Hallo,
muß die Krankenkasse bei einem Gespräch (Einladung mit Rechtsmittelbelehrung) ein Gesprächsprotokoll auf Verlangen führen?
Ich habe nicht die besten Erfahrungen gemacht und möchte solche Äußerungen gerne festgehalten haben, obwohl bei einem Protokoll werden wahrscheinlich böswillige Unterstellungen gar nicht erst gemacht.
Freue mich auf Antworten.
Gesprächsprotokoll
Moderator: Czauderna
Re: Gesprächsprotokoll
Hallo,Bürgerin hat geschrieben:Hallo,
muß die Krankenkasse bei einem Gespräch (Einladung mit Rechtsmittelbelehrung) ein Gesprächsprotokoll auf Verlangen führen?
jeder seriös arbeitende KA-MA wird es tun und auch anschließend unterschrieben aushändigen.
ABER
Du mußt auch damit rechnen, das man Dir die Aushändigung des Gesprächsprotokolles am Ende verweigert,
und da es nicht jeden im Gesicht geschrieben steht wie er arbeitet, solltest Du besser einen nichtverwandten u. nichtverschwägerten Zeugen mitnehmen, zumal auf Kassenseite nicht nur Dein Ansprechpartner sitzt, sondern auch der Protokollführer,
oder Du fragst im Vorfeld " ob Du das Gespräch aufzeichnen darfst "
Gruß Bully