Nicht versichert in Deutschland 2.Kapitel
Moderator: Czauderna
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Nicht versichert in Deutschland 2.Kapitel
Heute war ich wieder beim Amt. Nun habe ich die richtige Bescheinigung für die Krankenkasse erhalten. Die Krankenkasse- Techniker Kasse- prüft meinen Antrag, hat aber auch die gleiche Leier wie die anderen Kassen gesagt: Die Postbeamtenkasse ist ja privat, na ob das klappt .. das wissen wir nicht....
Muss ich eigentlich die Postbeamtenkasse informieren, dass ich definitiv noch keine neue Kasse habe? Kann ich meine alte Krankenkassenkarte solange benutzen? Muss ich denn für die zwischenzeit der Klärung eine Versicherung- wie auch immer- bei der Postbeamtenkasse beantragen? oder warte ich ersteinmal die Antwort der Technikerkasse ab?
Wenn die mich ablehnen...gehe ich wohl am besten zur öffentlichen Rechtsauskunft. Ich fühle mich sooo Jung und unwissend-blöd..will doch nur in Ruhe Mama werden
Muss ich eigentlich die Postbeamtenkasse informieren, dass ich definitiv noch keine neue Kasse habe? Kann ich meine alte Krankenkassenkarte solange benutzen? Muss ich denn für die zwischenzeit der Klärung eine Versicherung- wie auch immer- bei der Postbeamtenkasse beantragen? oder warte ich ersteinmal die Antwort der Technikerkasse ab?
Wenn die mich ablehnen...gehe ich wohl am besten zur öffentlichen Rechtsauskunft. Ich fühle mich sooo Jung und unwissend-blöd..will doch nur in Ruhe Mama werden
die Postbeamtenkrankenkasse ist KEINE private Krankenkasse.
Dies hat das Bundessozialgericht klar am 12.01.2011 (wurde Dir schon mitgeteilt).
Das musst Du der Krankenkasse dann am besten auch sagen und denen das Urteil auch zeigen.
So ein "normaler" Sachbearbeiter hat so einen Fall nicht einmal im Leben (im Durchschnitt). Er kann so etwas nicht wissen. Hilf ihm. Zeig ihm dieses Urteil. Am besten, du bringst es ihm morgen vorbei.
Er zeigt es dann seinem Abteilungsleiter. Dann ist alles klar.
Jede Wette.
Wer weiß schon alles. Du nicht, ich nicht, wir alle nicht.
Dies hat das Bundessozialgericht klar am 12.01.2011 (wurde Dir schon mitgeteilt).
Das musst Du der Krankenkasse dann am besten auch sagen und denen das Urteil auch zeigen.
So ein "normaler" Sachbearbeiter hat so einen Fall nicht einmal im Leben (im Durchschnitt). Er kann so etwas nicht wissen. Hilf ihm. Zeig ihm dieses Urteil. Am besten, du bringst es ihm morgen vorbei.
Er zeigt es dann seinem Abteilungsleiter. Dann ist alles klar.
Jede Wette.
Wer weiß schon alles. Du nicht, ich nicht, wir alle nicht.
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Also es ist wirklich klasse, dass ich so viel Hilfe habe, dann fühlt man sich schon mal nicht so alleine.Das Urteil hab ich übrigens ausgedruckt und werde es zur Kasse schicken, falls ich eine Ablehnung bekomme- ist ja ne riesige Menge Fachchinesisch und das hätte ich so ja nie alleine gefunden.. verstehen kann ich das auch nicht so richtig, aber die treffenden Auszügee habe ich -glaube ich gefunden und danach bin ih ja wirklich im Recht. Werde weiter berichten, so kann vielleicht der nächste einsame Krankenkassenkämfer von mir profitieren und ihr Ratgeber habt ne Fortbildung
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süß Wie gesagt, Sonderstatus... Mach mal. Die TK schnallt das schon, zumindest die große Fachabteilung weiß das. Für Lektion 2 'Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz' ist es wohl noch zu früh Und sie können sich ja freuen, sie bekommen mit einer Unterschrift gleich (bzw. demnächst) zwei Versicherte. Streichel mal Dein Bäuchlein und versuch Dich zu entspannenschönerLeben hat geschrieben: es besteht doch so eine Pflicht, oder?
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Ich dachte, dass ich jetzt alles weiß und die TK mich bestimmt nicht mehr ablehnen darf. Hat sie heute aber einfach trotzdem getan. Ein Telefonanruf und meine Hoffnungen die ihr mir alle gemacht hattet sind dahin. Ich hab auf das Urteil verwiesen und alle Unterlagen, die die Bearbeiter wollten eingereicht Ich bekomme alles noch schriftlich- hoffe ich. Oje oje - mein Geburtstermin ist soooo nahe