Krankenkasse Nachversicherung?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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hanz
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Krankenkasse Nachversicherung?

Beitrag von hanz » 24.05.2011, 07:04

- Davor freiwillig Krankenversichert, 24j, wohne bei mutti, kein anspruch auf ALG
- Arbeite seit 2 Wochen sozialversicherungspflichtig bei einer Zeitarbeitsfirma

Bei vielen Zeitarbeitsfirmen ist es ein kommen und gehen. Wie lange ich da noch arbeiten kann steht nicht fest. Wie sieht es nach einer Kündigung aus? Bleibe ich dann noch 4 Wochen Krankenversichert? Oder muss ich mich danach direkt wieder freiwillig versichern (=146€)? Ich dachte ich rufe bei der Krankenkasse an und sage ihnen, dass sie mich erst wieder nach Ablauf der 4 Wochen freiwillig Krankenversichern sollen, um mir den Beitrag zu sparen.

nabo1979
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Beitrag von nabo1979 » 24.05.2011, 10:14

Das geht nicht!
Die Versicherungszeiten müssen immer direkt anschließen. Eine 4 wöchige Nachversicherung ist nur zwischen 2 pflichtigen Zeiten möglich.

Z.B. Ende der Beschäftigung zum 31.05.11, neue Beschäftigung ab 28.06.11

hanz
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Beitrag von hanz » 24.05.2011, 18:15

Ich bleibe aber versichert und darf die Beiträge später nachzahlen oder?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 24.05.2011, 19:15

Hallo,
ja, so ist es - besser ist aber noch, sich direkt bei Arbeitslosigkeit bei der Kasse
zu melden und natürlich auch ggf. beim Arbeitsamt.
Gruss
Czauderna

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