Krankenkasse und Arzt stellen sich quer Teil 2

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Sunnlyn
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Krankenkasse und Arzt stellen sich quer Teil 2

Beitrag von Sunnlyn » 29.03.2011, 19:37

Hallo an alle,

ich habe vor kurzen schon einmal geschrieben (Eintrag vom 9. März), da ich mich in einem Widerspruchsverfahren im Kreis drehe.
Mir wurde empfohlen meine Krankenkasse auf die Paragraphen den § 84 SGG und § 20 SGB X hinzuweisen, um das Verfahren voran zu bringen.

Hintergrund war der, dass ein Hilfsmittel abgelehnt wurde und ich einen Widerspruch geschrieben habe, welcher ohne ärztliche Begründung nicht weiter bearbeitet werden kann. Mein Arzt sagt aber, er dürfe keine Widersprüche schreiben, wobei die Kasse sagt, er dürfe wohl.

Nun hab ich wie gesagt noch mal ein Schreiben an die Kasse gerichtet, mit Hinweisen auf diese Paragraphen und in der Hoffnung, dass sie nun den Widerspruch bearbeiten würden.Als Antwort bekam ich per Telefon mitgeteilt, dass ja mein Widerspruch grundsätzlich bearbeitet werden könnte,das aber überhaupt keine Aussichten auf Erfolg hätte, weil eine ärztliche Stellungnahme fehlt. Angefordert wird dennoch keine seitens der Kasse. Es hat sich also nichts bewegt.

Nun frage ich mich, wie ich vielleicht meinen Arzt begreiflich machen kann, dass er scheinbar doch Widersprüche schreiben darf. Ich kenne mich zu wenig mit diesen Gesetzmäßigkeiten aus um da eine weitere Diskussion anzetteln zu können.

Hat jemand einen Rat, mit welchen Gründen ich meinen Arzt kommen kann?
Vielen Dank

hammer62
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Widerspruch

Beitrag von hammer62 » 03.04.2011, 12:28

Es ist so, dass Sie den Widerspruch schreiben müssen gegen die Ablehnung des Hilfsmittels. Ihr Arzt sollte Sie dabei mit einer ärztlichen Stellungnahme (nicht eigener Widerspruch) unterstützen, aber auch nur dann wenn er auch wirklich medizinisch dahinter steht. Sogenannte Wunschbehandlungen sollte kein Arzt unterstützen. Ich antworte hier natürlich nur allgemein, um welche s Hilfsmittel handelt es sich denn? Ggf. könnte ja auch mal der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) befragt werden.

Machts Sinn

Re: Krankenkasse und Arzt stellen sich quer Teil 2

Beitrag von Machts Sinn » 03.04.2011, 14:34

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 03.04.2011, 15:04

Meinst das das beeindruckt ohne neues medizinsiches Gutachten. ?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 03.04.2011, 16:45

Hallo,
nein, das beeindruckt überhaupt nicht - und einen Widerspruch ohne eine medizinische Begründung, da kann ich aus Erfahrung nur sagen, vergiss es.
Das was der Kollege Machts Sinn da angeführt hat ist ja grundsätzlich richtig, aber wie heisst es schon in Goethes "Faust" - grau, mein Freund ist alle Theorie.....".
Es wegen einer fehlenden medizinischen Begründung und dem sich daraus ergebenden Ablehnungsbescheid der Kasse auf eine Klage ankommen zu lassen, da it eben nur etwas für Leute mit Zeit, mit sehr viel Zeit.
Als Praktiker kann ich nur raten - einen Arzt hinzuziehen, der bei der Widerspruchsbegründung hilft und dessen Begründung auch den Kasse und von daher auch den MDK zwingt auf Argumente einzugehen und nicht nur Ablehnung zu begründen.
Auch sein Verweis auf den Inhalt seiner Petition beweist eigentlich nur eines - bisher war alles andere erfolglos.
Man muss eben wissen, und das ist die Kunst, wen man in solchen Sachen fragt, der Ahnung hat und noch viel mehr, der Einblicke hat und da ist dieses Forum mit Sicherheit nicht der Weisheit letzter Schluss.
Gruss
Czauderna

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