Frage zum Versicherungsschutz
Moderator: Czauderna
Frage zum Versicherungsschutz
Hallo,
da ich nicht so genau weiß wo meine Frage einzuordnen ist, stelle ich sie einfach mal hier und ich hoffe mir kann jemand helfen, da ich mich mit der ganzen Bürokratie nicht sonderlich gut auskenne.
Ich bin 23 Jahre alt und habe bis Februar diesen Jahres studiert und dann abgebrochen. Jetzt bin ich momentan glaub ich nicht versichert.
(Bin bei der AOK, falls das wichtig ist)
Gibt es einen weg wieder in die Familienversicherung zu kommen, oder muss ich unbedingt einen Hartz IV-Antrag stellen?
Also Ausbildungssuchend, oder Studienplatzsuchend oder so melden?
Ich fange im August vorraussichtlich eine schulische Ausbildung an.
Wie sieht es dann aus?
Und wenn ich gezwungen sein sollte mich freiwillig zu versichern...muss ich die Beiträge vom Februar und August dann nachzahlen?
So, ich glaub das wars und ich hoffe mir kann jemand helfen und ich bin hier nicht völlig fehl am Platz.
da ich nicht so genau weiß wo meine Frage einzuordnen ist, stelle ich sie einfach mal hier und ich hoffe mir kann jemand helfen, da ich mich mit der ganzen Bürokratie nicht sonderlich gut auskenne.
Ich bin 23 Jahre alt und habe bis Februar diesen Jahres studiert und dann abgebrochen. Jetzt bin ich momentan glaub ich nicht versichert.
(Bin bei der AOK, falls das wichtig ist)
Gibt es einen weg wieder in die Familienversicherung zu kommen, oder muss ich unbedingt einen Hartz IV-Antrag stellen?
Also Ausbildungssuchend, oder Studienplatzsuchend oder so melden?
Ich fange im August vorraussichtlich eine schulische Ausbildung an.
Wie sieht es dann aus?
Und wenn ich gezwungen sein sollte mich freiwillig zu versichern...muss ich die Beiträge vom Februar und August dann nachzahlen?
So, ich glaub das wars und ich hoffe mir kann jemand helfen und ich bin hier nicht völlig fehl am Platz.
Tja, als sog. eingetragener Student kann man max. bis zum 25. Lebensjahr in die kostenlose Familienversicherung. Dies ist bei Dir derzeit nicht mehr der Fall.
Als sog. Arbeitsloser oder Ausbildungsuchender endet die Familienversicherung mit dem 23. Lebensjahr.
Also, geht bei derzeit keine Familienversicherung mehr.
Da es in Deutschland eine Versicherungspflicht gibt, solltest Du dich jetzt freiwillig versichern. Jenes kostet ca. 140,00 Euronen im Monat.
Du könntest natürlich auch eine Arbeit mit einem Lohn von bspw. 401,00 Euro aufnehmen, dann bist Du hierüber versichert.
Als sog. Arbeitsloser oder Ausbildungsuchender endet die Familienversicherung mit dem 23. Lebensjahr.
Also, geht bei derzeit keine Familienversicherung mehr.
Da es in Deutschland eine Versicherungspflicht gibt, solltest Du dich jetzt freiwillig versichern. Jenes kostet ca. 140,00 Euronen im Monat.
Du könntest natürlich auch eine Arbeit mit einem Lohn von bspw. 401,00 Euro aufnehmen, dann bist Du hierüber versichert.
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- Beiträge: 22
- Registriert: 28.03.2011, 12:52
entweder freiwillig versichern oder ein wenig pokern: ab Schulbeginn bist Du ja wieder familienversichert. Da die Zeit (Mitte Februar bis August) relativ überschaubar ist, könntest Du auch versuchen gesund zu bleiben. Wenn das nicht klappt, und die Behandlungskosten höher sind als die Beiträge (ca. 770 Euro), kannst Du jederzeit einen Antrag nach §5Abs.1Nr.13 SGB V stellen und bist rückwirkend versichert (mußt aber natürlich den kompletten Beitrag zahlen). Bei relativ kurzen Zeiträumen in meinen Augen ein probates Mittel (gerade wenn man jung ist), auf lange Sicht sicherlich nicht.
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- Beiträge: 22
- Registriert: 28.03.2011, 12:52
Richtig! Vereinzelt versuchen noch immer KK den Kunden einzureden, dass er sich für die zwischenzeit nach § 5 Abs.13 SGB V versichern muss. Aber wie Fusionierter richtigerweise ausführt, bedarf es auch hier eines Antrags!Fusionierter hat geschrieben:@zost: da kann die Kasse aber dummerweise nichts dran machen. Auch wenn es offiziell eine Pflichtversicherung ist, bedarf es doch eines Antrages des Kunden. Versuche einzelner Kassen, eine Herbeiführung von Amts wegen sind nett, aber rechtlich nicht haltbar.
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- Beiträge: 22
- Registriert: 28.03.2011, 12:52
man stelle sich vor, die KK müssten alle Versicherungslücken mit einer Versicherung nach §5/1/13 SGB V schließen. Für diesen Aufwand, incl. dem Eintreiben des Beitrages, müsste man eine eigene Abteilung einrichten (zudem die negative Konsequenz, dass viele diese Kasse verlassen, weil sie sich über das Eintreiben der Beiträge ärgern...).
Die Idee, dass jeder in Deutschland versichert ist, ist ja grds. sehr lobenswert. Allerdings ist diese Geschichte mit dem o.g. Paragraphen nicht konsequent zu Ende gedacht.
Die Idee, dass jeder in Deutschland versichert ist, ist ja grds. sehr lobenswert. Allerdings ist diese Geschichte mit dem o.g. Paragraphen nicht konsequent zu Ende gedacht.
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- Beiträge: 5
- Registriert: 30.03.2011, 19:06
Hallo blablabla,
hätte noch einen Versuch für Dich.
Es gibt die Möglichkeit, wenn Du bisher familienversichert warst, bei der Krankenkasse einen formlosen Antrag auf Fortführung der Familienversicherung zu stellen, da Du Dich in einer Überbrückungszeit zwischen 2 Ausbildungsabschnitten befindest. Bedingung dafür ist, dass Du im Zwischenzeitraum (Ende Studium bis Beginn schulische Ausbildung) erwerbslos und ohne Einkommen bist. Der Gesetzgeber sieht zwar nur eine Überbrückung/Unterbrechung von bis zu 4 Monaten vor aber rein von der Logik (Schulische Ausbildungen beginnen nun mal erst im August bzw. September) kann die Krankenkasse keine Einwende dagegen haben. Sobald aber die Krankenkasse mitgeteilt bekommt, dass Du ggf. die Ausbildung nicht antreten kannst, endet auch die Fama.
Versuchs mal, gib mal nen Feedback bzw. wenn Fragen, einfach nochmal melden
hätte noch einen Versuch für Dich.
Es gibt die Möglichkeit, wenn Du bisher familienversichert warst, bei der Krankenkasse einen formlosen Antrag auf Fortführung der Familienversicherung zu stellen, da Du Dich in einer Überbrückungszeit zwischen 2 Ausbildungsabschnitten befindest. Bedingung dafür ist, dass Du im Zwischenzeitraum (Ende Studium bis Beginn schulische Ausbildung) erwerbslos und ohne Einkommen bist. Der Gesetzgeber sieht zwar nur eine Überbrückung/Unterbrechung von bis zu 4 Monaten vor aber rein von der Logik (Schulische Ausbildungen beginnen nun mal erst im August bzw. September) kann die Krankenkasse keine Einwende dagegen haben. Sobald aber die Krankenkasse mitgeteilt bekommt, dass Du ggf. die Ausbildung nicht antreten kannst, endet auch die Fama.
Versuchs mal, gib mal nen Feedback bzw. wenn Fragen, einfach nochmal melden
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- Beiträge: 5
- Registriert: 30.03.2011, 19:06
Sooo...ich bins mal wieder.
Nachdem ich jetzt endlich mal den Arsch hochbekommen habe, mir einen Sozialversicherungspflichtigen Job zu suchen, hoffte ich, ich wäre aus dem Schneider-
Aber jetzt bekam ich eine Post.
"Gern" würden sie mir den vollen Krankenversicherungsschutz für die 2 1/2 Monate bieten...."Der Antrag wäre bis zum 31.08.2011 zu stellen".
Wenn ich euch richtig verstanden habe muss ich den Antrag aber nicht stellen, oder?
Auch wenn da so nett steht:
Weiter weisen wir darauf hin, dass Personen, für die kein Krankenversicherungsschutz besteht, beitragspflichtig versichert werden müssen.
Lg und danke für die Hilfe.
Nachdem ich jetzt endlich mal den Arsch hochbekommen habe, mir einen Sozialversicherungspflichtigen Job zu suchen, hoffte ich, ich wäre aus dem Schneider-
Aber jetzt bekam ich eine Post.
"Gern" würden sie mir den vollen Krankenversicherungsschutz für die 2 1/2 Monate bieten...."Der Antrag wäre bis zum 31.08.2011 zu stellen".
Wenn ich euch richtig verstanden habe muss ich den Antrag aber nicht stellen, oder?
Auch wenn da so nett steht:
Weiter weisen wir darauf hin, dass Personen, für die kein Krankenversicherungsschutz besteht, beitragspflichtig versichert werden müssen.
Lg und danke für die Hilfe.