KK will kurz vorm "Aussteuern" mich zwangsverrente
Moderator: Czauderna
KK will kurz vorm "Aussteuern" mich zwangsverrente
HILFE!! Ich bin froh, dieses Forum gefunden zu haben und vielleicht kann mir jemand helfen. Ich bin 60 Jahre alt und hatte Speiseröhrenkrebs, habe 16 harte Chemos hinter mir und war in der REHA (11/2010) dann als arbeitsunfähig entlassen und erhalte seit 66 Wochen Krankengeld. Bisweilen hat mir die KK zugesichert, dass ich 78 Wochen Krankengeld erhalte. Ich wollte mich danach -krank- arbeitslos melden (§125 IIISGB) um ALG1 zu beziehen. Ich bin seit 44 Jahren beschäftigt und ungekündigt. Gestern hat mir die KK mitgeteilt, dass ich einen erneuten REHA-Antrag stellen soll und damit wird gleichzeitig der Antrag auf Erwerbsminderungs-Rente gestellt. Der Vorstand hat dies nach 2 Gutachten über mich beschlossen (Habe nie einen Gutachter gesehen), da meine Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet sei. Dadurch kann die KK einen großen Teil der Zahlungen von der RVB zurückbekommen. Für mich bedeutet es aber 12 Wochen vor "Aussteuerung" dass ich eine EWR Rente bekommen soll, diese ist aber € 300,-- weniger als ALG1, ausserdem erhalte ich mit 63 Jahren eine um 10 % verringerte Rente (Abschlag). Dies sind noch einmal € 150,-- weniger Rente. Da meine Frau erwerbslos ist, reicht das Geld nicht für unseren Lebensunterhalt. Bitte, wer kann mir helfen, dass ich nicht zwangsverrentet werde und ab August ALGI für 2 Jahre beziehen kann. Danach könnte ich in die vorgezogene Altersrente, mit 1,5 % Abschlag gehen. Ich habe einen Schwerbehindertengrad von 90. Warum wird mir so übel mitgespielt, ich war nie krank oder arbeitslos und das 44 Jahre lang. Viele andere konnten doch auch den von mir gwünschten Weg gehen, warum ich nicht??? Bitte, Bitte helfen Sie mir; mir geht es seit gestern wieder richtig schlecht und ich habe Angst vor dem finanziellen Abstieg.
KK will mich kurz vor Aussteuern zwangsverrenten, Hilfe!!
Vielen Dank erst einmal für die schnelle Hilfe,
ich habe mich falsch ausgedrückt, Krankengeld beziehe ich seit 60 Wochen, vorher hatte ich 6 Wochen Lohnfortzahlung, insgesamt jedoch 66 Wochen. Neue Frage: Wenn die DRV-Bund mich arbeitsfähig für bis zu 15 Stunden/Woche setzt und die AA keine Stellen frei hat, besteht dann die Möglichkeit ALGI zu bekommen? Ich hätte doch dann dem Antrag auf Teilhabe Genüge getan, oder?
Wird überhaupt eine nochmalige REHA genehmigt, da ich erst vor 6 Monaten zur REHA war?
Wenn ich die REHA kurz vor Ablauf der 10-Wochenfrist beantrage, dann sind es noch 2 Wochen bis zur Aussteuerung. Mal sehen wie das weitergeht.
Vielen Dank, Machts Sinn
ich habe mich falsch ausgedrückt, Krankengeld beziehe ich seit 60 Wochen, vorher hatte ich 6 Wochen Lohnfortzahlung, insgesamt jedoch 66 Wochen. Neue Frage: Wenn die DRV-Bund mich arbeitsfähig für bis zu 15 Stunden/Woche setzt und die AA keine Stellen frei hat, besteht dann die Möglichkeit ALGI zu bekommen? Ich hätte doch dann dem Antrag auf Teilhabe Genüge getan, oder?
Wird überhaupt eine nochmalige REHA genehmigt, da ich erst vor 6 Monaten zur REHA war?
Wenn ich die REHA kurz vor Ablauf der 10-Wochenfrist beantrage, dann sind es noch 2 Wochen bis zur Aussteuerung. Mal sehen wie das weitergeht.
Vielen Dank, Machts Sinn
Re: KK will mich kurz vor Aussteuern zwangsverrenten, Hilfe!
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KK will mich kurz vor Aussteuern zwangsverrenten,
Danke, Machts Sinn,
das ist ja sehr schwer verdauliches Amtsdeutsch, aber ich denke ich werde mich da "durchwurschteln". Jedenfalls habe ich dadurch die Möglichkeit, mir Rechtssicherheit anzueignen und nicht unfähig der KK gegenüberzustehen. Was ich bedauere: dass es mir nicht gelungen ist, das zu erreichen, was zweifelsfrei vielen anderen Patienten möglich war,
den unmittelbaren Übergang vom Krankengeld zu ALGI zu erreichen und dass ich auf Grund der zweifachen Mitteilung seitens der KK, sie werde mir das Krankengeld bis zur 78 Woche zahlen und sie wollte mir eine Woche vorher noch eine Info geben, wie ich mich weiter zu verhalten habe beim Arbeitsamt. Man hatte mir Honig um den Bart geschmiert und nun zeigen sie ihr wahres Gesicht. Vielleicht hilft mir ja noch eine Freundin bei der Gewerkschaft. VG Zukunft
das ist ja sehr schwer verdauliches Amtsdeutsch, aber ich denke ich werde mich da "durchwurschteln". Jedenfalls habe ich dadurch die Möglichkeit, mir Rechtssicherheit anzueignen und nicht unfähig der KK gegenüberzustehen. Was ich bedauere: dass es mir nicht gelungen ist, das zu erreichen, was zweifelsfrei vielen anderen Patienten möglich war,
den unmittelbaren Übergang vom Krankengeld zu ALGI zu erreichen und dass ich auf Grund der zweifachen Mitteilung seitens der KK, sie werde mir das Krankengeld bis zur 78 Woche zahlen und sie wollte mir eine Woche vorher noch eine Info geben, wie ich mich weiter zu verhalten habe beim Arbeitsamt. Man hatte mir Honig um den Bart geschmiert und nun zeigen sie ihr wahres Gesicht. Vielleicht hilft mir ja noch eine Freundin bei der Gewerkschaft. VG Zukunft
Zuletzt geändert von zukunft am 26.05.2011, 22:56, insgesamt 1-mal geändert.
Re: KK will mich kurz vor Aussteuern zwangsverrenten,
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
KK will mich kurz vor Aussteuern zwangsverrenten,
Aber ich kann mich doch erst bei der ARGE melden, wenn ich den Aussteuerungsschein von der KK in Händen habe, oder?
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- Registriert: 10.03.2007, 20:56
Aber auch nur kurz zur Info: Auch die Arbeitsagentur kann dich zur Stellung eines Rehaantrages auffordern
§ 125 Abs. 2 SGB III
(2) Die Agentur für Arbeit hat den Arbeitslosen unverzüglich aufzufordern, innerhalb eines Monats einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Stellt der Arbeitslose diesen Antrag fristgemäß, so gilt er im Zeitpunkt des Antrags auf Arbeitslosengeld als gestellt. Stellt der Arbeitslose den Antrag nicht, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld vom Tage nach Ablauf der Frist an bis zum Tage, an dem der Arbeitslose einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben oder einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellt. Kommt der Arbeitslose seinen Mitwirkungspflichten gegenüber dem Träger der medizinischen Rehabilitation oder der Teilhabe am Arbeitsleben nicht nach, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld von dem Tag nach Unterlassen der Mitwirkung bis zu dem Tag, an dem die Mitwirkung nachgeholt wird. Satz 4 gilt entsprechend, wenn der Arbeitslose durch sein Verhalten die Feststellung der Erwerbsminderung verhindert.
Ob diese es tatsächlich dann auch macht, ist eine andere Frage, nur das Thema wird Dich auch im AlG I weiterverfolgen.
§ 125 Abs. 2 SGB III
(2) Die Agentur für Arbeit hat den Arbeitslosen unverzüglich aufzufordern, innerhalb eines Monats einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Stellt der Arbeitslose diesen Antrag fristgemäß, so gilt er im Zeitpunkt des Antrags auf Arbeitslosengeld als gestellt. Stellt der Arbeitslose den Antrag nicht, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld vom Tage nach Ablauf der Frist an bis zum Tage, an dem der Arbeitslose einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben oder einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellt. Kommt der Arbeitslose seinen Mitwirkungspflichten gegenüber dem Träger der medizinischen Rehabilitation oder der Teilhabe am Arbeitsleben nicht nach, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld von dem Tag nach Unterlassen der Mitwirkung bis zu dem Tag, an dem die Mitwirkung nachgeholt wird. Satz 4 gilt entsprechend, wenn der Arbeitslose durch sein Verhalten die Feststellung der Erwerbsminderung verhindert.
Ob diese es tatsächlich dann auch macht, ist eine andere Frage, nur das Thema wird Dich auch im AlG I weiterverfolgen.
KK will mich kurz vor Aussteuern zwangsverrenten,
Danke Dr. Eisenbarth für die Info,
eine Frage habe ich an die beiden Antworter: Was geschieht eigentlich, wenn ich gegen die Aufforderung der KK Widerspruch einlege? Diese Möglichkeit steht ja im Brief. Hat es eine aufschiebende Wirkung?
Grüße von Zukunft
eine Frage habe ich an die beiden Antworter: Was geschieht eigentlich, wenn ich gegen die Aufforderung der KK Widerspruch einlege? Diese Möglichkeit steht ja im Brief. Hat es eine aufschiebende Wirkung?
Grüße von Zukunft