Enteignung durch Krankenversicherungspflicht zulässig?

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Solidar
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Enteignung durch Krankenversicherungspflicht zulässig?

Beitrag von Solidar » 10.03.2011, 12:16

Selbständige mit Ehepartner in der freiwilligen und ebenfalls zur Pflichtversicherung gewordenen Krankenversicherung werden unerheblich der Einkommensart selbst im Rentenalter bis zur doppelten Bemessungsgrenze für Beiträge bis unterhalb des Existenzminimums herangezogen.

Bei Pflichtversicherten und freiwillig versicherten Arbeitern und Angestellten werden die Beiträge lediglich aus dem Arbeitseinkommen berechnet, Familienangehörige soweit sie kein eigenes Einkommen haben, sind unentgeltlich mitversichert, Einkommen oberhalb der einmal erreichten Bemessungsgrenze sowie Zinsen und Mieten bleiben davon unberücksichtigt.

Dies ist eine erhebliche Ungleichbehandlung im Sinne des Grundgesetzes, der Inhalt des Art. 3 des G.G. findet in der aktuellen Beitragsbemessung für die zum Freiwild erklärten freiwillig Pflichtversicherten, keine Anwendung.

Es gibt nun Leute die aus o.g. Gründen ausgetreten sind und unversichert waren. Unter Umständen fehlen nur wenige Monate für die Rückkehr in die Rentnerkrankenversicherung. Der Staat zerstört für Unversicherte mit privater Altersvorsorge durch nachträgliche Gesetzesänderung deren Basis. Er fordert Beiträge für vergangene Zeiten zwecks Rückkehr in die Versicherungspflicht. In dieser Zeit angefallene Arztkosten werden nicht erstattet. Diesem Personenkreis müsste durch erweiterte Nachzahlungsmöglichkeit der Kassenbeiträge die Chance eröffnet werden auch ein weiteres fehlendes Jahr für die 90% erforderliche Versicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung auszugleichen. Da er nun einmal ein Fass aufgemacht hat müsste er die dadurch entstandene unverhältnismäßige Lücke auch wieder schließen.

Wenn dem nicht so ist wäre dies eine Rundumbenachteiligung mit Enteignungswirkung und dem Eindruck, dass das Recht in eine gewollte Richtung gebogen wurde.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 10.03.2011, 12:58

Hallo,

"Bei Pflichtversicherten und freiwillig versicherten Arbeitern und Angestellten werden die Beiträge lediglich aus dem Arbeitseinkommen berechnet, Familienangehörige soweit sie kein eigenes Einkommen haben, sind unentgeltlich mitversichert, Einkommen oberhalb der einmal erreichten Bemessungsgrenze sowie Zinsen und Mieten bleiben davon unberücksichtigt.

Dies ist eine erhebliche Ungleichbehandlung im Sinne des Grundgesetzes, der Inhalt des Art. 3 des G.G. findet in der aktuellen Beitragsbemessung für die zum Freiwild erklärten freiwillig Pflichtversicherten, keine Anwendung."

Als Mitarbeiter einer gesetzlichen Krankenkasse ist es wohl mehr als verständlich dass ich folgendes schreibe:
Dieser Meinung, dass die PKV-Versicherten durch den gesetzgeber gegenüber den KGV-Versicherten benachteiligt wären, kann ich mich nicht anschliessen.
Der Gesetzgeber hat es den wenigsten Menschen in unserem Lande unmöglic h gemacht eine andere als die PKV-Versicherung zu wählen - nur wer schon von geburt an PKV-versichert war und direkt nach der Schule entweder Beamter oder Selbständiger wurde oder arbeitslos blieb, nur der war auf den verbleib in der PKV angewiesen - alles anderen konnten bzw. mussten den Weg in die GKV. nehmen, die sie dann völlig freiwillig wieder verlassen haben.
Warum sie dies taten, nun genau, aus den Gründen die nun als Ungleichb ehandlung dargestellt werden. Andere Leistungen (meist als besser angesehen oder angepriesen) und vor allem niedrigere Beiträge als in der GKV. weil eben das Einkommen bei der PKV keine Rolle spielte - das führte zu monatlichen Prämien, die für gleiche Leistungen (oder sogar bessere Leistungen) nur einen Bruchteil des Beitrags bedurften als bei der GKV.
Der Solidaritätsgedanke der GKV war den PKV-Versicherten schon immer fremd.
Nun stellt sich aber das Problem, dass gerade im Alter die Gesamtsituation etwas verschiebt - in der Regel weniger Einkommen als bisher aus dem Erwerbsleben bezogen wurde und vermehrter Leistungsbezug weil man ja eben nicht jünger wird - hinzu kommt noch, dass auch die PKV an Schraue Beitrag und Leistung immer mehr drehen müssen.
Nun kommt es zum grossen Umdenken - jetzt, nach zig Jahren der PKV-Versicherung, jetzt aufeinmal soll es der Staat, also die Gesellschaft, möglich machen, dass ein Wechsel von der PKV in die GKV einfach so wieder möglich ist und man sich der Solidargeeinschaft einverleiben kann.
Und genau das wollte der Gesetzgeber, zu Recht, verhindern - und jeder, der seine Unterschrift unter einen PKV-Vertrag setzte musste dies wissen.
Solange diese beiden Systerme nebeneinander existieren darf auch an diesem Prinzip nicht gerüttelt werden, nur wenn sich die Gesellschaft für ein vollkommen neues System entscheidet (Bürgerversicherung), nur dann werden wieder alle gleich, und dann auch wieder zu Recht, behandelt.
Gruss
Czauderna

roemer70
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Re: Enteignung durch Krankenversicherungspflicht zulässig?

Beitrag von roemer70 » 10.03.2011, 13:18

Solidar hat geschrieben:Es gibt nun Leute die aus o.g. Gründen ausgetreten sind und unversichert waren.
Und genau dem wurde ja mit der Pflicht zur Krankenversicherung (nicht zu verwechseln mit der Versicherungspflicht) ein Riegel vorgeschoben. Wer aus der GKV raus will, muss, wie es so schön heisst, das Bestehen einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall nachweisen. Und wer keinen PKV-Vertrag vorweisen kann, dessen Kündigung wird nichtig.

Edit: Formatierung berichtigt.
Zuletzt geändert von roemer70 am 10.03.2011, 14:23, insgesamt 2-mal geändert.

Solidar
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Thema verfehlt?

Beitrag von Solidar » 10.03.2011, 14:01

Also aus meinem Beitrag geht ganz klar hervor, dass es sich nicht um Privatversicherte handelt , sondern um Personen die ihr gesamtes Leben Beiträge in die gesetzliche Versicherung und Solidargemeinschaft bezahlt haben, dann aber irgendwann in die freiwillige Versicherung gerutscht sind. Sie sind aus der gesetzlichen Versicherung wegen der dargestellten Unrechtsituation ausgetreten und waren für kurze Zeit in keiner Krankenkasse. Sie nahmen quasi trotz den Nachteilen und Riskien lieber in Kauf ohne Versicherungsschutz zu sein wie ständig gesetzlich benachteiligt zu sein. Im übrigen ist eine freiwillige Versicherung in die man verpflichtet ist schon dem Wort nach eine Lüge bzw. Vorspiegelung falscher Tatsachen.

Solidar
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Re: Enteignung durch Krankenversicherungspflicht zulässig?

Beitrag von Solidar » 10.03.2011, 14:08

roemer70 hat geschrieben:
Solidar hat geschrieben:Es gibt nun Leute die aus o.g. Gründen ausgetreten sind und unversichert waren.

Und genau dem wurde ja mit der Pflicht zur Krankenversicherung (nicht zu verwechseln mit der Versicherungspflicht) ein Riegel vorgeschoben. Wer aus der GKV raus will, muss, wie es so schön heisst, das Bestehen einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall nachweisen. Und wer keinen PKV-Vertrag vorweisen kann, dessen Kündigung wird nichtig.
Wenn die Kündigung erst gesetzlich zulässig war und dann wegen Gesetzesänderung nichtig wurde, wäre die Schlussfolgerung mehr als recht und billig, dass der alte Zustand wieder hergestellt wird.
Der alte Zustand würde auch die Möglichkeit zur Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner enthalten.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 10.03.2011, 16:37

Ich denke, hier sind alle deine Fragen beantwortet:

http://library.fes.de/cgi-bin/populo/di ... DR=I+07721

Solidar
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Beitrag von Solidar » 10.03.2011, 18:03

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Ich denke, hier sind alle deine Fragen beantwortet:

http://library.fes.de/cgi-bin/populo/di ... DR=I+07721
Danke dir, interessante Lektüre, werde sie in Ruhe lesen, die Hoffnung stirbt schließlich zuletzt.

Paule
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Beitrag von Paule » 10.03.2011, 19:05

Wer als freiwillig Versicherter in der GKV ist, zahlt gerade keine "Beiträge bis unterhalb des Existenzminimums", das passiert höchstens Rentnern in der PKV!

Solidar
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Beitrag von Solidar » 10.03.2011, 21:26

Paule hat geschrieben:Wer als freiwillig Versicherter in der GKV ist, zahlt gerade keine "Beiträge bis unterhalb des Existenzminimums", das passiert höchstens Rentnern in der PKV!
Hallo Paule,

stimmt so leider nicht. Freiwillig Versicherte dürfen bzw. müssen nach der Steuererklärung über 17% mit Pflegeversicherung von den Bruttoeinkünften des Vorjahres bezahlen, also auch aus Miet- und Zinseinkünften. Dies macht netto weit über 20%. Läuft z. B. eine längerfristige Anlage aus mit etwa 4% Zins, erhält man jetzt beispielsweise nur noch 1-2 % kurzfristig. Die aktuellen Einkünfte liegen dann weit unter denen der Vorjahre. Wenn das Einkommen dann unter eine bestimmte Grenze sinkt ist auch wieder ein Deckel drauf, d. h. die Beiträge sinken nicht bis nahe Null, selbst wenn die 17% dies hergeben würden. Den Kassenmitarbeitern ist für freiwillig Versicherte völlig freie Hand gegeben die Leistungsfähigkeit unabhängig vom Einkommen festzulegen. Es konnte mir bisher noch niemand sagen nach welcher Ausführungsbestimmung diese Größe festgelegt wird oder ob hier reine Willkür im Spiel sein kann oder darf. Dies geht solange bis man sozialhilfefähig wird, es wird also der Weg in die Armut gefördert und nicht verhindert. Höre Arbeiter und Angestellten immer jammern wegen hoher Abzüge, was sollen dann die zahlreichen Soloselbständigen sagen, sie müssen grundsätzlich etwa doppelt so hohe Beiträge abführen.

Ursprünglich hat die gesetzliche Krankenversicherung Armut und Elend verhindert, in gewissen Fällen macht sie heute das Gegenteil. Die Gesetze und Verordnungen sind so konfus, dass wirklich nur eine Kopfpauschale für eine Grundversicherung mit steuerlichem Sozialausgleich diese ganzen Ungerechtigkeiten beenden kann. Es macht schließlich auch keinen Sinn wenn das meiste für und von den Versicherten bezahlte Geld in der Verwaltung hängenbleibt weil unzählige Angestellte z.B. mit der Berechnung der Beiträge beschäftigt sind.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 10.03.2011, 21:41

Hallo,
vielleicht sollten wir mal klarstellen dass Du ausschliesslich von Selbständigen und deren Versicherung in der GKV schreibst. Deine Aussage dass die Kassenmitasrbeiter willkürlich Einkommen festsetzen und entsprechende Beiträge festsetzen können stimmt nicht.
Die Beitragshöhen werden grundsätzlich immer aufgrund des letzten vorliegenden Einkommensteuerbscheides festgelegt, lediglich bei der ersten Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit wird eine Schätzung vorgenommen, aber nicht durch die Kasse sondern durch den Versicherten selbst. Was schwierig ist für Selbständige, und da kann ich jeden verstehen, der sich darüber beschwert, das ist der Umstand dass der Gesetzgeber eine Mindestbeitragsbemessungsgrenze von derzeit 1916,25 bzw. 1266,50 € festgelegt hat (die übrigens für alle Kasse gelten). Da ist es schon hart wenn man letztendlich nur 1000,00 € mtl. Einnahmen hat aber nach 1916,00 € Beiträge bezahlen soll, womit wir aber wieder beim Gesetzgeber wären und die "bösen" Krankenkassen dafür nichts können.
Gruss
Czauderna

Solidar
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Beitrag von Solidar » 10.03.2011, 22:46

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
vielleicht sollten wir mal klarstellen dass Du ausschliesslich von Selbständigen und deren Versicherung in der GKV schreibst. Deine Aussage dass die Kassenmitasrbeiter willkürlich Einkommen festsetzen und entsprechende Beiträge festsetzen können stimmt nicht.
Die Beitragshöhen werden grundsätzlich immer aufgrund des letzten vorliegenden Einkommensteuerbscheides festgelegt, lediglich bei der ersten Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit wird eine Schätzung vorgenommen, aber nicht durch die Kasse sondern durch den Versicherten selbst. Was schwierig ist für Selbständige, und da kann ich jeden verstehen, der sich darüber beschwert, das ist der Umstand dass der Gesetzgeber eine Mindestbeitragsbemessungsgrenze von derzeit 1916,25 bzw. 1266,50 € festgelegt hat (die übrigens für alle Kasse gelten). Da ist es schon hart wenn man letztendlich nur 1000,00 € mtl. Einnahmen hat aber nach 1916,00 € Beiträge bezahlen soll, womit wir aber wieder beim Gesetzgeber wären und die "bösen" Krankenkassen dafür nichts können.
Gruss
Czauderna
Hallo,

danke, was ich schreibe betrifft ehemals Solo- Selbständige. Diese Leute arbeiteten bis zum umfallen, den Betrieb haben sie aufgegeben, sie sind nicht mehr selbständig, müssen aber in der freiwilligen Versicherung bleiben. Sie fallen deutlich unter die Versicherungsgrenze, haben aber nach wie vor Beiträge nach der alten Steuerklärung zu bezahlen. Diese liegt frühestens 1 Jahr später vor. Da die Krankenkasse Angaben vom Steuerberater nicht anerkennt, gelten die alten Beiträge bis die neue Erklärung da ist. Irgendwelche Gutschriften für Überzahlungen gibt es nicht. Besonders regen sie sich über den gewissen Passus für die Bemessung der Beiträge auf, dort steht, dass nicht das Einkommen maßgebend ist, sondern das was theoretisch für den Lebensunterhalt Verwendung finden könnte.
Sie würden gerne aus der freiwilligen Kasse austreten und irgendeine Kasse auch im Ausland abschließen, nur um diesem sie krank machenden System des Versicherungszwangs hier zu entweichen. Sie sehen es als gänzlichen Verlust der Selbstbestimmung an. Momentan geht es auch nicht um das Geld allein, die Beiträge steigen jedoch ständig, die Zukunft macht ihnen Angst. Das momentan noch vorhandene Vermögen ist ihre Einkommensbasis, irgendwann erhalten sie eine Minirente die deutlich kleiner ist wie der momentane Kassenbeitrag.

Gruss

Solidar

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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 11.03.2011, 09:52

Hier geht aber einiges durcheinander.
Solidar hat geschrieben: Hallo,

danke, was ich schreibe betrifft ehemals Solo- Selbständige. Diese Leute arbeiteten bis zum umfallen, den Betrieb haben sie aufgegeben, sie sind nicht mehr selbständig, müssen aber in der freiwilligen Versicherung bleiben.
Sie müssen nur dann in der freiwilligen Versicherung bleiben, wenn sie keine Rente bekommen oder aber die Vorversicherungszeiten für die KVdR nicht erfüllen.

Solidar hat geschrieben: Sie fallen deutlich unter die Versicherungsgrenze, haben aber nach wie vor Beiträge nach der alten Steuerklärung zu bezahlen.
Das stimmt nicht. Erstens wird die Versicherung umgestellt, von einer Versicherung als Selbständiger mit einer Mindestbemessung von 19xx € in eine Versicherung als sonstiger freiwilliger Versicherter mit 8xx €. Neuen Einkommenssteuervorauszahlungsbescheid vorlegen und schon erfolgt die Beitragsbemessung nach aktuellen Zahlen.

Solidar hat geschrieben: Diese liegt frühestens 1 Jahr später vor. Da die Krankenkasse Angaben vom Steuerberater nicht anerkennt, gelten die alten Beiträge bis die neue Erklärung da ist.
Das ist natürlich übel, wenn man einen Steuerberater hat und der das Verfahren nicht kennt.
Solidar hat geschrieben: Besonders regen sie sich über den gewissen Passus für die Bemessung der Beiträge auf, dort steht, dass nicht das Einkommen maßgebend ist, sondern das was theoretisch für den Lebensunterhalt Verwendung finden könnte.
Um welchen Punkt geht es dir hier genau?

Solidar hat geschrieben: Sie würden gerne aus der freiwilligen Kasse austreten und irgendeine Kasse auch im Ausland abschließen, nur um diesem sie krank machenden System des Versicherungszwangs hier zu entweichen. Sie sehen es als gänzlichen Verlust der Selbstbestimmung an. Momentan geht es auch nicht um das Geld allein, die Beiträge steigen jedoch ständig, die Zukunft macht ihnen Angst. Das momentan noch vorhandene Vermögen ist ihre Einkommensbasis, irgendwann erhalten sie eine Minirente die deutlich kleiner ist wie der momentane Kassenbeitrag.
Wofür plädierst du hier eigentlich? Dass du dein Vermögen behältst, auf eine Versicherung verzichtest und dann? Was passiert, wenn du schwer erkrankst? Bist du dann bereit, dein Vermögen einzusetzen oder soll dann "die Allgemeinheit" zahlen?

Wer überwiegend in der GKV war, zahlt bei einer Minirente auch einen Minibeitrag.

Solidar
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Beitrag von Solidar » 11.03.2011, 17:05

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Wofür plädierst du hier eigentlich? Dass du dein Vermögen behältst, auf eine Versicherung verzichtest und dann? Was passiert, wenn du schwer erkrankst? Bist du dann bereit, dein Vermögen einzusetzen oder soll dann "die Allgemeinheit" zahlen?

Wer überwiegend in der GKV war, zahlt bei einer Minirente auch einen Minibeitrag.
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Also nachdem was die angesprochenen Betroffenen, noch ohne Internet, werde es für sie ausdrucken, bisher in die sogenannte Solidargemeinschaft bezahlt haben, dürfte deren Gewissen bestimmt keine Magenbescherden bereiten. Mittlerweile ist klar, dass freiwillig Versicherte auch ohne das Erreichen der Bemessungsgrenze in eine private Versicherung wechseln können. Aus dieser Information kann ich für mich Schlüsse ziehen und eine Entscheidung treffen. Den oben angesprochenen Bekannten kann ich nur zum selben Schritt raten, falls es deren Gesundheitszustand noch erlaubt.

Dass wir dem Solidarsystem verloren gehen liegt nicht an uns sondern daran, dass sich die, welche an dessen Fleischtopf sitzen, zu wenig in Richtung Solidarität bewegen. Vorwürfe in dieser Sache gehen in diesem Forum meist an die falsche Adresse. Es ist schließlich im Leben immer ein Geben und ein Nehmen, wenn absolut nichts zurückkommt hat dies immer Folgen.

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 11.03.2011, 17:34

Solidar hat geschrieben:Mittlerweile ist klar, dass freiwillig Versicherte auch ohne das Erreichen der Bemessungsgrenze in eine private Versicherung wechseln können. Aus dieser Information kann ich für mich Schlüsse ziehen und eine Entscheidung treffen. Den oben angesprochenen Bekannten kann ich nur zum selben Schritt raten, falls es deren Gesundheitszustand noch erlaubt.
Mit dieser eingeschränkten Sicht ("in der PKV Geld sparen") sehen wir uns spätestens in einigen Jahren wieder. Das Forumthema wird dann allerdings eher so lauten: "Zu hohe Beiträge in der PKV - wie komme ich zurück?" :roll:

Solidar
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Beitrag von Solidar » 11.03.2011, 18:30


BeitragVerfasst am: Fr März 11, 2011 5:34 pm Titel:
Solidar hat folgendes geschrieben::
Mittlerweile ist klar, dass freiwillig Versicherte auch ohne das Erreichen der Bemessungsgrenze in eine private Versicherung wechseln können. Aus dieser Information kann ich für mich Schlüsse ziehen und eine Entscheidung treffen. Den oben angesprochenen Bekannten kann ich nur zum selben Schritt raten, falls es deren Gesundheitszustand noch erlaubt.


Mit dieser eingeschränkten Sicht ("in der PKV Geld sparen") sehen wir uns spätestens in einigen Jahren wieder. Das Forumthema wird dann allerdings eher so lauten: "Zu hohe Beiträge in der PKV - wie komme ich zurück?" Rolling Eyes
Solidar
BeitragVerfasst am: Fr März 11, 2011 5:05 pm Titel:
Über sich, ihren Körper, Arztbesuche und Anwendungen frei entscheiden zu können und nicht genötigt zu werden eines Tages nur für die Krankenkasse Steuerklärungen machen zu müssen, soll manche Leute gesund erhalten und gerade diese Situation vermeiden. Im übrigen redet hier niemand darüber, dass zahlreiche junge Leute lediglich durch hohe Kassenbeiträge an einem Schritt in die Selbständigkeit und Eigenverantwortung gehindert werden und schon deshalb ein Fall für Hartz IV werden. [/quote]

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