Krankengeldbezug nach ALG I? KK lehnt ab.

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Moderator: Czauderna

katermann
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Krankengeldbezug nach ALG I? KK lehnt ab.

Beitrag von katermann » 18.03.2011, 19:25

Hallo,
die DRV hat in der Reha festgestellt, das ich in meinem alten Beruf berufsungähig bin. Eine darauf folgende Teilhabe am Arbeitsleben habe ich efolgreich abgeschlosen, fand aber dann keine Anstellung.
Also bezog ich bis zum 15.03.2011 für 15 Monate ALG I.
ALG II steht mir nach Aussage des Arbeitsamtes nicht zu. (Zugewinngemeinschaft mit der Ehefrau, zu hoher Verdienst).
Ein Antrag auf EU-Rente läuft seit dem 30.08.2010, ich muß jetzt noch zu verschiedenen Gutachtern.
Ab dem 16.03.2011 habe ich der KK eine AU vorgelegt. Als ich heute mit der Sachbearbeiterin telefonierte, wurde mir bestimmt zehn Mal versichert, das mir kein KG zustehe.
Begründung von der KK: ich hätte mich vor Ende der Arbeitslosigkeit 6 Wochen lang AU schreiben lassen sollen, dann würde mir jetzt im Anschluß KG zustehen.
Soviel mir bekannt ist, halte ich durch den Bezug von ALG I meinen Anspruch auf KG nach der Arbeitslosigkeit aufrecht. Vielen Dank für Eure Mühe
Gruß katermann

Czauderna
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Re: Krankengeldbezug nach ALG I? KK lehnt ab.

Beitrag von Czauderna » 18.03.2011, 19:58

katermann hat geschrieben:Hallo,
die DRV hat in der Reha festgestellt, das ich in meinem alten Beruf berufsungähig bin. Eine darauf folgende Teilhabe am Arbeitsleben habe ich efolgreich abgeschlosen, fand aber dann keine Anstellung.
Also bezog ich bis zum 15.03.2011 für 15 Monate ALG I.
ALG II steht mir nach Aussage des Arbeitsamtes nicht zu. (Zugewinngemeinschaft mit der Ehefrau, zu hoher Verdienst).
Ein Antrag auf EU-Rente läuft seit dem 30.08.2010, ich muß jetzt noch zu verschiedenen Gutachtern.
Ab dem 16.03.2011 habe ich der KK eine AU vorgelegt. Als ich heute mit der Sachbearbeiterin telefonierte, wurde mir bestimmt zehn Mal versichert, das mir kein KG zustehe.
Begründung von der KK: ich hätte mich vor Ende der Arbeitslosigkeit 6 Wochen lang AU schreiben lassen sollen, dann würde mir jetzt im Anschluß KG zustehen.
Soviel mir bekannt ist, halte ich durch den Bezug von ALG I meinen Anspruch auf KG nach der Arbeitslosigkeit aufrecht. Vielen Dank für Eure Mühe
Gruß katermann
Hallo,
so wie geschildert hat die Kasse recht. Am 15.03.2011 endet deine Pflichtversicherung wegen Leistungsende ALG 1 - ab dem 16.03.2011 bis du arbeitsunfähig, ich gehe davon aus, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheingiung vom Arzt auch am 16.03. ausgestellt wurde. Demnach würde vom Grundsatz her der Anspruch auf krankengeld am 17.03.2011 (Tag nach ärztlicher Feststellung) beginnen. wenn deine Ehefrau selbst Mitgliled einer GKV-Kasse ist, dann hast du ab dem 16.03. einen Anspruch auf Familienversicherung und deshalb entfällt der Anspruch auf Krankengeld, d.h. der von dir eingeforderte nachgehende Leistungsanspruch (Höchstdauer wäre hier ein Monat, also bis 15.04.2011) besteht in diesem Falle nicht. Der käme nur zum tragen wenn deine Ehefrau PKV-versichert ist.
Gruss
Czauderna

Machts Sinn

Re: Krankengeldbezug nach ALG I? KK lehnt ab.

Beitrag von Machts Sinn » 18.03.2011, 20:52

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 18.03.2011, 20:56

Hallo Machts Sinn,
würdest aber gerne ?
Gruss
Czauderna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 18.03.2011, 21:01

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 18.03.2011, 21:15

Machts Sinn hat geschrieben:nein Czauderna,

bin froh wenn ich hier mal
keinen Grund sehe, meine
Außenseiter-Rolle auszufüllen!

Gruß!
Machts Sinn
Hallo Machts Sinn, nein eine Aussenseiter-Rolle hast du hier mit Sicherheit nicht, warum auch, du vertrittst eben in manchen Sachen eine andere Meinung und diese meist auch sehr gut argumentativ dargestellt - ich, für meinen Teil akzeptiere das und sehe das als Bereicherung dieses Forums an.
Gruss
Czauderna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 18.03.2011, 23:51

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Grampa
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Re: Krankengeldbezug nach ALG I? KK lehnt ab.

Beitrag von Grampa » 19.03.2011, 09:21

Czauderna hat geschrieben:ich gehe davon aus, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheingiung vom Arzt auch am 16.03. ausgestellt wurde. Demnach würde vom Grundsatz her der Anspruch auf krankengeld am 17.03.2011 (Tag nach ärztlicher Feststellung) beginnen.
kleine Korrektur: bei Arbeitslosen beginnt der Anspruch auf KRG mit Beginn der AU, unabhängig von der Feststellung

§47b
(1) Das Krankengeld für Versicherte nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 wird in Höhe des Betrages des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe oder des Unterhaltsgeldes gewährt, den der Versicherte zuletzt bezogen hat. Das Krankengeld wird vom ersten Tage der Arbeitsunfähigkeit an gewährt.

meines Erachtens ist der § stark überarbeitungswürdig, allein schon wegen der Leistungsart Arbeitslosenhilfe, die es seit 2005 nicht mehr gibt

ansonsten alles richtig, wenn ich ehrlich bin, sehe ich hier auch keinen Grund, warum unter Berücksichtigung des allg. Arbeitsmarktes eine AU vorliegen sollte, schliesslich war mit den Beschwerden 15 Monate lang eine Vermittelbarkeit möglich, nur weil jetzt kein ALG-(I+II)Anspruch mehr besteht hat sich daran ja nichts geändert

auch der Rentenantrag wird hoffentlich abgelehnt, wenn die LTA erfolgreich beendet wurde besteht ja offenabr ein Leistungsvermögen, nur weil man keinen Job findet sollte man keinen Rentenanspruch haben

Czauderna
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Re: Krankengeldbezug nach ALG I? KK lehnt ab.

Beitrag von Czauderna » 19.03.2011, 11:36

Grampa hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben:ich gehe davon aus, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheingiung vom Arzt auch am 16.03. ausgestellt wurde. Demnach würde vom Grundsatz her der Anspruch auf krankengeld am 17.03.2011 (Tag nach ärztlicher Feststellung) beginnen.
kleine Korrektur: bei Arbeitslosen beginnt der Anspruch auf KRG mit Beginn der AU, unabhängig von der Feststellung

§47b
(1) Das Krankengeld für Versicherte nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 wird in Höhe des Betrages des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe oder des Unterhaltsgeldes gewährt, den der Versicherte zuletzt bezogen hat. Das Krankengeld wird vom ersten Tage der Arbeitsunfähigkeit an gewährt.

meines Erachtens ist der § stark überarbeitungswürdig, allein schon wegen der Leistungsart Arbeitslosenhilfe, die es seit 2005 nicht mehr gibt

ansonsten alles richtig, wenn ich ehrlich bin, sehe ich hier auch keinen Grund, warum unter Berücksichtigung des allg. Arbeitsmarktes eine AU vorliegen sollte, schliesslich war mit den Beschwerden 15 Monate lang eine Vermittelbarkeit möglich, nur weil jetzt kein ALG-(I+II)Anspruch mehr besteht hat sich daran ja nichts geändert

auch der Rentenantrag wird hoffentlich abgelehnt, wenn die LTA erfolgreich beendet wurde besteht ja offenabr ein Leistungsvermögen, nur weil man keinen Job findet sollte man keinen Rentenanspruch haben
Hallo Grampa,

grundsätzlich hast du ja recht, nur in diesem Fall denke ich nicht, denn mit dem 15.3. endete die Versicherungsplicht und damit grundsätzlich auch die Mitgliedschaft. Ab dem 16.3. lag demnach keine Versicherungsplficht als Arbeitloser vor, demnach trifft hier meines Erachtens auch der von dir angeführte Gesetzestext keine Anwendung.
Gruss
Czauderna

Grampa
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Beitrag von Grampa » 19.03.2011, 11:49

meine kleine Korrektur betraf auch nur den Fakt des Anspruchbeginns bei Arbeitslosen, unbestritten ist hier der Beginn der AU nach dem Ende der vers.pflichtigen Mitgliedschaft und damit geb ich dir beim Rest Recht :)

katermann
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Krankengeld nach ALGI? KK lehnt ab Teil 2

Beitrag von katermann » 22.03.2011, 09:44

Hallo,
nachdem sich jetzt die erste Aufregung über die Entscheidung der KK gelegt hat habe ich jetzt an Hand meiner Unterlagen mal den genauen Ablauf der ganzen Angelegenheit rekapituliert:
Am 30.08.2010 hatte ich ja einen Antrag auf EU-Rente gestellt.
Mein privater Rentenberater sagte mir dann, ich solle mich, sobald ich Nachricht vom AA bekommen würde, ALG I würde bald beendet, Kontakt mit der KK aufnehmen und nachfragen, wie es dann weiter ginge.
Das habe ich dann auch Anfang 02/2011 gemacht.
ich teilte dem Sachbearbeiter in diesem Tel. Gespräch auch mit, das mir kein Harz4 zustehen würde. Auf mein Nachfragen, wie es nach der Arbeitslosigkeit weiter gehen würde und ob die früheren Konditionen der KK wieder für mich gelten würden, sagte er mir sinngemäß: "Ja, natürlich, da bleibt alles beim Alten. Sie sind dann hier in Stufe 5 selbst versichert mit eigener neuen Karte, Quasi als schon fast Rentner". "Melden Sie sich bei uns, wenn Ihr ALG-Bezug abgelaufen ist." keine Info über Fristen etc. oder was ich zu beachten hätte. Auf diese Information habe ich mich natürlich verlassen.
ich habe als Versicherter eine Mitwirkpflicht und der bin ich nachgekommen, tel. und schriftlich.
Die KK hat ebenso eine Informations- und Fürsorgepflicht Ihren Versicherten gegenüber.
Es kann ja wohl nicht angehen, das ich durch eine gezielten Falsch- bzw. nichtinformation ohne finanzielle Mittel bis zur Entscheidung der EU-Rente da stehe. Der Name des Sachberbeiters ist mir bekannt und ich werde jetzt entsprechende Schritte einleiten.
Auch die Ausage der Sachbearbeiterin am 16.03.2001, das man sich zwingend 6 Wochen vor Ablauf der Arbeitslosigkeit AU melden muß, sonst stehe einem kein KG zu, ist nicht richtig.
ich bin auf ein Urteil des BSG gestoßen vom 2.11.07 (AZ: B1 KR38/06 R)
das KG von der gesetzlichen KK gezahlt werden muß, wenn die AU während einer Zahlung von ALG eingetreten ist und über das Ende der Arbeitslosigkeit andauert. und wenn es sich nur um einen Tag handelt.
Siehe auch: rentenberatung-aktuell.de oder: -http://rentenberatung-aktuell.de/200802 ... ldanspruch.
Für mich kommt diese Info zu spät, aber sie hilft bestimmt anderen Ratsuchenden.
ich habe den Verdacht, das den Versicherten, egal wo, gezielt Informationen vorenthalten werden um Geld zusparen und nicht in die Pflicht genommen zu werden.
Gruß katermann

Asklepios
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Beitrag von Asklepios » 22.03.2011, 11:57

Hallo katermann,

ich kann mich den bisherigen Ausführungen nur anschließen: ein Anspruch auf KG besteht m.E. nicht.

Ich möchte hier einen Teil deines letzten Posts aufgreifen:
... sinngemäß: "Ja, natürlich, da bleibt alles beim Alten. Sie sind dann hier in Stufe 5 selbst versichert mit eigener neuen Karte, Quasi als schon fast Rentner"
Soweit ich das verstanden habe bestand wohl während des ALG Bezugs keine attestierte Arbeitsunfähigkeit. Der Anspruch endete zu Mitte März 2011. Du hattest dich Anfang Februar 2011 bei der KK über den weiteren Versicherungsschutz nach dem ALG Bezug erkundigt.

Meiner Auffassung nach ist die Dame der KK insoweit schon ihrer Aufklärungs- und Informationspflicht nachgekommen: sie ging davon aus, dass keine AU besteht, sondern lediglich ein laufender Rentenantrag. Somit greift nach Ende des ALG Bezugs automatisch die Pflichtversicherung als Rentenantragssteller - in deinem Fall beitragsfrei, da grds. ein Anspruch auf eine Familienversicherung bei deiner Frau besteht. Dies sollte wohl durch die Aussage "quasi fast Rentner" ausgedrückt werden.

Was auch richtig ist: beim Versicherungsschutz ändert sich grds. nichts, du kannst weiterhin jede Leistung aus dem gesetzlichen Leistungskatalog (ärztl. Behandlung, Heil- und Hilfsmittel, etc.) in Anspruch nehmen.

Hier von der Sachbearbeiterin zu erwarten, sie hätte dich aufklären müssen, wie es aussieht, wenn du a) 3 Wochen vor Ende des ALG Bezugs AU wirst; b) 1 Tag davor; c) 1 Tag danach; d) usw. ... oder sonstige mögliche Situationen - übersteigt meines Erachtens diese Pflicht.

Und gezielte Falsch- bzw. nichtinformation zu unterstellen finde ich nun auch etwas unplatziert.

Ohne Frage: ich verstehe deine Situation, finanziell sicherlich desaströs. Ohne die genaueren Umstände zu kennen, kann ich dir nur Wünschen, dass deinem Antrag auf Rente bald entsprochen wird, oder noch besser: du doch noch ein passendes Jobangebot bekommst.

So long
Asklepios

katermann
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Beitrag von katermann » 24.03.2011, 09:35

Hallo Asklepios,
vielen Dank für Deine guten Wünsche! ich war in 12/2010 schon mehrfach AU, das lag der krankenkasse auch vor.
Wenn ich die Sachbearbeiterin aber ganz konkret frage, ob es für mich
während des Bezuges von ALG I oder für die Zeit danach Besonderheiten/Fristen zu beachten gäbe , erwarte ich schon, das sie mich z.B. auf die 6 Wochen Frist der AU vor Ende des Bezuges von ALG I hinweist. oder mir andere Info zu dem Thema gibt.
Jetzt wollen wir mal hoffen, das meine teilweise EU-Rente genehmigt wird,
den mit Jobs sieht es in meinem Fall düster aus.
Gruß
katermann

Grampa
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Beitrag von Grampa » 25.03.2011, 09:10

katermann hat geschrieben:erwarte ich schon, das sie mich z.B. auf die 6 Wochen Frist der AU vor Ende des Bezuges von ALG I hinweist

Jetzt wollen wir mal hoffen, das meine teilweise EU-Rente genehmigt wird,
den mit Jobs sieht es in meinem Fall düster aus.
Gruß
katermann
1. es gibt keine ominöse 6-Wochen-Frist auf die man dich hätte hinweisen müssen, ich weise nochmal auf meine 1.Antwort hin: wenn du 15 Monate lang mit deinen offenbar chronischen Gesundheitsstörungen zumindest teilweise vermittelbar warst (also ein Restleistungsvermögen hattest), dann wird sich dass ja wohl kaum ändern nur weil dein ALG-Anspruch ausläuft, somit seh ich immer noch keinen Grund warum du arbeitsunfähig sein sollst

2. eine teilweise EM-Rente bekommst man, wenn man für sämtliche Tätigkeiten des allg. Arbeitsmarktes nur noch 3-6h/täglich leistungsfähig ist, trifft das auf dich zu? was ist mit der Teilhabe am Arbeitsleben? du kannst ja offenbar noch arbeiten, nur weil du keinen Job findest hast du doch keinen Anspruch auf Rente, was ist das denn für ein Anspruchsdenken?
Zuletzt geändert von Grampa am 25.03.2011, 09:10, insgesamt 1-mal geändert.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 25.03.2011, 09:10

katermann hat geschrieben: Wenn ich die Sachbearbeiterin aber ganz konkret frage, ob es für mich
während des Bezuges von ALG I oder für die Zeit danach Besonderheiten/Fristen zu beachten gäbe , erwarte ich schon, das sie mich z.B. auf die 6 Wochen Frist der AU vor Ende des Bezuges von ALG I hinweist. oder mir andere Info zu dem Thema gibt.
Warum eigentlich? Irgendwie habe ich den Eindruck, dass hier Krankengeld mit einer Verlängerung des ALG verwechselt wird. Wenn du damals schon arbeitsunfähig warst, hätte dein Arzt dich krank schreiben müssen, unabhängig davon, ob dein ALG am nächsten Tag, in der nächsten Woche oder in einem Jahr ausläuft. Da er das nicht getan hat, frage ich mich, warum eine Krankenkassenmitarbeiterin, die weder deinen Gesundheitszustand kennt noch über die entsprechenden medizinischen Erkenntnisse verfügt, dir sagen soll, dass du dich krankschreiben lassen sollst?!? Wenn du das erwartest, müsste dir der Mitarbeiter bei jedem Gespräch den kompletten Leistungskatalog erklären.

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