Mitwirkungspflicht

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Antworten
Elfi
Beiträge: 1
Registriert: 08.03.2011, 15:13

Mitwirkungspflicht

Beitrag von Elfi » 08.03.2011, 17:42

Hallo an alle!
Ich bitte um Euren Rat. Es geht um meinen Bruder. Er ist seit 4 Monaten krankgeschrieben und sein Arzt empfiehlt ihm nun die Beantragung eines Behinderungsgrades (wurde gestellt) und schlägt vor, dass er in Rente geht (eventl. EU-Rente oder auch mit entsprechenden Abschlägen die Altersrente). Er ist 60 Jahre alt und völlig verunsichert da er sich einfach nicht damit abfinden kann jetzt nicht mehr arbeiten zu können. Jetzt kam ein Anruf von der Krankenkasse mit Fragen nach weiteren Behandlungen, Befunden von seinen Ärzten sowie die Herausgabe der Befunde eines Krankenhausaufenthaltes. Er war total überrascht und hat sich damit einverstanden erklärt diese Befunde auszuhändigen.

Meine Fragen: muss er im Rahmen der Mitwirkungspflicht der Krankenkasse die Befunde aushändigen und muss er zu diesem Zeitpunkt bereits erklären, dass eventl. die Beantragung einer Rente in Frage kommt? Letzteres ist ja noch nicht der Fall. Zunächst wurde ja nur um die Prüfung des Behinderungsgrades ersucht. Mein Bruder würde am liebsten alles auf den Tisch legen - was ist richtig?

Ich bitte um Eure Antworten und grüße herzlich! Elfi

Joebo
Beiträge: 108
Registriert: 19.11.2010, 17:25

Beitrag von Joebo » 24.03.2011, 01:24

Hallo Elfi,

ärztliche Unterlagen muss er der KK nicht aushändigen. Die KK kann lediglich den Arzt auffordern Unterlagen an den MDK zu schicken. Allerdings ist es oftmals hilfreich, wenn der Versicherte dem direkt zustimmt. Die KK kann den Versicherten auffordern einen Reha-Antrag zu stellen, wenn die Erwerbsfähigkeit gefährdet ist. Die RV kann diesen Antrag ggf. als Rentenantrag umdeuten, wenn die der Meinung sind, dass eine Reha keine Erfolgsaussichten hat.

Asklepios
Beiträge: 2
Registriert: 22.03.2011, 10:52

Beitrag von Asklepios » 24.03.2011, 16:50

Hallo Elfi,

grds. muss dein Bruder nicht der KK sagen, dass eine Berentung empfohlen wurde. Dies ist die Einschätzung des Arztes und muss nicht zwingend auch zu einer Berentung führen. Diese Entscheidung obligt schlussendlich dann der Rentenversicherung (ein entsprechender Antrag vorausgesetzt).

Die KK hat jedoch die Möglichkeit eine Arztanfrage (Einschätzung des Rehabedarfs) an den behandelnden Arzt zu schicken, dieser wird bzw. sollte dann auch hierzu entsprechende Angaben machen.

Tritt durch die Krankheit tatsächlich Erwerbsminderung ein, so wird es früher oder später sowieso auf einen Rentenantrag (ggf. mit vorherigem Rehaantrag) hinauslaufen - sei es eine Rente auf Dauer, also bis zur Erreichung der Regelaltersrente, oder zunächst eine zeitlich begrenzte Rente.

Unter Umständen wird dann auch eine Erwerbsminderungsrente rückwirkend ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit festgestellt und bewilligt.

Ein "Verheimlichen" der Tatsache bringt m.E. im Endeffekt nicht wirklich viel.

Schau dir infohalber hierzu § 51 SGB V (insbes. Absatz 1 und 3) an:
http://dejure.org/gesetze/SGB_V/51.html


So long
Asklepios

Antworten