krankenkasse ist nun der Meinung, dass durch die Diagnose HWS-Stauchung die Krankentage zu der vor einem Jahr bestandenen Aussteuerung hinzugezählt werden.
Wäre bei der Erstdiagnose die HWS-Stauchung (welche auch nicht vorlag) nicht genannt worden, wäre es eine Neuerkrankung gewesen.
Hallo,
wenn es nicht offensichtlich ist (Diagnosenschluessel und ggf. ergänzende Angaben), und das ist es eher selten, dann bedient sich die Kasse der Dienste des
MDK - und wenn dieser den "Zusammenhang" bestätigt dann wird die vorhergehende Zeit eben auf den Gesamtanspruch angerechnet. Dagen etwas machen kann man nur, wenn man seinen behandelnden Arzt zu einer entsprechenden medizinischen Stellungnahme im Widerspruchsverfahren bewegen kann.
Gruss
Czauderna
wenn es nicht offensichtlich ist (Diagnosenschluessel und ggf. ergänzende Angaben), und das ist es eher selten, dann bedient sich die Kasse der Dienste des
MDK - und wenn dieser den "Zusammenhang" bestätigt dann wird die vorhergehende Zeit eben auf den Gesamtanspruch angerechnet. Dagen etwas machen kann man nur, wenn man seinen behandelnden Arzt zu einer entsprechenden medizinischen Stellungnahme im Widerspruchsverfahren bewegen kann.
Gruss
Czauderna
Erstmal vielen Dank für die Antworten,
ich habe jetzt mal Widerspruch eingelegt.
Ich denke, meine Chancen stehen eher schlecht.
Mein Arzt hat mir zwar mitgeteilt er werde das ganze richtigstellen, jedoch glaube ich trotzdem nicht an einen Erfolg.
Mein Problem ist, dass ich ja ab den 27. Mai ohne Zahlungen dagestanden wäre.
ich habe jetzt mal Widerspruch eingelegt.
Ich denke, meine Chancen stehen eher schlecht.
Mein Arzt hat mir zwar mitgeteilt er werde das ganze richtigstellen, jedoch glaube ich trotzdem nicht an einen Erfolg.
Mein Problem ist, dass ich ja ab den 27. Mai ohne Zahlungen dagestanden wäre.