Wechsel von Barmer zur Vereinigten IKK als Selbständiger
Moderator: Czauderna
Wechsel von Barmer zur Vereinigten IKK als Selbständiger
Hallo,
ich beachsichtige von der Barmer zur Vereinigten IKK zu wechseln, da die Beitragsersparnis (ich zahle den Höchstsatz aus der Beitragsbemessungsgrenze) doch erheblich ist.
Ich bin sozialversicherungsfreier Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH.
Wer hat Erfahrungen zu dem angestrebten Wechsel oder Hinweise, worauf ich achten muss ?
Wie sieht es beim Vergleich der Leistungen aus, die nicht gesetzlich vorgeschrieben ?
Für Hinweise wäre ich dankbar.
Viele Grüße
stuka
ich beachsichtige von der Barmer zur Vereinigten IKK zu wechseln, da die Beitragsersparnis (ich zahle den Höchstsatz aus der Beitragsbemessungsgrenze) doch erheblich ist.
Ich bin sozialversicherungsfreier Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH.
Wer hat Erfahrungen zu dem angestrebten Wechsel oder Hinweise, worauf ich achten muss ?
Wie sieht es beim Vergleich der Leistungen aus, die nicht gesetzlich vorgeschrieben ?
Für Hinweise wäre ich dankbar.
Viele Grüße
stuka
Re: Wechsel von Barmer zur Vereinigten IKK als Selbständiger
Achtung: Die Vereinigte IKK versichert Selbständige teilweise nicht mehr mit Krankengeldanspruch und ist dadurch nicht mehr vergleichbar und auch nicht empfehlenswert! Ich würde lieber auf die Wahltarife ab 1. April 2007 warten und diese noch in den Vergleich einbeziehen! Die BARMER wird allein 18 verschiedene anbieten, wogegen manche BKK wohl gar keinen anbieten will.stuka hat geschrieben:Hallo,
ich beachsichtige von der Barmer zur Vereinigten IKK zu wechseln, da die Beitragsersparnis (ich zahle den Höchstsatz aus der Beitragsbemessungsgrenze) doch erheblich ist.
Ich bin sozialversicherungsfreier Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH.
Wer hat Erfahrungen zu dem angestrebten Wechsel oder Hinweise, worauf ich achten muss ?
Wie sieht es beim Vergleich der Leistungen aus, die nicht gesetzlich vorgeschrieben ?
Für Hinweise wäre ich dankbar.
Viele Grüße
stuka
Also lieber noch warten und mal mit der eigenen Kasse sprechen, was die anbietet.
Exxperte hat folgendes geschrieben::
ich habe wie folgt gerechnet:
Beitragssatz IKK ohne Krankengeldanspruch : 11,7 %
Beitragssatz Barmer ohne Krankengeldanspruch: 13,6 %
Beitragsbemessungsgrenze: 3.562,50
Ersparnis: mtl. 67,68 Euro
Habe ich hier einen Gedanken/Rechenfehler gemacht ?
Viele Grüße
stuka
PS:
Das mit dem Warten auf Wahltarife ist natürlich ein Argument....
Hallo Exxperte,Die Vereinigte IKK versichert Selbständige teilweise nicht mehr mit Krankengeldanspruch und ist dadurch nicht mehr vergleichbar und auch nicht empfehlenswert!
ich habe wie folgt gerechnet:
Beitragssatz IKK ohne Krankengeldanspruch : 11,7 %
Beitragssatz Barmer ohne Krankengeldanspruch: 13,6 %
Beitragsbemessungsgrenze: 3.562,50
Ersparnis: mtl. 67,68 Euro
Habe ich hier einen Gedanken/Rechenfehler gemacht ?
Viele Grüße
stuka
PS:
Das mit dem Warten auf Wahltarife ist natürlich ein Argument....
Hallo stuka,
ich kann dir den Wechsel sofort nur empfehlen.
Erstens vergelichst du wirklich Äpfel mit Äpfel (also Tarif "ohne Krankengeld") und zweitens verstehe ich nicht so wirklich warum Exxperte die Vereinigte IKK für nicht empfehlenswert hält, nur weil Sie keine Versicherung mit Krankengeldanspruch anbietet, vor allem unter dem Hintergrund, dass es zum einen überhaupt nicht deinem Bedarf entspricht und zum anderen ein Krankengeldanspruch als Geschäftsführer einer GmbH grds. eh nicht sozialversicherungsrechtlich realisierbar wär.
Alle Kassen, die dir trotzdem einen Krankengeldanspruch "verkaufen" sollten ihrerseits für nicht allzu empfehlenswert gehalten werden, da im Krankheitsfall trotz Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld, diese Zahlung dann von der Kasse verweigert werden kann, wenn die wirtschaftlichen Einbusse im Falle der Erkrankung nicht mind. 50 % des regelmäßigen Einkommens beträgt.
Soviel mal von meiner Seite zum Thema "nicht empfehlenswert"!
ich kann dir den Wechsel sofort nur empfehlen.
Erstens vergelichst du wirklich Äpfel mit Äpfel (also Tarif "ohne Krankengeld") und zweitens verstehe ich nicht so wirklich warum Exxperte die Vereinigte IKK für nicht empfehlenswert hält, nur weil Sie keine Versicherung mit Krankengeldanspruch anbietet, vor allem unter dem Hintergrund, dass es zum einen überhaupt nicht deinem Bedarf entspricht und zum anderen ein Krankengeldanspruch als Geschäftsführer einer GmbH grds. eh nicht sozialversicherungsrechtlich realisierbar wär.
Alle Kassen, die dir trotzdem einen Krankengeldanspruch "verkaufen" sollten ihrerseits für nicht allzu empfehlenswert gehalten werden, da im Krankheitsfall trotz Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld, diese Zahlung dann von der Kasse verweigert werden kann, wenn die wirtschaftlichen Einbusse im Falle der Erkrankung nicht mind. 50 % des regelmäßigen Einkommens beträgt.
Soviel mal von meiner Seite zum Thema "nicht empfehlenswert"!
Hallo nochmal,
nachmals ganz kurz zum Thema Wahltarife:
Die Versicherten binden sich für insgesamt 3 Jahre an einen gewählten Tarif (die die ab 01.04.2007 von den Kassen angeboten werden) und hat in diesem Zeitraum keine Möglichkeit (außer bei Beitragssatzerhöhung) die Krankenkasse zu kündigen und in eine andere zu wechseln.
Also m. M. n. : Hände weg davon!
nachmals ganz kurz zum Thema Wahltarife:
Die Versicherten binden sich für insgesamt 3 Jahre an einen gewählten Tarif (die die ab 01.04.2007 von den Kassen angeboten werden) und hat in diesem Zeitraum keine Möglichkeit (außer bei Beitragssatzerhöhung) die Krankenkasse zu kündigen und in eine andere zu wechseln.
Also m. M. n. : Hände weg davon!
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- Beiträge: 446
- Registriert: 11.09.2006, 12:07
Wahltarife
Hallo Tom,
hast du dazu eine Quelle wo man das nachlesen kann? Laut dem Gesetzestext, zumindest dem Entwurf ist das leider nicht so klar geklärt
hast du dazu eine Quelle wo man das nachlesen kann? Laut dem Gesetzestext, zumindest dem Entwurf ist das leider nicht so klar geklärt
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- Beiträge: 446
- Registriert: 11.09.2006, 12:07
Wahltarife,
Hallo Tom,
ganz so pauschal kann man es leider nicht sagen.
Meines wissens muß sich jeder Tarif selber tragen, sprich eine Quersubventionierung ist nicht zulässig.
Daher werden sich die Tarife für einen Teil der Versicherten rechnen (die, die nicht krank werden) und für den anderen Teil nicht.
Damit dieses Gleichgewicht auch stimmtm, sind die Krankenkassen verpflichtet mindestens aller 3 Jahre rechenschaft abzulegen.
ganz so pauschal kann man es leider nicht sagen.
Meines wissens muß sich jeder Tarif selber tragen, sprich eine Quersubventionierung ist nicht zulässig.
Daher werden sich die Tarife für einen Teil der Versicherten rechnen (die, die nicht krank werden) und für den anderen Teil nicht.
Damit dieses Gleichgewicht auch stimmtm, sind die Krankenkassen verpflichtet mindestens aller 3 Jahre rechenschaft abzulegen.
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
wenn Du bei der Barmer mit Krankengeldanspruch versichert bist und nun zu einer Krankenkasse wechselst, die das nicht anbietet hast Du ggf. irgendwann in der Zukunft ein Problem: Denn die versicherung mit Krankengeld bist Du dann quitt, auch wenn Du zur Barmer zurückwechseln würdest...
Ich persönlich halte von der Barmer nichts, aber noch weniger halte ich was von den neuen Sternen, die gerade billig am Himmel funkeln.
Aber ist Deine Entscheidung - musst auch dann damit leben, wenn Du krank wirst und dann allem hinterherrennst.
LG, Fee
wenn Du bei der Barmer mit Krankengeldanspruch versichert bist und nun zu einer Krankenkasse wechselst, die das nicht anbietet hast Du ggf. irgendwann in der Zukunft ein Problem: Denn die versicherung mit Krankengeld bist Du dann quitt, auch wenn Du zur Barmer zurückwechseln würdest...
Ich persönlich halte von der Barmer nichts, aber noch weniger halte ich was von den neuen Sternen, die gerade billig am Himmel funkeln.
Aber ist Deine Entscheidung - musst auch dann damit leben, wenn Du krank wirst und dann allem hinterherrennst.
LG, Fee