Arbeitsunfall "abgelehnt" wer trägt die bisherigen

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Knoepfchen
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Arbeitsunfall "abgelehnt" wer trägt die bisherigen

Beitrag von Knoepfchen » 13.05.2011, 09:31

Hallo liebes Foren-Team nebst Besucher!

Ich habe nun schon die Suche bemüht, doch entweder gebe ich das Falsche ein oder es wurde noch nicht so in der Art vorgetragen.

Fakten :

Arbeitsunfall August 2010

Behandelt worden mit ambulanten Terminen

Berufsgenossenschaft wurde über den Arzt informiert / Arbeitgeber weigerte sich

Verschlimmerung des Allgemeinzustandes im Januar 2011 / mehrere OP`s
( Ärzte machten wieder Meldung an die Berufgenossenschaft )

Nun plötzlich soll es kein Arbeitsunfall mehr gewesen sein, da der Arbeitgeber dies meint, die Berufsgenossenschaft "droht" mit Aufhebung.

Sitze ich dann vor einem Ruinenhaufen, wenn die Berufsgenossenschaft dies macht?

Springt die Krankenkasse ein? ( gesetzlich versichert bis heute )

Widerspruch läuft.

Danke für die kommenden Anfragen bzw. Hilfestellungen!

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 13.05.2011, 10:47

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Knoepfchen
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Beitrag von Knoepfchen » 13.05.2011, 11:25

Hallo !
Dankeschön für deine Anregung.
Ich hab es nicht so mit den Registrierungen und würde gern erst mal hier verweilen. Werde es aber in Erwägung ziehen!

Knoepfchen

Paule
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Re: Arbeitsunfall "abgelehnt" wer trägt die bisher

Beitrag von Paule » 13.05.2011, 13:02

Knoepfchen hat geschrieben:Nun plötzlich soll es kein Arbeitsunfall mehr gewesen sein, da der Arbeitgeber dies meint, die Berufsgenossenschaft "droht" mit Aufhebung.
Hier lohnt sich ein versierter Anwalt (eventuell Gewerkschaft, die Materie "Arbeitsunfall" ist sehr kompliziert); wenn es wirklich als Arbeitsunfall anzuerkennen ist, ist die Absicherung bei Folgeschäden durch die BG weitaus besser. Die Arbeitgeber haben das meist nicht so gern, weil ihre BG-Beiträge durch Unfälle steigen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 14.05.2011, 11:29

Hallo,
solange es um medizinische Leistungen oder Entgeltersatzleistungen (Krankengeld) geht zahlt das die Krankenkasse wenn ein Arbeitsunfall seitens der BG. verneint wird. Da muss man sich keine Sorgen machen. Anders sieht es bei dauerhaften Schädigungen aus, wenn es um die Frage, beispielsweise von Unfall-Rente geht.
Da die KRankenkasse eine solche Leistung nicht kennt, tritt sie auch dafür nicht ein.
Gruss
Czauderna

Knoepfchen
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Beitrag von Knoepfchen » 14.05.2011, 12:51

Dankeschön für eure Antworten!

Das beruhigt mich doch sehr!

Knoepfchen


Ich werde natürlich berichten wie es sich weiter entwickelt!

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