Freiwilliges Mitglied der GKV, Zinseinnahmen
Moderator: Czauderna
Freiwilliges Mitglied der GKV, Zinseinnahmen
Hallo zusammen,
ich bin freiwilliges Mitglied einer GKV.
Fragen:
1. Bin ich gesetzlich!! verpflichtet, z.B. Zinseinnahmen, der GKV mitzuteilen,
oder ist es freiwillig?
2. Auf welchem Wege müsste dann die Mitteilung geschehen?
(Zinsbescheinigung der Bank?)
Danke für Antworten.
ich bin freiwilliges Mitglied einer GKV.
Fragen:
1. Bin ich gesetzlich!! verpflichtet, z.B. Zinseinnahmen, der GKV mitzuteilen,
oder ist es freiwillig?
2. Auf welchem Wege müsste dann die Mitteilung geschehen?
(Zinsbescheinigung der Bank?)
Danke für Antworten.
Hallo Czauderna,
ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Krankenkasse
einfach so eine Erklärung des Kunden annimmt/annehmen darf.
Da würde ich als Kunde, der 1000 mtl. Zinseinnahmen hat, doch einfach mal so sagen und erkläre (auch schriftlich erklären), dass es 100 EUR im Monat sind.
Also: Nachweis muss her.
ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Krankenkasse
einfach so eine Erklärung des Kunden annimmt/annehmen darf.
Da würde ich als Kunde, der 1000 mtl. Zinseinnahmen hat, doch einfach mal so sagen und erkläre (auch schriftlich erklären), dass es 100 EUR im Monat sind.
Also: Nachweis muss her.
Hallo Heinrich,
es handelt sich hier nicht um eine
zwingende Vorschrift. Die Kasse kann
einen Nachweis verlangen, muss sie
aber nicht. Sicher, wenn wir Zweifel
an den Angaben haben, dann ist der
Nachweis ein muss, ansonsten waere das
Ganze in der Praxis nicht machbar.
Jedes Jahr erfolgen Anfrageaktuonen
Seitens der Kassen zur Ueberpruefung
der beitragspflichtigen Einkommen und
zur Ueberpruefung des Familienhilfeanapruchs.
Da wird auch u.a. nach den sonstigen
Einnahmen, also auch nach Kapitalertraegen
gefragt und wenn da keine Angaben gemacht
werden oder mit "nein" beantwortet werden,
dann wird das grundsaetzlich akzeptiert und
das passiert auch wen da z.B. 100,00€
angegeben werden. Da einen entsprechenden
Nachweis zu fordern in allen Faellen,
Das funktioniert nicht. Lange Rede,
kurzer Sinn - die Kasse kann, muss aber
nicht.
Gruss
Czauderna
es handelt sich hier nicht um eine
zwingende Vorschrift. Die Kasse kann
einen Nachweis verlangen, muss sie
aber nicht. Sicher, wenn wir Zweifel
an den Angaben haben, dann ist der
Nachweis ein muss, ansonsten waere das
Ganze in der Praxis nicht machbar.
Jedes Jahr erfolgen Anfrageaktuonen
Seitens der Kassen zur Ueberpruefung
der beitragspflichtigen Einkommen und
zur Ueberpruefung des Familienhilfeanapruchs.
Da wird auch u.a. nach den sonstigen
Einnahmen, also auch nach Kapitalertraegen
gefragt und wenn da keine Angaben gemacht
werden oder mit "nein" beantwortet werden,
dann wird das grundsaetzlich akzeptiert und
das passiert auch wen da z.B. 100,00€
angegeben werden. Da einen entsprechenden
Nachweis zu fordern in allen Faellen,
Das funktioniert nicht. Lange Rede,
kurzer Sinn - die Kasse kann, muss aber
nicht.
Gruss
Czauderna
Also ich kenne nur Krankenkassen wo alle Einnahmen anhand von Unterlagen nachzuweisen sind.
Also Steuerbescheid, Kontoauszug der Bank...
Denn die Krankenkassen werden ja auch geprüft und da genügt natürlich nicht nur ein Schreiben des Versicherten!
Von den meisten banken bekommt man am Ende des Jahres einen Nachweis über die Zinnseinkünfte, denn einfach bei der krankenkasse abgeben und dann kann es auch nicht irgendwann mal ein böses erwachen geben, wegen Betruges o.ä.
Also Steuerbescheid, Kontoauszug der Bank...
Denn die Krankenkassen werden ja auch geprüft und da genügt natürlich nicht nur ein Schreiben des Versicherten!
Von den meisten banken bekommt man am Ende des Jahres einen Nachweis über die Zinnseinkünfte, denn einfach bei der krankenkasse abgeben und dann kann es auch nicht irgendwann mal ein böses erwachen geben, wegen Betruges o.ä.
Hallo,
hm, na, da wollen wir doch mal konkret nachfragen - wenn es tatsächlich stimmen sollte, was ich ganz stark bezweifle, das Krankenkassen Erklärungen nur mit Nachweisen akzeptieren, dann dürfte beispielsweise keine Prüfung einer Familienversicherung vorgenommen werden wenn nicht ein Nachweis über das Nichtvorhandensein von Kapitalerträgen der Erklärung beigefügt ist.
wir wissen doch wohl alle, dass hier jeder Cent zählt, also keine Freibeträge, wie im Steuerrecht, zählen. Wenn also jemand auf einer Einkommenserklärung keine Angaben zu Kapitalerträgen macht oder gar die Frage verneint, dann muss er dies der Kasse beweisen weil sonst entweder keine Familienversicherung eingeräumt wird, bzw. dann eine Einstufung in die höchste Versicherungsklasse erfolgt ????
Noch einen draufgesetzt - wenn bei einer Einkommenserklärung jemand erklärt dass er über Einnahmen verfügt, die die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, dann muss er dies auch schriftlich nachweisen ???
Also bitte - ist dem wirklich so ??
Gruss
Czauderna
hm, na, da wollen wir doch mal konkret nachfragen - wenn es tatsächlich stimmen sollte, was ich ganz stark bezweifle, das Krankenkassen Erklärungen nur mit Nachweisen akzeptieren, dann dürfte beispielsweise keine Prüfung einer Familienversicherung vorgenommen werden wenn nicht ein Nachweis über das Nichtvorhandensein von Kapitalerträgen der Erklärung beigefügt ist.
wir wissen doch wohl alle, dass hier jeder Cent zählt, also keine Freibeträge, wie im Steuerrecht, zählen. Wenn also jemand auf einer Einkommenserklärung keine Angaben zu Kapitalerträgen macht oder gar die Frage verneint, dann muss er dies der Kasse beweisen weil sonst entweder keine Familienversicherung eingeräumt wird, bzw. dann eine Einstufung in die höchste Versicherungsklasse erfolgt ????
Noch einen draufgesetzt - wenn bei einer Einkommenserklärung jemand erklärt dass er über Einnahmen verfügt, die die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, dann muss er dies auch schriftlich nachweisen ???
Also bitte - ist dem wirklich so ??
Gruss
Czauderna
Hallo Czauderna,
es geht nicht darum, dass jemand
der angibt in einer Einkommensart nichts zu haben, die nachweisen muss.
Dann müsste dieser ja von allen Banken und Deutschland eine "Negativbescheinigung" erhalten.
Evt. auch noch von allen Banken auf der ganzen Welt.
So war dies nicht gemeint.
Es ist so gemeint, dass derjenige, der angibt in einer Einkommensart Einnahmen zu haben, diese dann auch nachweisen muss.
Frau mal bei Deiner KK den Menschen, der für RSA Schäden zuständig ist. Der wird Dir da sicherlich erzählen, was der RSA-Prüfer alles sehen will
es geht nicht darum, dass jemand
der angibt in einer Einkommensart nichts zu haben, die nachweisen muss.
Dann müsste dieser ja von allen Banken und Deutschland eine "Negativbescheinigung" erhalten.
Evt. auch noch von allen Banken auf der ganzen Welt.
So war dies nicht gemeint.
Es ist so gemeint, dass derjenige, der angibt in einer Einkommensart Einnahmen zu haben, diese dann auch nachweisen muss.
Frau mal bei Deiner KK den Menschen, der für RSA Schäden zuständig ist. Der wird Dir da sicherlich erzählen, was der RSA-Prüfer alles sehen will