nebenberufliche selbstständige Tagesmutter

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

wirbelkind
Beiträge: 9
Registriert: 09.05.2011, 22:35

nebenberufliche selbstständige Tagesmutter

Beitrag von wirbelkind » 10.05.2011, 15:15

Hallo,

ich bin als nebenberuflich selbstständige Tagesmutter tätig. Bisher war ich in der Familienversicherung meines Mannes versichert.
Im 2010 kam ich lt. meiner Berechnung an vereinzelten Monaten über die 365 € Grenze (Feb., Juni, August, September, Oktober, Dezember). Deshalb meldete ich im August mich zur Überprüfung bei meiner KK. Diese prüfte meine Unterlagen und sagte (leider nur telefonisch) das zu diesem Zeitpunkt die Familienversicherung noch bestehen bleiben kann. Man wollte auf den Einkommensteuerbescheid 2010 warten. Im März 2011 bekam ich die Nachfrage nach dem Bescheid, den ich allerdings noch nicht hatte. So sendete ich die Kopie meiner Gewinnermittlung, die ich bei meiner Einkommenssteuerklärung eingereicht habe, zur KK. Die Sachbearbeiterin (sehr nett !) wollte gerne eine genauere Aufschlüsselung der Betreuungskinder (wieviele Std. pro Monat an welchen Tagen und dazu die entsprechende BKP-Auflistung), damit sie nachvollziehen kann, ob meine Berechnungen überhaupt stimmen. Sie stimmten bis auf ein oder zwei Cent. Da ich für jedes Kind auch so eine Tabelle für die Einkommenssteuererklärung erstellt hatte, überließ ich sie der KK.
Das Ende vom Lied ich wurde rückwirkend zum 01.07.2010 aus der Familienversicherung ausgeschlossen und musste mich freiwillig versichern (851,67 €, ermäßigter Beitragssatz.
Ich werde Widerspruch einlegen ! Den Beitrag werde ich unter Vorbehalt
leider erst einmal zahlen müssen.

Ich habe noch ein paar Fragen zur Bemessungsgrundlagenberechnung, vielleicht kann Sie mir jemand in meinem speziellen Fall beantworten.

1. Kann ich mich ausschließlich auf den Einkommenssteuerbescheid berufen und eine erneute Prüfung einfordern?

2. Ist eine aufgeschlüsselte monatliche Berechnung überhaupt rechtens ?
Wenn ja, wie wird dann berechnet ? Einnahmen werden berechnet für den Monat für die die Rechnung geschrieben wurde oder für den Monat in dem sie auf dem Konto verbucht wurden. Entscheidender Unterschied ! Meine KK hat die erste Variante genommen (somit wären es 2010 9 Monate).
Dann müsste ich ja jeden Monat überprüfen lassen und ggf. wieder in die Familienversicherung einsteigen bzw. mich wieder freiwillig versichern. :wink:
3. In irgendeinem Foren hier hatte ich gelesen, dass erst eine Familienversicherung mit dem Datum enden dürfte, wenn der Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt vorliegt. Gibt es dazu irgendwo einen Paragraphen, etc. ?

Ich danke allen, die mir mit RAT weiterhelfen können.

Vielen Dank schon einmal im voraus

Wirbelkind

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 10.05.2011, 15:20

aha ein einkommensteuerbescheid für 2010 liegt noch nicht vor? Es wird grundsätzlich mehr als 18 Stunden wöchentlich gearbeitet, es liegt ein gewisse hauptberuflich selbst. Tätigkeit vor laut krankenkasse seit dem 01.07.10 ?
Natürlich kann die Familienversicherung erst mit Vorlage des Einkommensteubscheides beendet werden, denn das ist das einzig relvante Dokument , was dazuführen kann das die Familienversicherung endet und zwar erst mit dem Eingangsdatum. Bitte Widerspruch einlegen.

(BSG, Urteil vom 07.12.2000 - B12 KR 3/99 R -, USK 2000-64).

7] Bei schwankenden Einnahmen - wie bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit oder aus Kapitalvermögen typisch - ist für die Feststellung, ob ein Gesamteinkommen "regelmäßig im Monat" überschritten wird, vom gezwölftelten Jahreseinkommen auszugehen (BSG, Urteil vom 07.12.2000 - B12 KR 3/99 R -, USK 2000-64).

Gemeinsames Rudnschreiben vom 24.10.2008 zum Thema Gesamteinkommen.
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 10.05.2011, 15:33, insgesamt 1-mal geändert.

wirbelkind
Beiträge: 9
Registriert: 09.05.2011, 22:35

Beitrag von wirbelkind » 10.05.2011, 15:32

Vielen Dank für die prompte Antwort !

Der Einkommenssteuerbescheid wird lt. Finanzamt wohl in den nächsten 14 Tagen kommen. Für Tagesmütter gilt eine besondere Regelung. Die nebenberufliche Tätigkeit ist nicht abhängig von Wochenstunden sondern von gleichzeitig betreuten Kindern (bis zu 5 Kinder). Dieses überschreite ich auch nicht.
Mein errechneter Gewinn ist 4082 €. D.h. pro Monat 340 €.

Steht es irgendwo in welchen Grundsätzen/Satzungen, dass nur ein Einkommenssteuerbescheid zur Berechnung herangezogen werden kann.

Die Sachbearbeiterin ließ auch keine Rentenzahlungen und sonstige Ausgaben zur Gewinnminderung gelten.

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 10.05.2011, 15:34

na denn kuck dir mal meine überarbeitet Antwort an. die Sache mit den 5 kindern ist bekannt, sollte zumindest.

Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Definition des Begriffs Gesamteinkommen enthält § 16 SGB IV. Die wesentlichen Vorschriften des Einkommenssteuerrechts ergeben sich aus §§ 1 ff. EStG. Das Bundessozialgericht hat in ständiger Rechtsprechung Anwendungs- und Auslegungsregeln zum Gesamteinkommen entwickelt (BSG, Urteil v. 9.10.2007, B 5b/8 KN 1/06 KR R). Hilfen für die Praxis gibt das Gemeinsame Rundschreiben der Sozialversicherungsträger (GR v. 24.10.2008-II).

wirbelkind
Beiträge: 9
Registriert: 09.05.2011, 22:35

Beitrag von wirbelkind » 10.05.2011, 16:02

Vielen Dank. Das Rundschreiben werde ich mir mal anschauen und den Passus in den Widerspruch einfließen lassen.

Kannst Du mir vielleicht noch sagen, welche Formulierungen auf jeden Fall in einem Widerspruch vorkommen sollten. Muss ich irgendwelche besonderen Begründungen aufführen ?
Hatte bisher noch nicht das Vergnügen mit einem Widerspruch.

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 10.05.2011, 16:25

einfach das zitieren was da zum Thema Gesamteinkommen steht.

wirbelkind
Beiträge: 9
Registriert: 09.05.2011, 22:35

Beitrag von wirbelkind » 10.05.2011, 17:32

Du hast mir sehr geholfen, mal schauen was aus der Sache wird.
Traurig dass, wenn man sich nicht selber schlau macht, diesem System ausgeliefert ist und teilweise die Sachbearbeiter selber noch gar kein Konzept haben. Es könnte so schön einfach sein, alles verplemperte Zeit von beiden Seiten.
Nochmals vielen Dank.

heinrich
Beiträge: 1266
Registriert: 05.06.2009, 20:21

Beitrag von heinrich » 10.05.2011, 19:59

die Frage 3 wurde doch noch überhaupt nicht beantwortet.

Ob es eine Vorschrift gibt, die besagt, dass Zahlenwerte aus einem Einkommensteuerbescheid erst ab dem Zeitpunkt der Erstellung anzusetzen sind.

Anwort: eine Vorschrift gibt es in Bezug auf das Ausscheiden aus der FAMIlienversicherung (FAMI) nicht, die sich auf das Ausstellungsdatum bezieht.

Damit wäre rein juristisch (nach meiner Auffassung) die FAMI rückwirkend zu beenden.

Aber ich bin ganz glücklich, dass ich anders arbeiten darf. Hier gibt es nämlich das Besprechungsergebnis der Krankenkassen vom 27.09.2007.
Daraus kann sich etwas POSITIVES für Dich ergeben.

Nämlich: bei nicht hauptberuflicher Selbstständigkeit und Überschreiten der Grenzwerte endet die FAMI NICHT rückwirkend, sondern erst

JETZT ACHTUNG

zum Ende des Monats nach Erstellung des Einkommensteuerbescheid.

Frag die KK mal, ob sie dieses Besprechungsergebnis anwendet.
Falls ja: hast Du eine dicke Chance.

Möglicherweise muss aber trotzdem rückwirkend die FAMI aberkannt werden (auch wenn dieses Besp-ERg vom 27.09.2007 angewandt wird),
nämlich wenn die FAMI vorläufig (unter Vorbehalt) weiterbestand.

Versuch es biite erst einmal in einem Gespräch. Da kann man Argumente austauschen. Dann kann ein Widerspruch immer noch eingelegt werden.

Falls es klappt. Berichte mal kurz.
Falls nicht, müsste ich mich nochmals intensiv in das Besp..ERgb einlesen.
Dann kannst Du Dich ja auch nochmals melden.

Wenn die Zahlenwerte (mtl. 340 EUR) so wie von Dir angegeben, stimmen, dürfte aber allein schon deswegen die FAMI NICH enden, da der monatliche durchschnittliche Grenzwert 365 EUR ist.

Aber manchmal sehen die Zahlen, die ich auswerte, anders aus, als wie der Versicherte dies meint. Daher ist letztlich nicht der Einkommensteuerbescheid maßgebend.

wirbelkind
Beiträge: 9
Registriert: 09.05.2011, 22:35

Beitrag von wirbelkind » 10.05.2011, 22:16

Hallo Heinrich,

schön, dass du auch noch Tipps für mich hast.

Ich werde morgen noch einmal mit der Sachbearbeiterin sprechen und sie befragen. Ein paar Tage habe ich auch noch Zeit mit dem Widerspruch, um die Fristen einzuhalten.

Wenn die Familienversicherung nur unter Vorbehalt weiter lief, müsste ich dieses dann nicht schriftlich von der KK bekommen haben ?
Mir liegt leider nichts schriftliches vor. Wird mir sicherlich auch nicht wieder passieren.

Ich melde mich morgen was meine Sachbearbeiterin von meinen neuen Infos hält.

Viele Grüße
wirbelkind

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 10.05.2011, 22:24

Ne ne Heinrich rückwirkend geht eh nicht, wenn denn Leistungen bezogen wurden, meistens wird denn ja auf § 45 SGB V rumgeritten, geht bloß nicht da ja grundsätzlich im Sinne von § 48 SGB X Abs. 3, denn § 10 SGB V ist dem Leistungsrecht zugeordnet.

wirbelkind
Beiträge: 9
Registriert: 09.05.2011, 22:35

Beitrag von wirbelkind » 11.05.2011, 21:09

Hallo !

Also der heutige Stand:

Lt. Finanzamt werde ich meinen Steuerbescheid nächsten Mittwoch haben. GEWINN 4032 €.

Anruf bei meiner KK ergab, dass ich den Widerspruch per Email-Pdf einreichen sollte und den Steuerbescheid nachreichen.
Sie würden dann alles noch einmal prüfen. Die bisherigen Berechnungen seien wohl so vorgenommen worden, da einige Tagesmütter keine Einkommenssteuer machen würden und somit keine Berechnungsgrundlage da wäre.

Bin mal gespannt was dabei herauskommt :D
Das Ergebnis wird dann wohl noch etwas auf sich warten lassen.

Bis dahin
Wirbelkind

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 11.05.2011, 21:47

Einige so so, hm sehr intressant, wirklich. Achja wenn doch denn bitte persönlich vorbei bringen in kopie und den Empfang bestätigen lassen. Hat irgendwie einen rechtsicheren Touch.

heinrich
Beiträge: 1266
Registriert: 05.06.2009, 20:21

Beitrag von heinrich » 11.05.2011, 23:37

4032 aha.

Wann begann denn diese selbstständige Tätigkeit.

Ich lese da was von Februar 2010.

Von Febr bis Dez 2010 sind 11 Monate.


4032 : 11 = 366,xx EUR. Dies ist ÜÜÜÜber 365 EUR

und damit wäre die FAMI kaputt.

wirbelkind
Beiträge: 9
Registriert: 09.05.2011, 22:35

Beitrag von wirbelkind » 11.05.2011, 23:56

Hallo CiceroOWL,

Danke für den Hinweis, aber leider hat meine KK keine Filiale in der Nähe, deshalb war erst einmal der Widerspruch als Pdf-Anhang per Email die erste Wahl. Ich wollte morgen die Eingangsbestätigung abwarten, ansonsten hatte ich sowieso vor ein Einschreiben zu verschicken, um auf der sicheren Seite zu stehen.

wirbelkind
Beiträge: 9
Registriert: 09.05.2011, 22:35

Beitrag von wirbelkind » 11.05.2011, 23:59

Hallo Heinrich,

ich bin seit Januar 2008 selbstständig. Im Feb 2010 war der erste Monat bei dem ich in Einzelrechnung über die 365 € gekommen bin.

Antworten