Aok, Fw-KV, Ärger
Moderator: Czauderna
Aok, Fw-KV, Ärger
Hallo, mein Freund müsste sich rückwirkend versichern, auf Aufforderung der KK.Hat jetzt Rückstände bei der AOK. Trotz mon. Beitragszahlung und Tilgung der Schulden in Raten muss er jetzt seine Versicherungskarte abgeben und darf keine Leistungen in Anspruch nehmen.
Es kann doch nicht sein!?
Vielen Dank im Voraus
Es kann doch nicht sein!?
Vielen Dank im Voraus
-
- Beiträge: 45
- Registriert: 06.04.2010, 22:38
Das ist Solidarität
DOCH das kann sein! Laut hiesigen „Experten“ muss das sogar so sein, weil so heißt in Bundesrepublik Solidarität!
Bitte lesen Sie den Thread Krankenkasse will 380 EUR bei 950 EUR monatlichem Verdienst (ab Seite 3)
Kurz gefasst: seit 1991 bin ich GK Versichert gewesen, seit 2002 habe ich als freiwillig meistens Höchstbeiträge bezahlt. Anfang 2008 starb in Krebs mein Hauptauftraggeber. Im Sommer 2008 reduzierten sich meine Umsätze, wesentlich auch in Zusammenhang mit angefangenen Wirtschaftskriese, gegen Null, aber knapp 1500 vor Steuern durchschnittlich pro Monat könnte ich immer noch erwirtschaften (laut ESt Bescheid), zum Nov. 2008 hab ich schon neuen Job gefunden als Angestellte. Aber die von GKK festgelegten GKV Beiträge (560,- €/Monat) für 4 Monaten davor, zudem Finanzamt auch mein Insolvenz beantragt hat, konnte ich nicht mehr bezahlen. Irgendwann 2009 kriegte ich auch Rechnung über Säumniszuschlägen. Irgendwann später noch eine, weil es ist doch kompliziert sowas zu berechnen, die Mitarbeiter von meiner GKK wussten von gar nix, am besten Fall könnten die nur auf eine „mystik“ Gesundheitsfond verweisen, wie man mit diesen allmächtigen Fond kommuniziert ist Versicherten selbst überlassen.
Zuerst wurden Fernsehe und E-Piano von Tochter gepfändet, dann haben die selber auch irgendwann festgestellt, dass die Genestände außer Entsorgungskosten nix bringen würden und da alleine die Säumniszuschläge (knapp 4000,-) eine Menge war und ich wieder Job hatte, haben die in kurzerhand nacheinander zweimal Lohnpfändung durchgeführt. Meine „Solidaritätsausweis“ (Versicherungskarte) wurde zwar nicht eingezogen, war einfach (min zwei Jahre lang) ungültig (§ = kein Leistungsanspruch) obwohl ich (außer die 4 Monaten im 2008) und seit Nov 2008 zusätzlich mein Arbeitgeber nur am bezahlen waren und sind.
Alles klar? Bloß nicht wegen der selbsterklärenden Solidarität sauer werden.
Bitte lesen Sie den Thread Krankenkasse will 380 EUR bei 950 EUR monatlichem Verdienst (ab Seite 3)
Kurz gefasst: seit 1991 bin ich GK Versichert gewesen, seit 2002 habe ich als freiwillig meistens Höchstbeiträge bezahlt. Anfang 2008 starb in Krebs mein Hauptauftraggeber. Im Sommer 2008 reduzierten sich meine Umsätze, wesentlich auch in Zusammenhang mit angefangenen Wirtschaftskriese, gegen Null, aber knapp 1500 vor Steuern durchschnittlich pro Monat könnte ich immer noch erwirtschaften (laut ESt Bescheid), zum Nov. 2008 hab ich schon neuen Job gefunden als Angestellte. Aber die von GKK festgelegten GKV Beiträge (560,- €/Monat) für 4 Monaten davor, zudem Finanzamt auch mein Insolvenz beantragt hat, konnte ich nicht mehr bezahlen. Irgendwann 2009 kriegte ich auch Rechnung über Säumniszuschlägen. Irgendwann später noch eine, weil es ist doch kompliziert sowas zu berechnen, die Mitarbeiter von meiner GKK wussten von gar nix, am besten Fall könnten die nur auf eine „mystik“ Gesundheitsfond verweisen, wie man mit diesen allmächtigen Fond kommuniziert ist Versicherten selbst überlassen.
Zuerst wurden Fernsehe und E-Piano von Tochter gepfändet, dann haben die selber auch irgendwann festgestellt, dass die Genestände außer Entsorgungskosten nix bringen würden und da alleine die Säumniszuschläge (knapp 4000,-) eine Menge war und ich wieder Job hatte, haben die in kurzerhand nacheinander zweimal Lohnpfändung durchgeführt. Meine „Solidaritätsausweis“ (Versicherungskarte) wurde zwar nicht eingezogen, war einfach (min zwei Jahre lang) ungültig (§ = kein Leistungsanspruch) obwohl ich (außer die 4 Monaten im 2008) und seit Nov 2008 zusätzlich mein Arbeitgeber nur am bezahlen waren und sind.
Alles klar? Bloß nicht wegen der selbsterklärenden Solidarität sauer werden.
Hallo arinas,
Leistungen können trotzdem in Anspruch genommen werden - allerdings nur eingeschränkt und nach vorheriger Absprache mit der Krankenkasse.
Gruß
Herby
ja und nein: Es ist in der Tat so, dass die Krankenkasse die Versicherungskarte zurückfordern darf und dies auch tut. Allerdings muss aus meiner Erfahrung mehr vorliegen, als nur einmal Rückstände und ein damit verbundener Ratenplan, der eingehalten wird. Ich möchte niemandem zunahe treten, aber der Einzug der Karte ist die letzte Möglichkeit der Krankenkasse, wenn Beiträge regelmässig oder mehrfach nicht gezahlt wurden und sich nicht an Vereinbarung wie z.B. Ratenzahlungspläne gehalten wurde.muss er jetzt seine Versicherungskarte abgeben und darf keine Leistungen in Anspruch nehmen.
Es kann doch nicht sein!?
Leistungen können trotzdem in Anspruch genommen werden - allerdings nur eingeschränkt und nach vorheriger Absprache mit der Krankenkasse.
Gruß
Herby
erstmals vielen Dank, tja dann das kann was werden. Er hat ein Ratenzahlungvereinbarung da alles noch ganz "druckfrisch" ist wird die erste Rate zum 1. begliechen, die Beiträge zum 15. wurden und werden bezahlt.
Er hat ja ein Recht auf Grundversorgung: was beinhaltet diese? Die KK rückt damit nicht aus er braucht es doch schriftlich denn ohne Versicherungskarte was soll er dem Arzt verzählen!?
Solidaritätsgem. hin oder her er war doch nicht beim Arzt seit Jahren.
Ist vielleicht ein andere KK eher zu empfehlen oder hauen alle so drauf?
Die haben ihm auch nicht aufgefordert sich zu versichern, nach Jahren kommen die daher und hast plözlich Schulden, alleine die Säumniszuschläge sind sozus. Wucher! Schafft gerade mit den Raten die zuzahlen, wird nicht weniger.
Ist auch ein Teufelskreis geht dir nicht gut, kannst nicht zum Arzt, geht dir dann nicht besser kannst auch nicht leisten, sprich Geld verdienen!
Vorsorgeuntersuchungen sind wahrscheinlich auch nicht drinn, ist eigentlich doch grobfahrlässig, gleichgestellt mit vorsätzlichen Körperverletzung!!!!
Er hat ja ein Recht auf Grundversorgung: was beinhaltet diese? Die KK rückt damit nicht aus er braucht es doch schriftlich denn ohne Versicherungskarte was soll er dem Arzt verzählen!?
Solidaritätsgem. hin oder her er war doch nicht beim Arzt seit Jahren.
Ist vielleicht ein andere KK eher zu empfehlen oder hauen alle so drauf?
Die haben ihm auch nicht aufgefordert sich zu versichern, nach Jahren kommen die daher und hast plözlich Schulden, alleine die Säumniszuschläge sind sozus. Wucher! Schafft gerade mit den Raten die zuzahlen, wird nicht weniger.
Ist auch ein Teufelskreis geht dir nicht gut, kannst nicht zum Arzt, geht dir dann nicht besser kannst auch nicht leisten, sprich Geld verdienen!
Vorsorgeuntersuchungen sind wahrscheinlich auch nicht drinn, ist eigentlich doch grobfahrlässig, gleichgestellt mit vorsätzlichen Körperverletzung!!!!
d.h. also er hat die Ratenzahlung noch gar nicht begonnen bzw. sie beginnt jetzt erst. dann ist dies das übliche Verfahren ALLER Kassen, das Ruhen des Leistungsanspruches auszusprechen und die Karte zurückzufordern. dies erledigt sich bzw. wird erst aufgehoben, wenn die 1. Rate pünktlich und in voller Höhe UND der laufende Beitrag pünktlich und in voller Höhe bei der Kasse eingeht.arinas hat geschrieben:erstmals vielen Dank, tja dann das kann was werden. Er hat ein Ratenzahlungvereinbarung da alles noch ganz "druckfrisch" ist wird die erste Rate zum 1. begliechen, die Beiträge zum 15. wurden und werden bezahlt.
wichtig ist noch, dass sobald man mit einer Rate und/oder dem laufenden Beitrag in Verzug gerät, der Leistungsanspruch wieder ruht und damit auch die Karte wieder von der Kasse zurückgefordert wird.
d.h. also er hat die Ratenzahlung noch gar nicht begonnen bzw. sie beginnt jetzt erst. dann ist dies das übliche Verfahren ALLER Kassen, das Ruhen des Leistungsanspruches auszusprechen und die Karte zurückzufordern. dies erledigt sich bzw. wird erst aufgehoben, wenn die 1. Rate pünktlich und in voller Höhe UND der laufende Beitrag pünktlich und in voller Höhe bei der Kasse eingeht.
vielen Dank für die Antwort, kann er dann nur Grundversorgung in Anspruch nehmen - was beinhaltet diese? Es geht ihm wirklich nicht gut, sein Arzt will ihm 3-4 Tage ins Krankenhaus einweisen, er traut sich nicht, hat Angst dass er noch mehr Schulden hat, wenn die KK die Behandlungen ablehnt.
vielen Dank für die Antwort, kann er dann nur Grundversorgung in Anspruch nehmen - was beinhaltet diese? Es geht ihm wirklich nicht gut, sein Arzt will ihm 3-4 Tage ins Krankenhaus einweisen, er traut sich nicht, hat Angst dass er noch mehr Schulden hat, wenn die KK die Behandlungen ablehnt.
Hallo,
das Wort "Grundversrgung" ist vielleicht nicht ganz richtig - es muesste eher "Notfallversorgung" heissen, d.h. konkret, alle Leistungen die vom Arzt oder Zahnarzt als Notverfallversorgung gekennzeichnet werden, muessen auch von der Kasse gezahlt werden - ich habe gerade so ein Fall mit Krankenhaus und anschl. Reha und als Folge Pflegefall, allerdings muss ich auch dazu sagen, dass aufgrund der mittlerweile eingetreten ALG 2 Bewillligung über diese Frage nicht mehr weiter nachgedacht wurde.
Gruss
Czauderna
das Wort "Grundversrgung" ist vielleicht nicht ganz richtig - es muesste eher "Notfallversorgung" heissen, d.h. konkret, alle Leistungen die vom Arzt oder Zahnarzt als Notverfallversorgung gekennzeichnet werden, muessen auch von der Kasse gezahlt werden - ich habe gerade so ein Fall mit Krankenhaus und anschl. Reha und als Folge Pflegefall, allerdings muss ich auch dazu sagen, dass aufgrund der mittlerweile eingetreten ALG 2 Bewillligung über diese Frage nicht mehr weiter nachgedacht wurde.
Gruss
Czauderna
-
- Beiträge: 22
- Registriert: 28.03.2011, 12:52
@arinas:
jetzt kennen wir Deine Version der Story. Die böse Krankenkasse verlangt also urplötzlich rückwirkend Beiträge. Ist es vielleicht nicht eher so, dass Dein Freund sich jahrelang kein bisschen um seine Krankenversicherung gekümmert hat, weil er ja auch nie zum Arzt musste? Und nun, wo er gesundheitliche Schwierigkeiten hat, ja ggf. stationär behandelt werden soll, fällt einem dann plötzlich ein, das könnte doch die Solidargemeinschaft zahlen? Solidarität funktioniert in meinen Augen anders. Wenn meine Interpretation nicht stimmt, was natürlich möglich ist, dann freue ich mich auf Deine Antwort.
Gruß
Der Fusionierte
jetzt kennen wir Deine Version der Story. Die böse Krankenkasse verlangt also urplötzlich rückwirkend Beiträge. Ist es vielleicht nicht eher so, dass Dein Freund sich jahrelang kein bisschen um seine Krankenversicherung gekümmert hat, weil er ja auch nie zum Arzt musste? Und nun, wo er gesundheitliche Schwierigkeiten hat, ja ggf. stationär behandelt werden soll, fällt einem dann plötzlich ein, das könnte doch die Solidargemeinschaft zahlen? Solidarität funktioniert in meinen Augen anders. Wenn meine Interpretation nicht stimmt, was natürlich möglich ist, dann freue ich mich auf Deine Antwort.
Gruß
Der Fusionierte