Kommt man aus einer freiwilligen Versicherung raus?
Moderator: Czauderna
Kommt man aus einer freiwilligen Versicherung raus?
Hallo, kommt man aus einer freiwilligen Versicherung raus, wenn man die Bemessungsgrenze nicht erreicht? Schließlich handelt es sich ja um eine freiwillige Versicherung. Eigentlich müsste man, wenn schon gesetzlich vorgeschrieben, in eine Privatversicherung wechseln können.
Re: Kommt man aus einer freiwilligen Versicherung raus?
§175 Abs. 4 SGB V sagt:
"Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied die Kündigung erklärt. (...) Die Kündigung wird wirksam, wenn das Mitglied innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse durch eine Mitgliedsbescheinigung oder das Bestehen einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall nachweist."
Jedes freiwillig versicherte Mitglied hat also die Möglichkeit des Wechsels in die PKV, unabhängig davon, ob man die Werte für die Mindesteinstufung erreicht oder nicht.
Ob ein Wechsel jetzt sinnvoll ist oder nicht, wurde bereits ausführlich diskutiert.
"Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied die Kündigung erklärt. (...) Die Kündigung wird wirksam, wenn das Mitglied innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse durch eine Mitgliedsbescheinigung oder das Bestehen einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall nachweist."
Jedes freiwillig versicherte Mitglied hat also die Möglichkeit des Wechsels in die PKV, unabhängig davon, ob man die Werte für die Mindesteinstufung erreicht oder nicht.
Ob ein Wechsel jetzt sinnvoll ist oder nicht, wurde bereits ausführlich diskutiert.
Re: Kommt man aus einer freiwilligen Versicherung raus?
Indem man kündigt, sofern bei Wechsel in eine andere GKV die Bindefrist erfüllt ist, oder bei Wechsel in die PKV zum Ende des übernächsten Monats.Solidar hat geschrieben:Hallo, kommt man aus einer freiwilligen Versicherung raus, wenn man die Bemessungsgrenze nicht erreicht? Schließlich handelt es sich ja um eine freiwillige Versicherung. Eigentlich müsste man, wenn schon gesetzlich vorgeschrieben, in eine Privatversicherung wechseln können.