beitragsnachzahlung und säumnisgebühren rechtens?
Moderator: Czauderna
beitragsnachzahlung und säumnisgebühren rechtens?
hallo liebes forum!
ich war leider zwischen juni 2007 und juni 2009 nicht krankenversichert und mußte nach meinem eintritt bei der kkh für diesen zeitraum circa 3600€ nachzahlen.in der tabellarischen aufführung wurde in der spalte "saümniszuschlag" eine "0,00" aufgeführt. ich einigte mich mit der versicherung auf eine ratenzahlung. bis jetzt habe ich 2800€ abbezahlt. da ich den zusatzbeitrag nicht mehr zahlen wollte,wechselte ich vor kurzem die kasse. nun fordert die kkh den restlichen betrag zurück und verlangt für jeden monat,den ich nachzuzahlen habe(incl. die schon von mir bezahlten raten) einen saümniszuschlag. das macht nun insgesamt circa 1600€! ist das rechtens?ich habe in dieser mitgliedloser zeit keine leistungen der kkh in anspruch genommen.ich hatte keine mitgliedskarte und habe nicht einmal infopost bekommen.
über hilfe bin ich sehr dankbar!
ich war leider zwischen juni 2007 und juni 2009 nicht krankenversichert und mußte nach meinem eintritt bei der kkh für diesen zeitraum circa 3600€ nachzahlen.in der tabellarischen aufführung wurde in der spalte "saümniszuschlag" eine "0,00" aufgeführt. ich einigte mich mit der versicherung auf eine ratenzahlung. bis jetzt habe ich 2800€ abbezahlt. da ich den zusatzbeitrag nicht mehr zahlen wollte,wechselte ich vor kurzem die kasse. nun fordert die kkh den restlichen betrag zurück und verlangt für jeden monat,den ich nachzuzahlen habe(incl. die schon von mir bezahlten raten) einen saümniszuschlag. das macht nun insgesamt circa 1600€! ist das rechtens?ich habe in dieser mitgliedloser zeit keine leistungen der kkh in anspruch genommen.ich hatte keine mitgliedskarte und habe nicht einmal infopost bekommen.
über hilfe bin ich sehr dankbar!
Aber du hast doch sicher gewust, dass du nicht versichert warst und hättest dich dann sofort bei deiner Kasse melden müssen um deinen Versicherungsschutz zu klären.
Deine Kasse hätte dich damals auch anschreiben müssen, als du abgemeldet wurdest und dich über deine weitere Versicherung befragen müssen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine Kasse gibt, die nicht mindestens 1 mal den Versicherten kontaktiert nach Abmeldung!
Kann nun leider nichts zur KKH sagen, aber da gibt es ja andere hier im Forum, die mehr zur Vorgehensweise bei der KKH sagen können.
Dies hast du wohl versäumt. Aus diesem Grund ist nun auch ein Säumniszuschlag fällig.
Sie können dir diesen aus Kullanz erlassen, wenn du natürlich kündigst, wird da nicht mehr viel mit Kullanz zu machen sein...
Deine Kasse hätte dich damals auch anschreiben müssen, als du abgemeldet wurdest und dich über deine weitere Versicherung befragen müssen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine Kasse gibt, die nicht mindestens 1 mal den Versicherten kontaktiert nach Abmeldung!
Kann nun leider nichts zur KKH sagen, aber da gibt es ja andere hier im Forum, die mehr zur Vorgehensweise bei der KKH sagen können.
Dies hast du wohl versäumt. Aus diesem Grund ist nun auch ein Säumniszuschlag fällig.
Sie können dir diesen aus Kullanz erlassen, wenn du natürlich kündigst, wird da nicht mehr viel mit Kullanz zu machen sein...
danke für die antwort!
natürlich ist es mein fehler gewesen. deswegen bin ich ja auch bereit,die rückständigen beiträge zu zahlen.
bei der meldung bei der kkh fassten wir die rückständigen zahlungen zusammen. ich habe es in einer anhängenden liste schriftlich,dass keine säumniszuschläge fällig werden. meine frage ist,ob die kkh nun einfach nach fast zwei jahren ratenzahlung die konditionen einseitig ändern dürfen. besteht die möglichkeit,dass ich auf die ursprüngliche vereinbarung bestehen kann?würde ja säumniszahlungen für einen zeitraum akzeptieren,wenn ich in dieser zeit mitglied bei der kkh war und leistungen in anspruch genommen habe. so bekommen sie schon die beiträge von zwei jahren von mir geschenkt,ohne eine gegenleistung erbracht zu haben.
natürlich ist es mein fehler gewesen. deswegen bin ich ja auch bereit,die rückständigen beiträge zu zahlen.
bei der meldung bei der kkh fassten wir die rückständigen zahlungen zusammen. ich habe es in einer anhängenden liste schriftlich,dass keine säumniszuschläge fällig werden. meine frage ist,ob die kkh nun einfach nach fast zwei jahren ratenzahlung die konditionen einseitig ändern dürfen. besteht die möglichkeit,dass ich auf die ursprüngliche vereinbarung bestehen kann?würde ja säumniszahlungen für einen zeitraum akzeptieren,wenn ich in dieser zeit mitglied bei der kkh war und leistungen in anspruch genommen habe. so bekommen sie schon die beiträge von zwei jahren von mir geschenkt,ohne eine gegenleistung erbracht zu haben.
Hallo,
ich kann da die Kasse schon verstehen - hat dir die Kasse den Verzicht auf die Säumniszuschläge auf Dauer schriftlich bestätigt - wenn ja, dann hast du Chancen beim Widerspruch - wenn nein - warum sollte die Kasse die weiter entgegekommen und auf die rechtmässigen Säumniszuschläge aus "Kulanz" verzichten wenn die Kasse verlässt und zur Konkurrenz wechselst ?
Im übrigens timme ich meinem Vorschreiber zu - geschenkt hast du der Kasse nichts - eher sie dir.
Gruss
Czauderna
ich kann da die Kasse schon verstehen - hat dir die Kasse den Verzicht auf die Säumniszuschläge auf Dauer schriftlich bestätigt - wenn ja, dann hast du Chancen beim Widerspruch - wenn nein - warum sollte die Kasse die weiter entgegekommen und auf die rechtmässigen Säumniszuschläge aus "Kulanz" verzichten wenn die Kasse verlässt und zur Konkurrenz wechselst ?
Im übrigens timme ich meinem Vorschreiber zu - geschenkt hast du der Kasse nichts - eher sie dir.
Gruss
Czauderna
Das würd ich mir an deiner Stelle dann noch mal überlegen, ob es sich lohnt zu kündigen.
8 Euro im Monat mal 12 Monate = 96 Euro
800 Euro / 96 € = 8,3333333
Also in 8,3333333 Jahren hat es sich dann für dich gerechnet die Kasse zu wechseln.
Ich weiß ja nicht ob du noch andere Gründe zur Kündigung hast, oder nur den Zusatzbeitrag.
Frag doch einfach mal nett, ob sie dir die SZ wieder erlassen, wenn du deine Kündigung zurücknimmst!
8 Euro im Monat mal 12 Monate = 96 Euro
800 Euro / 96 € = 8,3333333
Also in 8,3333333 Jahren hat es sich dann für dich gerechnet die Kasse zu wechseln.
Ich weiß ja nicht ob du noch andere Gründe zur Kündigung hast, oder nur den Zusatzbeitrag.
Frag doch einfach mal nett, ob sie dir die SZ wieder erlassen, wenn du deine Kündigung zurücknimmst!