Krankengeld - Sachbezug - geldwerter Vorteil - Firmenwagen

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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bernd777
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Krankengeld - Sachbezug - geldwerter Vorteil - Firmenwagen

Beitrag von bernd777 » 11.04.2011, 11:00

Hallo! Ich hoffe mir kann jemand helfen. Ich beziehe zur Zeit Krankengeld. Während meiner Krankheit wurde mir gekündigt. Das Krankengeld wurde berechnet aus Bruttogehalt + VWL + private KFZ-Nutzung. Mein ehemaliger Arbeitgeber hat aber das Nettoarbeitsentgelt - abzüglich dem Sachbezug - private KFZ-Nutzung angegeben. Ich habe bei der Krankenkasse sofort Einspruch eingelegt. Nach ca. 3 Wochen kommt ein Anruf meines Sachbearbeiters der Krankenkasse und erklärt mir, dass alles richtig angegeben wurde, weil es sich um einen Sachbezug handelt. Irgendwie verstehe ich das nicht. Was gilt denn nun - Nettoarbeitsentgelt - Firmenwagen( Sachbezug) oder mit? Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus.

nabo1979
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Registriert: 06.04.2011, 15:59

Beitrag von nabo1979 » 13.04.2011, 14:18

Hier kannst du die Berechnung des Krankengeldes nachlesen:

§ 47 Höhe und Berechnung des Krankengeldes

(1) 1 Das Krankengeld beträgt 70 v. H. des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regelentgelt). 2 Das aus dem Arbeitsentgelt berechnete Krankengeld darf 90 v. H. des bei entsprechender Anwendung des Absatzes 2 berechneten Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen.....

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