Zahlungsunwillige Vaillant BKK
Moderator: Czauderna
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Zahlungsunwillige Vaillant BKK
Hallo,
Evtl. könnt Ihr mir weiterhelfen, denn ich bin am verzweifeln.
Ende 2005 versicherte mich mein Arbeitgeber bei der Vaillant BKK.
2009 machte ich mich nebenberuflich Selbständig und zahlte einen verminderten Beitragssatz ( 140,- € ).
Anfang 2010 lief das Geschäft so gut das ich mich hauptberuflich Selbständig machte und wurde auf einen dem Einkommen angepassten Beitragssatz hochgestuft ( 327,- € ).
Anfang 2011 schloss ich Krankengeld im Krankheitsfall ein um wirtschaftlich abgesichert zu sein.
Im telefonischen Beratungsgespräch wurde der Krankengeldtagessatz mit 44,-€ angegeben.
Ich willigte ein und wurde zum Einschluss des Krankengeldanspruchs auf einen höheren Beitragssatz gestuft (339,- € ).
Im März 2011 wurden mir zwei chronische Krankheiten diagnostiziert deren Behandlung die Einnahme von heftigen Medikamenten für mindestens 1,5 Jahre erfordern und deren aggressive Wirkung mich seit dem 18.03.11 arbeitsunfähig machen.
Ich stellte umgehend den Antrag auf Krankengeld bei meiner Versicherung
Am 04.05. erhielt ich von der Kasse eine Berechnung des Krankengeldes in Höhe von 12,78 €
Am 06.05. erhielt ich von der Kasse eine korrigierte Berechnung des Krankengeldes in Höhe von 5,24 €
Auf Anfrage bei der Kasse teilte man mir mit das bei der Berechnung vom Krankengeld, Mieteinkünfte aus meiner Eigentumswohnung in Abzug gebracht wurden ( Welche ich seit 2003 besitze und aus deren Einkünften ich meine eigene Miete begleiche )
Des Weiteren teilte man mit das sich der Krankengeldsatz am Umsatz des letzten Steuerbescheides aus 2009 orientiert und eine Anpassung nur gegen einen aktuellen Steuerbescheid oder Bescheinigung vom Steuerberater möglich wäre.
Der Steuerbescheid aus 2010 existiert noch nicht , daher ließ ich der KK eine vorläufige Gewinnermittlung 2010 vom Steuerberater zukommen.
Eine Reaktion der Kasse erfolgte nicht.
Auf Anfrage 14 Tage später teilte man mit das die Bescheinigung des Steuerberaters nicht ausreichend sei, es würde der Steuerbescheid aus 2010 ( der noch nicht existiert ) benötigt !
Auf einmal hagelte es Beitrags- und Festsetzungsbescheide der Kasse über rückständige Beiträge aus März und April 2011.
Der Gerichtsvollzieher stand ein paar Tage später in der Tür musste jedoch unverrichteter Dinge wieder abziehen weil ich seit dem 18.03. kein Einkommen habe und nichts zu holen ist !
Ein paar Tage später erhielt ich ein Schreiben der Kasse das mein Anspruch auf Leistungen ruht solange Beitragsrückstände bestehen.
Des Weiteren wurde mitgeteilt das es sich bei der Aussage das das KG 44,- € / Tag betragen würde um ein Missverständnis handelt und die KK bereit wäre das KG rückwirkend auszuschließen.
Eine Rückstufung in den verminderten Beitragssatz ( 140,- € ) wäre nur möglich wenn ich mein Gewerbe abmelden würde !
Auf Anfrage bei der Kasse wie man sich vorstellt das ich als schwer Kranker ohne Einkommen die Rückstände begleichen solle um wieder einen Anspruch auf Krankengeld ( das mich wirtschaftlich absichern sollte ) zu erlangen , welcher dann jedoch derartig gering ist ( 30 x 5,24 € = 157,20 € ) das er nicht einmal den monatlichen Beitragssatz von 339,- € abdeckt, wurde mir kurz und knapp gesagt das ich doch meine Eigentumswohnung verkaufen solle um klar zu kommen !!!
Tja, und da steh ich nun.
Es kommt kein Geld rein, Die Kasse leistet nicht, schreibt mir jedoch jeden Monat Rechnungen über rückständige Beiträge und ganz ehrlich, das allerletzte was ich zu meiner schlechten körperlichen und mentalen Verfassung zzt brauchen kann ist eine Kasse die offensichtlich nicht an meiner Gesundung sondern an ihrem dicken Portemonnaie interessiert ist !
Bitte um Hilfe...
Evtl. könnt Ihr mir weiterhelfen, denn ich bin am verzweifeln.
Ende 2005 versicherte mich mein Arbeitgeber bei der Vaillant BKK.
2009 machte ich mich nebenberuflich Selbständig und zahlte einen verminderten Beitragssatz ( 140,- € ).
Anfang 2010 lief das Geschäft so gut das ich mich hauptberuflich Selbständig machte und wurde auf einen dem Einkommen angepassten Beitragssatz hochgestuft ( 327,- € ).
Anfang 2011 schloss ich Krankengeld im Krankheitsfall ein um wirtschaftlich abgesichert zu sein.
Im telefonischen Beratungsgespräch wurde der Krankengeldtagessatz mit 44,-€ angegeben.
Ich willigte ein und wurde zum Einschluss des Krankengeldanspruchs auf einen höheren Beitragssatz gestuft (339,- € ).
Im März 2011 wurden mir zwei chronische Krankheiten diagnostiziert deren Behandlung die Einnahme von heftigen Medikamenten für mindestens 1,5 Jahre erfordern und deren aggressive Wirkung mich seit dem 18.03.11 arbeitsunfähig machen.
Ich stellte umgehend den Antrag auf Krankengeld bei meiner Versicherung
Am 04.05. erhielt ich von der Kasse eine Berechnung des Krankengeldes in Höhe von 12,78 €
Am 06.05. erhielt ich von der Kasse eine korrigierte Berechnung des Krankengeldes in Höhe von 5,24 €
Auf Anfrage bei der Kasse teilte man mir mit das bei der Berechnung vom Krankengeld, Mieteinkünfte aus meiner Eigentumswohnung in Abzug gebracht wurden ( Welche ich seit 2003 besitze und aus deren Einkünften ich meine eigene Miete begleiche )
Des Weiteren teilte man mit das sich der Krankengeldsatz am Umsatz des letzten Steuerbescheides aus 2009 orientiert und eine Anpassung nur gegen einen aktuellen Steuerbescheid oder Bescheinigung vom Steuerberater möglich wäre.
Der Steuerbescheid aus 2010 existiert noch nicht , daher ließ ich der KK eine vorläufige Gewinnermittlung 2010 vom Steuerberater zukommen.
Eine Reaktion der Kasse erfolgte nicht.
Auf Anfrage 14 Tage später teilte man mit das die Bescheinigung des Steuerberaters nicht ausreichend sei, es würde der Steuerbescheid aus 2010 ( der noch nicht existiert ) benötigt !
Auf einmal hagelte es Beitrags- und Festsetzungsbescheide der Kasse über rückständige Beiträge aus März und April 2011.
Der Gerichtsvollzieher stand ein paar Tage später in der Tür musste jedoch unverrichteter Dinge wieder abziehen weil ich seit dem 18.03. kein Einkommen habe und nichts zu holen ist !
Ein paar Tage später erhielt ich ein Schreiben der Kasse das mein Anspruch auf Leistungen ruht solange Beitragsrückstände bestehen.
Des Weiteren wurde mitgeteilt das es sich bei der Aussage das das KG 44,- € / Tag betragen würde um ein Missverständnis handelt und die KK bereit wäre das KG rückwirkend auszuschließen.
Eine Rückstufung in den verminderten Beitragssatz ( 140,- € ) wäre nur möglich wenn ich mein Gewerbe abmelden würde !
Auf Anfrage bei der Kasse wie man sich vorstellt das ich als schwer Kranker ohne Einkommen die Rückstände begleichen solle um wieder einen Anspruch auf Krankengeld ( das mich wirtschaftlich absichern sollte ) zu erlangen , welcher dann jedoch derartig gering ist ( 30 x 5,24 € = 157,20 € ) das er nicht einmal den monatlichen Beitragssatz von 339,- € abdeckt, wurde mir kurz und knapp gesagt das ich doch meine Eigentumswohnung verkaufen solle um klar zu kommen !!!
Tja, und da steh ich nun.
Es kommt kein Geld rein, Die Kasse leistet nicht, schreibt mir jedoch jeden Monat Rechnungen über rückständige Beiträge und ganz ehrlich, das allerletzte was ich zu meiner schlechten körperlichen und mentalen Verfassung zzt brauchen kann ist eine Kasse die offensichtlich nicht an meiner Gesundung sondern an ihrem dicken Portemonnaie interessiert ist !
Bitte um Hilfe...
Zuletzt geändert von Kaiser10247 am 26.05.2011, 18:35, insgesamt 2-mal geändert.
Ja was soll man dazu sagen?! Ich gehe davon aus, dass du von dem gesetzliche KG ab dem 43. Tag sprichst und nicht von einem Wahltarif...
Grundsatz des gesetzlichen KG - ab dem 43. Tag:
Das Krankengeld beträgt 70% Ihres Arbeitseinkommens. Ihre weiteren Einnahmen,z.B. Kapitaleinkünfte, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung... werden nicht berücksichtigt. Das KG wird ggf. um Beiträge zur PV, RV und ALV gemindert.
Das Krankengeld wird immer nach den letzten nachweisbaren Einkünften berechnet, wenn im Moment nur die Einkünfte aus 2009 zur Verfügung stehen, wird danach auch KG gezahlt.
Geht ja nicht anders. Eine Steuererklärung vom Steuerberater ist kein rechtskräftiger Bescheid und somit auch nicht aussagekräftig.
In den Unterlagen die dir bei Abschluss des Krankengeldes ausgehändigt wurden, bzw. in den Bedingungen müsste auch die Berechnungsgrundlagen oder zumindest die dazugehörigen §§ stehen.
Die genaue Berechnung des Krankengeldes kannst du dir aber auch von deiner Kasse erklären lassen.
Da die Zahlen (Steuerbescheid, Mieteinkünfte, Zinseinkünfte) hier nicht bekannt sind, kann man die KG Berechnung jetzt auch nicht prüfen.
Sollte es sich bei dir um einen Wahltarif handeln (15.-42. Tag) ist die Berechnung etwas anders und vorallem bei jeder Kasse verschieden, da diese Wahltarife in der Satzung geregelt sind.
Grundsatz des gesetzlichen KG - ab dem 43. Tag:
Das Krankengeld beträgt 70% Ihres Arbeitseinkommens. Ihre weiteren Einnahmen,z.B. Kapitaleinkünfte, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung... werden nicht berücksichtigt. Das KG wird ggf. um Beiträge zur PV, RV und ALV gemindert.
Das Krankengeld wird immer nach den letzten nachweisbaren Einkünften berechnet, wenn im Moment nur die Einkünfte aus 2009 zur Verfügung stehen, wird danach auch KG gezahlt.
Geht ja nicht anders. Eine Steuererklärung vom Steuerberater ist kein rechtskräftiger Bescheid und somit auch nicht aussagekräftig.
In den Unterlagen die dir bei Abschluss des Krankengeldes ausgehändigt wurden, bzw. in den Bedingungen müsste auch die Berechnungsgrundlagen oder zumindest die dazugehörigen §§ stehen.
Die genaue Berechnung des Krankengeldes kannst du dir aber auch von deiner Kasse erklären lassen.
Da die Zahlen (Steuerbescheid, Mieteinkünfte, Zinseinkünfte) hier nicht bekannt sind, kann man die KG Berechnung jetzt auch nicht prüfen.
Sollte es sich bei dir um einen Wahltarif handeln (15.-42. Tag) ist die Berechnung etwas anders und vorallem bei jeder Kasse verschieden, da diese Wahltarife in der Satzung geregelt sind.
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Hallo Nabo,
Danke für Deine Antwort aus der ich lese das Du genauso ratlos bist wie ich
Ja, du hast den Sachverhalt über die Rahmenbedingungen richtig erfasst.
Allerdings bleibt die Frage weshalb man mir vor Einschluss des KG mitteilte der Anspruch würde 44,-€ betragen und nun sind es auf einmal nur 5,27 €.
Habe morgen einen Termin bei der Verbraucherberatungsstelle und hoffe inständig das die mir helfen können.
Danke für Deine Antwort aus der ich lese das Du genauso ratlos bist wie ich
Ja, du hast den Sachverhalt über die Rahmenbedingungen richtig erfasst.
Allerdings bleibt die Frage weshalb man mir vor Einschluss des KG mitteilte der Anspruch würde 44,-€ betragen und nun sind es auf einmal nur 5,27 €.
Habe morgen einen Termin bei der Verbraucherberatungsstelle und hoffe inständig das die mir helfen können.
Also hast du nun das gesetzliche KG oder den Wahltarif KG?
Ich würde mir an deiner Stelle die Berechnung des KG von deiner Kasse einfordern und dann damit evt. zur Beratungsstelle gehen.
Denn ohne Berechnung ist es sicher nicht nachzuvollziehen...
Kannst ja mal das Ergebnis hier mitteilen!
Viel Erfolg und gute Besserung!
Ich würde mir an deiner Stelle die Berechnung des KG von deiner Kasse einfordern und dann damit evt. zur Beratungsstelle gehen.
Denn ohne Berechnung ist es sicher nicht nachzuvollziehen...
Kannst ja mal das Ergebnis hier mitteilen!
Viel Erfolg und gute Besserung!
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Habe den gesetzlichen KG Tarif.
Ein paar Tage später erhielt ich ein Schreiben der Kasse das mein Anspruch auf Leistungen ruht solange Beitragsrückstände bestehen.
Des Weiteren wurde mitgeteilt das es sich bei der Aussage das das KG 44,- € / Tag betragen würde um ein Missverständnis handelt und die KK bereit wäre das KG rückwirkend auszuschließen.
Eine Rückstufung in den verminderten Beitragssatz ( 140,- € ) wäre nur möglich wenn ich mein Gewerbe abmelden würde !
Danke für Deine Unterstützung.
I´ll keep you informed
Ein paar Tage später erhielt ich ein Schreiben der Kasse das mein Anspruch auf Leistungen ruht solange Beitragsrückstände bestehen.
Des Weiteren wurde mitgeteilt das es sich bei der Aussage das das KG 44,- € / Tag betragen würde um ein Missverständnis handelt und die KK bereit wäre das KG rückwirkend auszuschließen.
Eine Rückstufung in den verminderten Beitragssatz ( 140,- € ) wäre nur möglich wenn ich mein Gewerbe abmelden würde !
Danke für Deine Unterstützung.
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solange du KRG beziehst (und wenn es auch nur 5€/Tag sind) bist du beitragsfrei in der KV, also musst du schon mal keine 339€ Beitrag aufbringen, insoweit ist mir auch unklar wie es zu einer Nachforderung von Beiträgen für April kommen kann, eigentlich solltest du da eine Erstattung bekommen wenn du auch nur 1 Cent bisher für April gezahlt hast
Fakt ist, dass eine Aussage ala "das KRG beträgt xy €" nur für einen Wahltarif möglich ist, da das gesetzliche KRG wie bereits beschrieben abhängig von dem Arbeitseinkommen ist, welches vor Beginn der AU der Beitragsbemssung zu Grunde lag
wenn es noch keinen aktuellen Steuerbescheid gibt (was ja nix ungewöhnliches ist) und man durch eine eine ordentliche Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) von einem Steuerberater nachweisen kann, dass der letzte Steuerbescheid nicht den aktuellen Einkommensverhältnissen entspricht, berechnet mein AG das KRG nach der BWA, wir behalten uns natürlich das Recht vor, das KRG zurückzufordern sollte der irgendwann vorliegende Steuerbescheid dann auf einmal doch viel niedrigere Einkünfte belegen
die Kürzung des KRG um Mieteinnahmen ist unrechtens, da das KRG ja auch nur aus dem Arbeitseinkommen berechnet wird, weiterlaufende Einnahmen wie Kapitalerträge oder Mieteinahmen werden doch von vorneherein nicht mit berücksichtigt, können also auch nicht zur Kürzung führen... damit wäre der KRG-Bescheid anfechtbar
hast ja ne Spitzenkasse erwischt...
Fakt ist, dass eine Aussage ala "das KRG beträgt xy €" nur für einen Wahltarif möglich ist, da das gesetzliche KRG wie bereits beschrieben abhängig von dem Arbeitseinkommen ist, welches vor Beginn der AU der Beitragsbemssung zu Grunde lag
wenn es noch keinen aktuellen Steuerbescheid gibt (was ja nix ungewöhnliches ist) und man durch eine eine ordentliche Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) von einem Steuerberater nachweisen kann, dass der letzte Steuerbescheid nicht den aktuellen Einkommensverhältnissen entspricht, berechnet mein AG das KRG nach der BWA, wir behalten uns natürlich das Recht vor, das KRG zurückzufordern sollte der irgendwann vorliegende Steuerbescheid dann auf einmal doch viel niedrigere Einkünfte belegen
die Kürzung des KRG um Mieteinnahmen ist unrechtens, da das KRG ja auch nur aus dem Arbeitseinkommen berechnet wird, weiterlaufende Einnahmen wie Kapitalerträge oder Mieteinahmen werden doch von vorneherein nicht mit berücksichtigt, können also auch nicht zur Kürzung führen... damit wäre der KRG-Bescheid anfechtbar
hast ja ne Spitzenkasse erwischt...
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Es kann schon sein, dass Beiträge fällig sin in der KV und PV, denn...Grampa hat geschrieben:solange du KRG beziehst (und wenn es auch nur 5€/Tag sind) bist du beitragsfrei in der KV, also musst du schon mal keine 339€ Beitrag aufbringen, insoweit ist mir auch unklar wie es zu einer Nachforderung von Beiträgen für April kommen kann, eigentlich solltest du da eine Erstattung bekommen wenn du auch nur 1 Cent bisher für April gezahlt hast
Auf die Differenz zwischen Einkommen und Mindestbemessungsgrenzemüssen Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden.
Da wir dein Einkommen nicht kennen, wissen sir natürlich in deinem Fall nicht, ob es bei dir zutrifft.
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- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Man könnte schon einen Fall konstruieren, bei dem die Zahlen passen. Da heute jedoch nicht mein Rätseltag ist, wäre es hilfreich, wenn du folgende Zahlen einstellen würdest:
Höhe Beitrag Krankenversicherung
Höhe Beitrag Pflegeversicherung
Einkommen lt. Steuerbescheid 2009 aufgeschlüsselt nach Einkommensarten
Gibt es einen neuen Vorauszahlungsbescheid ab 2010?
@Grampa:
Beitragsfrei ist nach § 224 SGB V nur das Krankengeld, nicht jedoch die übrigen Einkünfte bzw. der Auffüllbetrag. Es gibt bereits einen aktuellen Steuerbescheid, und zwar den von 2009.
Höhe Beitrag Krankenversicherung
Höhe Beitrag Pflegeversicherung
Einkommen lt. Steuerbescheid 2009 aufgeschlüsselt nach Einkommensarten
Gibt es einen neuen Vorauszahlungsbescheid ab 2010?
@Grampa:
Beitragsfrei ist nach § 224 SGB V nur das Krankengeld, nicht jedoch die übrigen Einkünfte bzw. der Auffüllbetrag. Es gibt bereits einen aktuellen Steuerbescheid, und zwar den von 2009.
Hallo Kaiser10247,
Du bist da echt in einer misslichen Lage.
Eins vorweg: Die Beratung, die Du bei der Hinzunahme des KG-Anspruches bekommen hast, war wohl nicht sehr ausführlich.
Bei Selbständigen kommt es nämlich keinesfalls zu einer festen KG-Zahlung wie etwa bei Arbeitnehmern. Selbständige müssen einen Einkommensverlust erleiden, um Anspruch auf KG zu haben. Der KG-Anspruch bezieht sich auch nur auf den Einkommensverlust. Daher hat Deine Kasse wohl auch Deinen KG-Anspruch "runtergerechnet". Aufgrund welcher Unterlagen weiss ich jetzt natürlich nicht. Da kann ich nur meinen Vorrednern zustimmen: Lass Dir von Deiner Kasse die Berechnungsgrundlagen geben.
Kurzum: Wenn sich ein Selbständiger mit KG-Anspruch ab dem 43. Tag versichert, heisst das noch lange nicht, dass er überhaupt bzw. dass er KG in einer vorher festgelegten Höhe bekommt. Daher ist diese Versicherung für Selbständige nicht zu empfehlen.
Hilft Dir jetzt leider nicht weiter, ist aber so.
Du fühlst Dich damit abgesichert, bist es aber nicht. Und wenn´s dann passiert ist, stehst Du ohne ausreichendes Einkommen da.
Trotzdem: Frage nach den Berechnungsgrundlagen, stelle die Daten hier ein, wenn Du magst. Hier sind ein paar KG-Cracks im Forum, die können das dann passend beurteilen (ich leider nicht, so tief stecke ich in dem Thema nicht drin).
Alles Gute
Herby
Du bist da echt in einer misslichen Lage.
Eins vorweg: Die Beratung, die Du bei der Hinzunahme des KG-Anspruches bekommen hast, war wohl nicht sehr ausführlich.
Bei Selbständigen kommt es nämlich keinesfalls zu einer festen KG-Zahlung wie etwa bei Arbeitnehmern. Selbständige müssen einen Einkommensverlust erleiden, um Anspruch auf KG zu haben. Der KG-Anspruch bezieht sich auch nur auf den Einkommensverlust. Daher hat Deine Kasse wohl auch Deinen KG-Anspruch "runtergerechnet". Aufgrund welcher Unterlagen weiss ich jetzt natürlich nicht. Da kann ich nur meinen Vorrednern zustimmen: Lass Dir von Deiner Kasse die Berechnungsgrundlagen geben.
Kurzum: Wenn sich ein Selbständiger mit KG-Anspruch ab dem 43. Tag versichert, heisst das noch lange nicht, dass er überhaupt bzw. dass er KG in einer vorher festgelegten Höhe bekommt. Daher ist diese Versicherung für Selbständige nicht zu empfehlen.
Hilft Dir jetzt leider nicht weiter, ist aber so.
Du fühlst Dich damit abgesichert, bist es aber nicht. Und wenn´s dann passiert ist, stehst Du ohne ausreichendes Einkommen da.
Trotzdem: Frage nach den Berechnungsgrundlagen, stelle die Daten hier ein, wenn Du magst. Hier sind ein paar KG-Cracks im Forum, die können das dann passend beurteilen (ich leider nicht, so tief stecke ich in dem Thema nicht drin).
Alles Gute
Herby
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- Beiträge: 10
- Registriert: 26.05.2011, 12:54
Hey, Vielen dank für Eure Antworten.
Es wurden in der nebenberuflichen Selbständigkeit 2009-2011 sowie für die hauptberufliche Selbständigkeit seit Anfang 2011 ( 1916,25 € ) jeweils die Mindestsätze zur Berechnung der Beitragssätze sowie auch für das KG zu Grunde gelegt.
@ nabo1979
Derzeit beträgt die Differenz zwischen KG und Beitrag ca 190,-€
@ GerneKrankenVersichert
Höhe Beitrag Krankenversicherung : 297,02 €
Höhe Beitrag Pflegeversicherung : 42,16 €
Gibt es einen neuen Vorauszahlungsbescheid ab 2010?
- Nein.
Um es auf den Punkt zu bringen:
1. Das KG wurde von der KK anhand der vorliegenden Unterlagen ( Steuerbescheid aus 2009 ) korrekt ermittelt.
2. Da ich seit 2010 Hauptberuflich selbständig bin und höhere Einnahmen hatte muss jedoch das KG neu ermittelt werden. Da es einen Steuerbescheid aus 2010 noch nicht gibt stellt sich die KK queer.
3. Die Anwältin der der Verbraucherzentrale teilte mir nach 2 Telefonaten mit der KK folgendes mit :
Die Kasse stellt sich queer weil ich bereits in 2010 hauptberuflich selbständig mit erheblich höheren Umsätzen als in 2009 war diese Tatsache jedoch erst Anfang 2011 gemeldet habe als ich den KG Anspruch einschloss.
Die KK fühlt sich verarscht und mauert deshalb.
Des Weiteren bestehen Beitragsrückstände aus Feb. und März welche die KK dazu berechtigen die Leistung ruhend zu stellen.
Was jetzt zu klären ist :
Gibt es eine rechtliche Grundlage die KKn berechtigt nur und ausschließlich Steuerbescheide zur Errechnung von KG zu akzeptieren ?!
Gibt es diese Grundlage nicht, muss die Kasse alternative Berechnungsgrundlagen akzeptieren und den KG Anspruch sofort den Einkommensverhältnissen aus 2010 anpassen.
Wie geht es weiter :
1. Rückstände begleichen damit Leistungsanspruch eintritt und KG gezahlt wird das dann 150,-€ beträgt. Trotzdem fällt die monatliche Differenz zum Beitragssatz i.h.v. 190,-€ an.
2. Die KK auf irgendeinem Weg dazu bringen das KG auf Einkommen aus 2010 anzupassen ca 1200,-€ aus dem der Beitragssatz i.h.v. 340,-€ entnommen wird und mir ca. 800,-€ zum Leben bleiben.
So habe ich das Ganze verstanden...
Es wurden in der nebenberuflichen Selbständigkeit 2009-2011 sowie für die hauptberufliche Selbständigkeit seit Anfang 2011 ( 1916,25 € ) jeweils die Mindestsätze zur Berechnung der Beitragssätze sowie auch für das KG zu Grunde gelegt.
@ nabo1979
Derzeit beträgt die Differenz zwischen KG und Beitrag ca 190,-€
@ GerneKrankenVersichert
Höhe Beitrag Krankenversicherung : 297,02 €
Höhe Beitrag Pflegeversicherung : 42,16 €
Gibt es einen neuen Vorauszahlungsbescheid ab 2010?
- Nein.
Um es auf den Punkt zu bringen:
1. Das KG wurde von der KK anhand der vorliegenden Unterlagen ( Steuerbescheid aus 2009 ) korrekt ermittelt.
2. Da ich seit 2010 Hauptberuflich selbständig bin und höhere Einnahmen hatte muss jedoch das KG neu ermittelt werden. Da es einen Steuerbescheid aus 2010 noch nicht gibt stellt sich die KK queer.
3. Die Anwältin der der Verbraucherzentrale teilte mir nach 2 Telefonaten mit der KK folgendes mit :
Die Kasse stellt sich queer weil ich bereits in 2010 hauptberuflich selbständig mit erheblich höheren Umsätzen als in 2009 war diese Tatsache jedoch erst Anfang 2011 gemeldet habe als ich den KG Anspruch einschloss.
Die KK fühlt sich verarscht und mauert deshalb.
Des Weiteren bestehen Beitragsrückstände aus Feb. und März welche die KK dazu berechtigen die Leistung ruhend zu stellen.
Was jetzt zu klären ist :
Gibt es eine rechtliche Grundlage die KKn berechtigt nur und ausschließlich Steuerbescheide zur Errechnung von KG zu akzeptieren ?!
Gibt es diese Grundlage nicht, muss die Kasse alternative Berechnungsgrundlagen akzeptieren und den KG Anspruch sofort den Einkommensverhältnissen aus 2010 anpassen.
Wie geht es weiter :
1. Rückstände begleichen damit Leistungsanspruch eintritt und KG gezahlt wird das dann 150,-€ beträgt. Trotzdem fällt die monatliche Differenz zum Beitragssatz i.h.v. 190,-€ an.
2. Die KK auf irgendeinem Weg dazu bringen das KG auf Einkommen aus 2010 anzupassen ca 1200,-€ aus dem der Beitragssatz i.h.v. 340,-€ entnommen wird und mir ca. 800,-€ zum Leben bleiben.
So habe ich das Ganze verstanden...
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Vorab: Da gibt es noch einige Wenns und Abers, weshalb meine Antwort unter Vorbehalt erfolgt.
Meiner Meinung nach fing es an, schiefzulaufen, als deine neue Einstufung gemacht wurde. Ich hätte in einem solchen Fall nicht mehr den alten Einkommenssteuerbescheid herangezogen, sondern eine neue, geschätzte, Einstufung durchgeführt. Was dazu geführt hätte, dass ein höherer Krankengeldanspruch, der den tatsächlichen Verhältnissen entsprach, entstanden wäre. Das hat deine Krankenkasse nicht gemacht - aus Bequemlichkeit, Unwissenheit oder um dir was Gutes zu tun, weiß ich nicht. Dein Vorteil bei der Vorgehensweise deiner Krankenkasse war, dass du einen niedrigeren Beitrag gezahlt hast und dieser solange Bestand hat, bis der neue Einkommenssteuerbescheid erstellt wird.
Deine Kasse hätte dich jedoch darüber aufklären müssen, dass das Krankengeld nur aus dem geringen Einkommen berechnet wird. Da lag wohl ein Beratungsfehler vor. Dies scheint die Kasse genauso zu sehen, da sie dir eine Rückabwicklung des Krankengeldanspruches anbietet. Ob du darauf bestehen kannst, das höhere Krankengeld aufgrund dieses Beratungsfehlers erhalten, kann ich nicht beurteilen. Vielleicht kann die Rechtsanwältin dir da weiterhelfen.
Das kann ich gut nachvollziehen. Beiträge aus dem höheren Einkommen nicht zahlen, aber dann höhere Leistungen beanspruchen. Zusammen mit dem erst vor kurzem beantragten Krankengeldanspruch, naja.Kaiser10247 hat geschrieben: Die Kasse stellt sich queer weil ich bereits in 2010 hauptberuflich selbständig mit erheblich höheren Umsätzen als in 2009 war diese Tatsache jedoch erst Anfang 2011 gemeldet habe als ich den KG Anspruch einschloss.
Die KK fühlt sich verarscht....
Meiner Meinung nach fing es an, schiefzulaufen, als deine neue Einstufung gemacht wurde. Ich hätte in einem solchen Fall nicht mehr den alten Einkommenssteuerbescheid herangezogen, sondern eine neue, geschätzte, Einstufung durchgeführt. Was dazu geführt hätte, dass ein höherer Krankengeldanspruch, der den tatsächlichen Verhältnissen entsprach, entstanden wäre. Das hat deine Krankenkasse nicht gemacht - aus Bequemlichkeit, Unwissenheit oder um dir was Gutes zu tun, weiß ich nicht. Dein Vorteil bei der Vorgehensweise deiner Krankenkasse war, dass du einen niedrigeren Beitrag gezahlt hast und dieser solange Bestand hat, bis der neue Einkommenssteuerbescheid erstellt wird.
Deine Kasse hätte dich jedoch darüber aufklären müssen, dass das Krankengeld nur aus dem geringen Einkommen berechnet wird. Da lag wohl ein Beratungsfehler vor. Dies scheint die Kasse genauso zu sehen, da sie dir eine Rückabwicklung des Krankengeldanspruches anbietet. Ob du darauf bestehen kannst, das höhere Krankengeld aufgrund dieses Beratungsfehlers erhalten, kann ich nicht beurteilen. Vielleicht kann die Rechtsanwältin dir da weiterhelfen.
Da werfe ich mal den § 47 SGB V und das BSG Urteil vom 30.03.2004 - B 1 KR 32/ 02 R in den Ring.Kaiser10247 hat geschrieben: Gibt es eine rechtliche Grundlage die KKn berechtigt nur und ausschließlich Steuerbescheide zur Errechnung von KG zu akzeptieren ?!
Gibt es diese Grundlage nicht, muss die Kasse alternative Berechnungsgrundlagen akzeptieren und den KG Anspruch sofort den Einkommensverhältnissen aus 2010 anpassen.
Beitragsberechnung und Leistungsgewährung sind also aneinander gekoppelt. Die einzige Chance auf ein höheres Krankengeld sehe ich, wenn deine Beitragseinstufung wie von mir oben beschrieben ab 01.01.2010 geändert wird und das Krankengeld dann anhand dieser Zahlen berechnet wird.(1) Das Krankengeld beträgt 70 vom Hundert des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt
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@ GerneKrankenVersichert
( 12 x ca. 190,-€ = ca 2280,- € ) + den Beitragsrückstand aus 2011 ( Derzeit ca. 1000,- € Laut Kasse ) = 3280,-€
Und das alles ohne Einkommen ??!!!
Ei, ei , ei - Da hab ich mich ja für besonders schlau gehalten und jetzt hab ich den Salat...
- Werde mal abwarten was noch von der Verbraucherzentrale kommt.
- Habe am Dienstag einen Termin bei einem E.V. der Menschen mit meinen Krankheiten hilft.
Danke Euch allen für Eure Unterstützung !
I´ll keep you updated !
Was zur Folge hätte das ich für 2010 die Differenz aus dem verminderten Beitragssatz und dem angeglichenen Beitragssatz nachzahlen müssteDie einzige Chance auf ein höheres Krankengeld sehe ich, wenn deine Beitragseinstufung wie von mir oben beschrieben ab 01.01.2010 geändert wird und das Krankengeld dann anhand dieser Zahlen berechnet wird.
( 12 x ca. 190,-€ = ca 2280,- € ) + den Beitragsrückstand aus 2011 ( Derzeit ca. 1000,- € Laut Kasse ) = 3280,-€
Und das alles ohne Einkommen ??!!!
Ei, ei , ei - Da hab ich mich ja für besonders schlau gehalten und jetzt hab ich den Salat...
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Update 12.07.11
Also :
1. Verbraucherzentrale Berlin = Hätte ich mir sparen können
( Scheissverein ! )
2. Habe vom E.V. einen recht kompetenten Anwalt empfohlen bekommen.
Der Anwalt hat im Beratungsgespräch die Rechtsnormen und
Präzedenz-urteile zu meinen Herausforderungen herangezogen und
konnte mir direkt sagen wie sich die Sachlage darstellt und wie die
weitere Vorgehensweise ist.
4. Die KK hat inzwischen wg. der Rückständigen Beiträge die Abgabe der
Eidesstattlichen Versicherung beantragt.
5. Der Anwalt kümmert sich um den Widerspruch zur KG Berechnung denn
die Kasse muss alternative Unterlagen zur Berechnung akzeptieren.
(Nat. wird, sobald der aktuelle Steuerbescheid existiert, nachberechnet)
6. Ich kümmere mich um eine Stundungsvereinbarung damit die EV
ausfällt. Denn die EV wäre gar nicht gut !
So weit von dieser Front !
Gruß aus Berlin
Also :
1. Verbraucherzentrale Berlin = Hätte ich mir sparen können
( Scheissverein ! )
2. Habe vom E.V. einen recht kompetenten Anwalt empfohlen bekommen.
Der Anwalt hat im Beratungsgespräch die Rechtsnormen und
Präzedenz-urteile zu meinen Herausforderungen herangezogen und
konnte mir direkt sagen wie sich die Sachlage darstellt und wie die
weitere Vorgehensweise ist.
4. Die KK hat inzwischen wg. der Rückständigen Beiträge die Abgabe der
Eidesstattlichen Versicherung beantragt.
5. Der Anwalt kümmert sich um den Widerspruch zur KG Berechnung denn
die Kasse muss alternative Unterlagen zur Berechnung akzeptieren.
(Nat. wird, sobald der aktuelle Steuerbescheid existiert, nachberechnet)
6. Ich kümmere mich um eine Stundungsvereinbarung damit die EV
ausfällt. Denn die EV wäre gar nicht gut !
So weit von dieser Front !
Gruß aus Berlin