Frage zur Kostenübernahme
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Frage zur Kostenübernahme
Hallo,
ich hoffe im richtigen Bereich zu sein,ansonsten bitte ich das Thema zu verschieben.
Bei mir wurde im Januar ein Bandscheibenvorfall festgestellt mit dem ich auch zur stationären Schmerztherapie im Krankenhaus meines Voersorgungskreises war.Nun wollte ich mich aber gerne in einer anderen,orthopädischen Klinik operieren lassen.Das Krankenhaus ist auch ein Vertragskrankenhaus der Kasse,trotzdem teilte mir diese mit,das wenn ich in diese und nicht in meine Klinik möchte,das ganze schriftlich beantragen und genehmigen lassen muss.
Reicht das nicht aus,das es eine Vertragsklinik ist?Ich habe doch freie Krankenhauswahl?Wie kann ich mich am besten Verhalten und was würde passieren,wenn ich mich einfach dort operieren lasse?
Würde mich freuen wenn Ihr mir helfen könntet,da ich absoluter Laie auf dem Gebiet bin.
Danke und Gruß seufz
ich hoffe im richtigen Bereich zu sein,ansonsten bitte ich das Thema zu verschieben.
Bei mir wurde im Januar ein Bandscheibenvorfall festgestellt mit dem ich auch zur stationären Schmerztherapie im Krankenhaus meines Voersorgungskreises war.Nun wollte ich mich aber gerne in einer anderen,orthopädischen Klinik operieren lassen.Das Krankenhaus ist auch ein Vertragskrankenhaus der Kasse,trotzdem teilte mir diese mit,das wenn ich in diese und nicht in meine Klinik möchte,das ganze schriftlich beantragen und genehmigen lassen muss.
Reicht das nicht aus,das es eine Vertragsklinik ist?Ich habe doch freie Krankenhauswahl?Wie kann ich mich am besten Verhalten und was würde passieren,wenn ich mich einfach dort operieren lasse?
Würde mich freuen wenn Ihr mir helfen könntet,da ich absoluter Laie auf dem Gebiet bin.
Danke und Gruß seufz
Ein Vertragskrankenhaus ist kein Problem, der Krankenhausaufenthalt wird dann auch genehmigt, wie auch sonst beim Vertragskrankenhaus. Nur die Fahrkosten für die Fahrt werden natürlich nur bis zum nächst erreichbaren Krankenhaus übernommen.
Kostenübernahme wird also bestätigt für die Krankenhausbehandlung, jedoch nur, sollte es eine medizinisch notwendige Behandlung sein. Dieses bestätigt der Arzt mit der Verordnung von Krankenhausbehandlung. Ist es ein gängiger Aufenthalt bzw. ein gängiger Eingriff- kein Problem. Nur besondere Verfahren schaut sich die Kasse vorher ggf. mit Med.Dienst MDK genauer an.
Kostenübernahme wird also bestätigt für die Krankenhausbehandlung, jedoch nur, sollte es eine medizinisch notwendige Behandlung sein. Dieses bestätigt der Arzt mit der Verordnung von Krankenhausbehandlung. Ist es ein gängiger Aufenthalt bzw. ein gängiger Eingriff- kein Problem. Nur besondere Verfahren schaut sich die Kasse vorher ggf. mit Med.Dienst MDK genauer an.
Nicht ganz außer Acht lassen sollte man den §39 Abs. 2 SGB V:
Also am besten auch vom einweisenden Arzt das gewünschte Klinikum auf der Verordnung eintragen lassen."Wählen Versicherte ohne zwingenden Grund ein anderes als ein in der ärztlichen Einweisung genanntes Krankenhaus, können ihnen die Mehrkosten ganz oder teilweise auferlegt werden."
Hallo,
hab ich auch gemacht, die Fahrtkosten für 400 km zahl ich dann gerne.
Ich hatte nach Warnungen, dass das nicht ginge, in die (Online-)Satzung meiner Kasse geguckt, und da hieß es freie Krankenhauswahl! Einfach mal reingucken!
Eine Bekannte ging 600 km entfernt ins KH. Allerdings beherrschen die ein nicht sehr verbreitetes Op-Verfahren, das bei ihr nötig war. Dazahlte die Kasse problemlos sogar nach der Op den Rücktransport mit Krankenwagen.
hab ich auch gemacht, die Fahrtkosten für 400 km zahl ich dann gerne.
Ich hatte nach Warnungen, dass das nicht ginge, in die (Online-)Satzung meiner Kasse geguckt, und da hieß es freie Krankenhauswahl! Einfach mal reingucken!
Eine Bekannte ging 600 km entfernt ins KH. Allerdings beherrschen die ein nicht sehr verbreitetes Op-Verfahren, das bei ihr nötig war. Dazahlte die Kasse problemlos sogar nach der Op den Rücktransport mit Krankenwagen.
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- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
es soll ja Kassen geben, die in ihrer Satzung nicht die uneingeschränkte Krankenhauswahl drinstehen haben. Z.B. einige BKKn. Und da kämen neben den Fahrkosten ggf. auch noch andere Differenzkostrn auf Dich zu.
Insofern würde ich nicht mal so eben das durchziehen.
Welche Kasse ist es denn?
LG, Fee
es soll ja Kassen geben, die in ihrer Satzung nicht die uneingeschränkte Krankenhauswahl drinstehen haben. Z.B. einige BKKn. Und da kämen neben den Fahrkosten ggf. auch noch andere Differenzkostrn auf Dich zu.
Insofern würde ich nicht mal so eben das durchziehen.
Welche Kasse ist es denn?
LG, Fee
Ich bin bei der DAK.Die werben ja auch mit der freien Krankenhauswahl.
Wobei ich mit der kasse sehr unzufrieden bin und das hat nichts mit den 8€ sondern mit den Leistungen zu tun.Mit den hat man nur Ärger,gerade wenn man ins Krankenhaus muss.Aber ab 01.06.11 bin ich weg...
Ich habe jetzt die Klinikeinweisung für die gewünschte Klinik,es ist ein Vertragshaus der DAK & es ist eine Standardt-OP,also nichts besonderes.Dann kann ich das doch auch eigentllich so machen oder?
Gruß seufz
Wobei ich mit der kasse sehr unzufrieden bin und das hat nichts mit den 8€ sondern mit den Leistungen zu tun.Mit den hat man nur Ärger,gerade wenn man ins Krankenhaus muss.Aber ab 01.06.11 bin ich weg...
Ich habe jetzt die Klinikeinweisung für die gewünschte Klinik,es ist ein Vertragshaus der DAK & es ist eine Standardt-OP,also nichts besonderes.Dann kann ich das doch auch eigentllich so machen oder?
Gruß seufz
Zuletzt geändert von seufz am 07.04.2011, 13:57, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo seufz,
bei fast allen Krankenkassen hast Du die freie Krankenhauswahl (unter allen Vertragskrankenhäusern) mit der bereits erwähnten Einschränkung bei der Fahrkostenerstattung. Viele Kassen bieten sogar Hilfe bei der Suche nach der für Dich optimalen Klinik an.
Wenn Du ein Krankenhaus gefunden hast, muss Dein Arzt hierfür eine Einweisung ausstellen. Damit kannst Du dann direkt zu diesem Krankenhaus gehen und dich behandeln lassen. Eine vorherige Genehmigung durch die Kasse ist nicht notwendig.
Gruß
Herby
bei fast allen Krankenkassen hast Du die freie Krankenhauswahl (unter allen Vertragskrankenhäusern) mit der bereits erwähnten Einschränkung bei der Fahrkostenerstattung. Viele Kassen bieten sogar Hilfe bei der Suche nach der für Dich optimalen Klinik an.
Wenn Du ein Krankenhaus gefunden hast, muss Dein Arzt hierfür eine Einweisung ausstellen. Damit kannst Du dann direkt zu diesem Krankenhaus gehen und dich behandeln lassen. Eine vorherige Genehmigung durch die Kasse ist nicht notwendig.
Gruß
Herby
Hallo,
vielen Dank für eure Hilfe,war sehr verzweifelt.
Ich habe gerade einen Anruf der DAK erhalten & man sagte mir,das ich mich dort problemlos operieren lassen kann.
Die Klinik ist ein Orthopädisches Fachkrankenhaus & Vertragsklinik der DAK,die Kasse begrüßt sogar die Behandlung in diesem Haus.Hoffen wir einmal das Sie mich nächste Woche dort wieder zum laufen bringen.
Noch einmal vielen Dank & Gruß seufz
vielen Dank für eure Hilfe,war sehr verzweifelt.
Ich habe gerade einen Anruf der DAK erhalten & man sagte mir,das ich mich dort problemlos operieren lassen kann.
Die Klinik ist ein Orthopädisches Fachkrankenhaus & Vertragsklinik der DAK,die Kasse begrüßt sogar die Behandlung in diesem Haus.Hoffen wir einmal das Sie mich nächste Woche dort wieder zum laufen bringen.
Noch einmal vielen Dank & Gruß seufz