Freiwillige Versicherungspflicht während Elternzeit?
Moderator: Czauderna
Freiwillige Versicherungspflicht während Elternzeit?
Hallo zusammen.
Ich hätte mal eine Frage zur gesetzlichen Versicherung.
Seit mehr als einem Jahr bin ich (Angestellte) in Elternzeit und übe eine selbstständige Nebentätigkeit aus. Nun meint meine Krankenkasse, dass ich mich (rückwirkend) freiwillig versichern muss, weil ich zu viel verdiene (Grenze: ca. 1300 € Netto/Monat). Auf der Anmeldung zur freiwilligen Versicherung steht aber als Begründung, dass ich bisher im Nebengewerbe selbstständig tätig war. D.h. jetzt bin ich selbstständig hauptberuflich geworden, weil ich kein Einkommen aus meiner nicht selbstständigen Tätigkeit beziehe (da in Elternzeit). Kennt sich da jemand aus und kann mir helfen? Muss ich mich freiwillig versichern, auch wenn ich Angestellte in Elternzeit bin und Elterngeld bekomme?
Vielen Dank im Voraus.
chus23
Ich hätte mal eine Frage zur gesetzlichen Versicherung.
Seit mehr als einem Jahr bin ich (Angestellte) in Elternzeit und übe eine selbstständige Nebentätigkeit aus. Nun meint meine Krankenkasse, dass ich mich (rückwirkend) freiwillig versichern muss, weil ich zu viel verdiene (Grenze: ca. 1300 € Netto/Monat). Auf der Anmeldung zur freiwilligen Versicherung steht aber als Begründung, dass ich bisher im Nebengewerbe selbstständig tätig war. D.h. jetzt bin ich selbstständig hauptberuflich geworden, weil ich kein Einkommen aus meiner nicht selbstständigen Tätigkeit beziehe (da in Elternzeit). Kennt sich da jemand aus und kann mir helfen? Muss ich mich freiwillig versichern, auch wenn ich Angestellte in Elternzeit bin und Elterngeld bekomme?
Vielen Dank im Voraus.
chus23
Zuletzt geändert von chus23 am 16.03.2011, 13:40, insgesamt 2-mal geändert.
Die selbstständige Nebentätigkeit bestand bereits 11 Monate vor der Elternzeit und der Zeitaufwand (15-20 Stunden in der Woche) ist während der Elternzeit gleich geblieben.
Das Brutto als teilzeitbeschäftigte Angestellte (20 Stunden wöchentlich) lag um die 200€ unter dem Brutto als Selbstständige, wobei ich als Angestellte in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehe und als Selbstständige 6-monatige Verträge bekomme.
Das Brutto als teilzeitbeschäftigte Angestellte (20 Stunden wöchentlich) lag um die 200€ unter dem Brutto als Selbstständige, wobei ich als Angestellte in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehe und als Selbstständige 6-monatige Verträge bekomme.
was heißt denn
"200 EUR unter dem Brutto als Selbstständige".
Ist bei dieser Selbstständigkeit die Einnahmen gemeint
oder
der Gewinn (also -mal grob jetzt- die Einnahmen minus Ausgaben minus Abschreibung; also das was im Einkommensteuerbescheid als Gewerbe/selbstständiger Tätigkeit steht.
Hast Du bei den Einkünften aus der Angestelltentätigkeit schon Einmalzahlung (Weihnachtsgeld) mit eingerechnet ??
Sag doch einfach mal ein paar Zahlen
"200 EUR unter dem Brutto als Selbstständige".
Ist bei dieser Selbstständigkeit die Einnahmen gemeint
oder
der Gewinn (also -mal grob jetzt- die Einnahmen minus Ausgaben minus Abschreibung; also das was im Einkommensteuerbescheid als Gewerbe/selbstständiger Tätigkeit steht.
Hast Du bei den Einkünften aus der Angestelltentätigkeit schon Einmalzahlung (Weihnachtsgeld) mit eingerechnet ??
Sag doch einfach mal ein paar Zahlen