Krankengeld nach arbeitsunfähiger Reha-Entlassung
Moderator: Czauderna
Krankengeld nach arbeitsunfähiger Reha-Entlassung
Hallo.
Heute wurde ich nach 5 Wochen Reha, zu der mich die KK während des Krankengeldbezuges (5 Monate) aufforderte, als arbeitsunfähig entlassen.
Der Sozialberater der Rehaklinik gab mir den Rat, die Krankengeldzahlung bis zum Schluss auszureizen, bevor ich einen Rentenantrag stelle.
Meine Fragen hierzu:
- wie geht es nun weiter?
- kann mich die Krankenkasse auffordern, diesen Antrag zu stellen?
- wenn ja, gelten hier Fristen
Antworten aus diese Fragen konnte ich per Suchfunktion leider nicht finden.
Vielen Dank,
Racka[/b]
Heute wurde ich nach 5 Wochen Reha, zu der mich die KK während des Krankengeldbezuges (5 Monate) aufforderte, als arbeitsunfähig entlassen.
Der Sozialberater der Rehaklinik gab mir den Rat, die Krankengeldzahlung bis zum Schluss auszureizen, bevor ich einen Rentenantrag stelle.
Meine Fragen hierzu:
- wie geht es nun weiter?
- kann mich die Krankenkasse auffordern, diesen Antrag zu stellen?
- wenn ja, gelten hier Fristen
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Vielen Dank,
Racka[/b]
Hallo,
ein "nettes Kerlchen", dieser Sozialarbeiter, aber leider keine Ahnung.
Also, wenn du arbeitsunfähig aus der Reha entlassen wirst, dann prüft der Rentenversicherungsträger, ob du die Voraussetzungen für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente erfüllst. Ist das der Fall, dann gilt dein Antrag auf Reha. von damals als Rentenantrag, dann musst du grundsätzlich noch einen formellen Rentantrag nachschieben und die Rente wird entweder als Zeitrente oder als Dauerrente bewilligt - da ist dann nichts mehr drinne mit "bis zum letzten ausreizen".
Anders verhält es sich wenn sich die Rentenversicherung nicht mehr meldet - in diesem Falle kann die Kasse zwar alles mögliche versuchen um doch noch zu einem vorzeitigen Ende der Krankengeldzahlung zu kommen aber zur Rentenantragstellung auffordern, das kann und darf sie nicht.
Gruss
Czauderna
ein "nettes Kerlchen", dieser Sozialarbeiter, aber leider keine Ahnung.
Also, wenn du arbeitsunfähig aus der Reha entlassen wirst, dann prüft der Rentenversicherungsträger, ob du die Voraussetzungen für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente erfüllst. Ist das der Fall, dann gilt dein Antrag auf Reha. von damals als Rentenantrag, dann musst du grundsätzlich noch einen formellen Rentantrag nachschieben und die Rente wird entweder als Zeitrente oder als Dauerrente bewilligt - da ist dann nichts mehr drinne mit "bis zum letzten ausreizen".
Anders verhält es sich wenn sich die Rentenversicherung nicht mehr meldet - in diesem Falle kann die Kasse zwar alles mögliche versuchen um doch noch zu einem vorzeitigen Ende der Krankengeldzahlung zu kommen aber zur Rentenantragstellung auffordern, das kann und darf sie nicht.
Gruss
Czauderna
Hallo,
ja, auf jeden Fall - sofort nach der Entlassung, entweder am gleichen Tag oder sofort am nächsten zum Arzt und Auszahlschein oder Folge-AU-Meldung geben lassen und damit zur Kasse, damit die auch gleich sehen dass du weiterhin arbeitsunfähig bist (ich nehme mal an du bist arbeitslos, wenn nein, ist das nicht ganz so wichtig mit dem sofort melden, aber sonst kommen da einige Kassen auf ganze fiese, aber legale Gedanken.)
Gruss
Czauderna
ja, auf jeden Fall - sofort nach der Entlassung, entweder am gleichen Tag oder sofort am nächsten zum Arzt und Auszahlschein oder Folge-AU-Meldung geben lassen und damit zur Kasse, damit die auch gleich sehen dass du weiterhin arbeitsunfähig bist (ich nehme mal an du bist arbeitslos, wenn nein, ist das nicht ganz so wichtig mit dem sofort melden, aber sonst kommen da einige Kassen auf ganze fiese, aber legale Gedanken.)
Gruss
Czauderna
Hallo,
vorgestern habe ich eine zu unterschreibende Einwilligungserklärung der KK erhalten.
Hier sind zwei Positionen mit ja/nein anzukreuzen und zu unterschreiben:
1.
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass Blatt 1 des Kurzentlassungsberichts an die KK übermittelt wird.
2.
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass der vollständige Entlassungsbericht an MDK übermittelt wird.
Was passiert, wenn ich hierauf nicht reagiere bzw. nein ankreuze?
vorgestern habe ich eine zu unterschreibende Einwilligungserklärung der KK erhalten.
Hier sind zwei Positionen mit ja/nein anzukreuzen und zu unterschreiben:
1.
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass Blatt 1 des Kurzentlassungsberichts an die KK übermittelt wird.
2.
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass der vollständige Entlassungsbericht an MDK übermittelt wird.
Was passiert, wenn ich hierauf nicht reagiere bzw. nein ankreuze?
Hallo,
dass du der Kasse nicht die Einwilligung gibst, okay, das geht in Ordnung, die muessen selbst nicht wissen was da drinne steht, allerdings wenn die keinen "Kurz-Entlassungsbericht" von dir bekommen könnten die Kasse auch davon ausgehen dass du arbeitsfähig bist. Was ich allerdings nicht empfehlen kann ist, dem MDK. keine Einsicht in den Reha-Bericht zu gewähren - das könnte sich zu deinem Nachteil auswirken - stell dir nur mal vor, im Bericht steht etwas über Wiedereingliederung oder weitere Therapievorschläge drinnen und der MDK erkennt auf Arbeitsfähigkeit. Ausserdem könnte man das auch als fehlende Mitwirkung auslegen, wenn du dem MDK den Bericht verweigerst - gleichwohl, wenn man dich schon fragen muss, dann kannst du auch nein sagen, sonst muesste man dich ja nicht fragen, oder ??
Gruss
Czauderna
dass du der Kasse nicht die Einwilligung gibst, okay, das geht in Ordnung, die muessen selbst nicht wissen was da drinne steht, allerdings wenn die keinen "Kurz-Entlassungsbericht" von dir bekommen könnten die Kasse auch davon ausgehen dass du arbeitsfähig bist. Was ich allerdings nicht empfehlen kann ist, dem MDK. keine Einsicht in den Reha-Bericht zu gewähren - das könnte sich zu deinem Nachteil auswirken - stell dir nur mal vor, im Bericht steht etwas über Wiedereingliederung oder weitere Therapievorschläge drinnen und der MDK erkennt auf Arbeitsfähigkeit. Ausserdem könnte man das auch als fehlende Mitwirkung auslegen, wenn du dem MDK den Bericht verweigerst - gleichwohl, wenn man dich schon fragen muss, dann kannst du auch nein sagen, sonst muesste man dich ja nicht fragen, oder ??
Gruss
Czauderna