Höhe des Krankengeldes bei freiwillig Versicherten

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Antworten
Marie37
Beiträge: 2
Registriert: 06.04.2011, 20:25

Höhe des Krankengeldes bei freiwillig Versicherten

Beitrag von Marie37 » 11.04.2011, 10:41

Hallo,

ich bin freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Ich habe einen Krankengeldtarif ab dem 43. Tag und einen Zusatztarif ab dem 15. Tag gewählt.
Meine Betriebseinnahmen liegen bei 26.000 Euro. Hiervon werden nun noch die Ausgaben, wie Miete, Telefon, Angestellte, Versicherungen usw. abgezogen, daraus ergibt sich dann natürlich ein geringerer betrieblicher Gewinn von ca. 1200 Euro.
Ich bin nun krankgeschrieben und die Kasse berechnet mein Krankengeld nach meinem betrieblichen Gewinn. Ist das so richtig? Das bedeutet, dass ich meine Angestellte nicht mehr bezahlen kann, meine Miete nicht mehr und auch niemaden einstellen kann, der mich ersetzt. Ich müsste dann mein Geschäft zu machen.
In der Vergangenheit war ich schon mal krank geschrieben und da wurde das Krankengeld nach den Betriebseinnahmen errechnet. Hierzu sagt die Krankenkasse, dass sie sich damals verrechnet hätten.
Stimmt das wirklich? Kann die GKV alles abziehen, oder muss sie auf Grund meiner steuerlichen Einnahmen - wie auch vorher - berechnen? Ich bin echt verzweifelt, denn mit dem, was die Kasse errechnet hat, kann ich dann Konkurs anmelden.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Liebe Grüße
Marie

nabo1979
Beiträge: 232
Registriert: 06.04.2011, 15:59

Beitrag von nabo1979 » 11.04.2011, 13:36

Krankengeld ab den 15. Tag ist ein Wahltarif bei deiner Krankenkasse, da solltest du in die Bedingungen schauen die du bei Abschluß erhalten hast, da die Wahltarife bei jeder Krankenkasse anders aussehen können.

Das Krankengeld ab dem 43. Tag ist das gesetzliche Krankengeld.
Die Höhe beträt 70% des Arbeitseinkommens, weitere Einnahmen wie z.B. Vermietung, Kapitaleinkünfte oder Renten werden hierbei nicht berücksichtigt. Das Krankengeld wird dann noch um die Beiträge zur Pflege, Renten- und Arbeitslosenversicherung gemindert.

Marie37
Beiträge: 2
Registriert: 06.04.2011, 20:25

Beitrag von Marie37 » 11.04.2011, 16:49

Hallo Nabo,

danke für deine Antwort. Der Wahltarif ist auch ok, damit ist alles in Ordnung. Es geht um die Berechnung des gesetzlichen Anspruchs nach den 6 Wochen. Wenn ich dich richtig verstehe, werden also meine Einnahmen aus dem Gewerbebetrieb zugrunde gelegt? Auf dem Steuerbescheid steht: Summe Betriebseinnahmen.
Die Kasse zieht aber hiervon noch meine laufenden Kosten wie Miete, Versicherungen, Angestellte usw. ab, so dass ein weitaus geringeres bereinigtes Einkommen da steht.
Letztes Mal haben die nach den Betriebseinnahmen berechnet und ich konnte die laufenden Kosten weiterhin bezahlen. Jetzt sagen sie, das wäre eine falsche Berechnung gewesen. Kann das sein? Wovon soll ich die laufenden Kosten zahlen?

Wonach genau wird berechnet?

Liebe Grüße
Marie

Antworten