- Guten Morgen,
wie gut das es euch gibt! So konnte ich das ganze WE damit verbringen um hier zu lesen..Nun aber zu meiner Person, ich 54 Jahre männlich arbeite in einer öffentlichen Einrichtung einer strafenden Behörde..
Im November 2010 wurde mir durch einen Kardiologischen Befund eröffnet das gleich im Januar 2011 eine Gefäßuntersuchung meines Herzen ansteht, diverse Stenosen wurden entfernt, 2 x Stent eingesetzt, danach 2 Wochen AU. Mit der Mitteilung das mich als nächstes eine Byepass-Op erwarten würde, denn ein Hauptast konnte nur noch zu etwa einem Drittel geweitet, ein Stent dort zur Verstärkung nicht eingesetzt werden.
Im Februar kam eine schon länger festehende OP- /7 -Tage KH, 7 Wochen AU keinerlei Ausübung von einer Tätigkeit, kein Heben, Tragen, Sport jeden Tag Korsett (meine Güte was haben die Frauen um/bis 1900 bloß ausgehalten) In dieser AU schrieb dann ebenfalls die Krankenkasse wegen Krankengeld, ihr wißt das übliche..
Dann kam es Knüppeldick, linksseitige Lähmung, Lähmung in Arm, Bein, Gesichtsmuskeln sowie Zungenbein und Schluckreflex. Neurologische Untersuchung ergaben TIA, transistorische ischämische Attacken, begleitet von regen Durchblutungsstörungen im Stammhirn ( oder wie immer man dieses nennen mag) zeigen sich jedenfalls im MRT als Marklagerläsionen.
14 Tage KH und bis zum heutigen Tage AU mit KG . Die KK zahlt jetzt seit ca. 7Wochen, stationäre Rehabilitation wurde bereits zwischenzeitg bewilligt, ich warte auf den Rehaantritt..
Mit Schreiben v. 13 diesen Monat bekam ich Post v.d. KK mit dem Inhalt, das bei mir das KG mit Wirkung über dem 16 ebenfalls diesen Monat hinaus laut MDKN nicht mehr gezahlt wird. Bin ich im falschen Film, oder was soll das?
Nun ich habe geschrieben und zwar folgendes..
War das Schreiben so in Ordnung, oder habe ich, äußer hier einen ganzen Roman zu hinterlassen etwas vergessen..?:Widerspruch zum Bescheid v. ...05.2011
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mit diesem Schreiben erhebe ich Widerspruch gegen die mir zugegangene Entscheidung der A.. Niedersachsen vom ...05.2011 unter Ihrem Zeichen/Doku ..
Ich weise vorsorglich darauf hin das gegen den mir zugegangenen Bescheid vom ...05.2011 ein Widerspruch nach § 86a Abs.1 SGG zulässig und damit eine aufschiebende Wirkung besitzt.
Sie sind daher verpflichtet mir dem Versicherten bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahren das laut Bescheid vom ...04.2011 unter Zeichen/Doku ...berechnete Krankengeld Kalendertäglich auszuzahlen.
Wie Sie bereits Wissen ist in meinem Krankheitsverlauf eine bereits bewilligte Rehabilitation -Maßnahme mit stationärer Aufnahme mit Bewilligungsbescheid der LVA - Hannover v. ..2011 anhängig. Der unmittelbare Antritt zum stationären Rehabilitationsaufenthalt steht somit bevor. Meine bereits eingereichte Arbeitsunfähigkeitbescheinigung v. ..05.2011 wurde durch den behandelnden Arzt Dr. med. ....noch bis zum Ende 05.2011 bescheinigt, eine Weitere, sofern der Antritt zur Rehabilitation zu diesem Zeitpunkt noch nicht gegeben, meine Erkrankung eine Wiedereingliederung zur Arbeitsaufnahme nicht ermöglicht, würde folgen.
Ihrem Schreiben konnte man entnehmen das bei mir nach Aktenlage ohne, so meine Vermutung, alle evtl. medizinisch relevanten Befunde zu kennen entschieden wurde. Dieses Schreiben sehe ich in einem Widerspruch zum Vorgang.... vom ...2011 worin der Medizinische Dienst der Krankenkassen mit Gutachten, mir eine erheblich gefährdete Erwerbsfähigkeit assistiert.
Ich halte es daher für relevant beim MDKN vorstellig zu werden damit überhaupt eine objektive Beurteilung eines erkrankten Menschen erfolgen kann, um so evtl. weiterführende Maßnahmen zur Teilhabe, Wiedereingliederung am Arbeitsplatz zu ergreifen. Des weiteren darf ich Sie darüber in Kenntnis setzen das mir nach § 25 SGB X ein Akteneinsichtsrecht zu gewähren ist, ich bitte daher um die Ausfertigung in Kopie der angefertigten Akte des MDK-Gutachtens auf das Sie sich mit Bescheid vom ..2011 berufen. Ferner weise ich vorsorglich darauf hin das nach § 7 Abs. 2 der mich behandelnde/n Arzt/ Ärzte ein Zweitgutachten nach AU-RL erstellen können.
Ebenso verweise ich mit dem Erheben meines Widerspruch auf ein bestehendes BSG, Urteil v. 22.03.2005, Az. B1 KR 22/04 R, Rz.29,30 worin Inhaltlich die Krankengeldbewilligung und Einstellung Bundesweit geregelt ist. Weiter weise ich in der Gesetzlichen Krankenversicherung auf das Schreiben vom Bundesministerium für Gesundheit auf die Verfahrensfehler bei der Einstellung von Krankengeldzahlungen hin.
Nur frage ich mich die ganze Zeit, obgleich es um meinen Gemütszustand nicht zum besten steht, ob diese Krankenkasse dem Erkrankten hilfreich zur Seite stehen kann.
Nur diese Art der taktischen -Verunsicherung trägt bestimmt nicht zur wünschenswerten Gesundheitlich besseren Verfassung eines Erkrankten bei.
Ich hoffe nur das auch über die Ängste einer damit verbundene evtl. Existenzsicherung, die solche Briefe und Anschreiben einer Gesundheitskasse auslösen können, nachgedacht, nicht der ständigen Realität entsprechen.
Ich danke euch..