Wechsel PKV in GKV während oder vor Schwangerschaft?
Moderator: Czauderna
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Wechsel PKV in GKV während oder vor Schwangerschaft?
Hallo,
ich bin als Kleinunternehmerin selbständig und in einem Einsteigertarif privat versichert. Nun wünschen mein Mann (gesetzlich versichert) und ich uns ein Kind. Mein Beitrag ist durch die schlecht laufenden Geschäfte nur sehr schwer zu stemmen und durch das zu erwartend gänzlich fehlende Einkommen während einer Schwangerschaft quasi untragbar.
Daher nun meiner Frage. Ich würde theoretisch schon jetzt in die Familienversicherung meines Mannes können, da ich im Durchschnitt unter 365,- monatlich liege, allerdings befinde ich mich momentan in ärztlicher Behandlung, die auch mit meinem Kinderwunsch in Zusammenhang steht. Es handelt sich nicht um eine künstliche Befruchtung.
Ich habe Angst, dass ich bei einem vorzeitigen Wechsel auf den Kosten der aktuellen Behandlungen, die ja zeitlich gesehen noch von der PKV zu tragen wären, sitzen bleibe. Zum anderen frage ich mich, ob, wenn eine Schwangerschaft eingetreten ist, ich aus der PKV noch herauskomme, mit der Begründung des niedrigen Einkommens.
Es wäre zudem interessant zu wissen, wie es aussehen würde, wenn ich in ein Angestelltenverhältnis/Gleitzonenregelung wechseln würde.
Ich würde mich über eine Antwort freuen, danke!
ich bin als Kleinunternehmerin selbständig und in einem Einsteigertarif privat versichert. Nun wünschen mein Mann (gesetzlich versichert) und ich uns ein Kind. Mein Beitrag ist durch die schlecht laufenden Geschäfte nur sehr schwer zu stemmen und durch das zu erwartend gänzlich fehlende Einkommen während einer Schwangerschaft quasi untragbar.
Daher nun meiner Frage. Ich würde theoretisch schon jetzt in die Familienversicherung meines Mannes können, da ich im Durchschnitt unter 365,- monatlich liege, allerdings befinde ich mich momentan in ärztlicher Behandlung, die auch mit meinem Kinderwunsch in Zusammenhang steht. Es handelt sich nicht um eine künstliche Befruchtung.
Ich habe Angst, dass ich bei einem vorzeitigen Wechsel auf den Kosten der aktuellen Behandlungen, die ja zeitlich gesehen noch von der PKV zu tragen wären, sitzen bleibe. Zum anderen frage ich mich, ob, wenn eine Schwangerschaft eingetreten ist, ich aus der PKV noch herauskomme, mit der Begründung des niedrigen Einkommens.
Es wäre zudem interessant zu wissen, wie es aussehen würde, wenn ich in ein Angestelltenverhältnis/Gleitzonenregelung wechseln würde.
Ich würde mich über eine Antwort freuen, danke!
Tja krümel2007, wenn Du es nicht kannst oder willst, ich sehrwohl!
Nur mal so am Rande krümel2007, es geht hier bpsw. bei der Familienversicherung um materielle Ansprüche. Jenes hat nix damit zu tun, dass die Posterin derzeit privat versichert ist. Die Kassen haben einen Beratungs- und Aufklärungsauftrag, mehr nicht!
Sobald Du im Angestelltenverhältnis bist, löst dies in der GKV Versicherungspflicht aus. Die PKV kannst Du dann außerordentlich innerhalb von 3 Monaten nach dem Beginn des Angestelltenverhältnis kündigen. Dies ergibt sich aus § 205 Abs. 2 VVG. Wenn die 3-Monatsfrist verschlafen wird, dann geht es nicht rückwirkend, sondern erst nur für die Zukunft.Es wäre zudem interessant zu wissen, wie es aussehen würde, wenn ich in ein Angestelltenverhältnis/Gleitzonenregelung wechseln würde.
Die Familienversicherung ist nicht nur von dem Einkommen unterhalb von 365,00 Euro abhängig. Es sind hier noch andere Hürden zu überwinden um in die kostenlosen Familienversicherung zu kommen. Wenn Du derzeit unterhalb von 20 Stunden in dem Nebengewerbe tätig bist, würde ich einfach den Meldebogen zur Familienversicherung bei der Kasse einreichen und mit der Kasse drüber sprechen. Wenn die Voraussetzungen für die Familienversicherung vorliegen, kannst Du auch innerhalb von 3 Monaten rückwirkend die PKV kündigen (siehe oben).Daher nun meiner Frage. Ich würde theoretisch schon jetzt in die Familienversicherung meines Mannes können, da ich im Durchschnitt unter 365,- monatlich liege
Nur mal so am Rande krümel2007, es geht hier bpsw. bei der Familienversicherung um materielle Ansprüche. Jenes hat nix damit zu tun, dass die Posterin derzeit privat versichert ist. Die Kassen haben einen Beratungs- und Aufklärungsauftrag, mehr nicht!
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Vielen Dank Rossi, für die Antwort! Ich werde gleich morgen mal mit der Versicherung meines Mannes sprechen. Mit den Stunden kommt es bei mir auch hin.
offTopic:
Krümel2007, von "Sparen" kann hier keine Rede sein. Um mir eine Selbständigkeit aufbauen zu können, musste ich den günstigeren Weg der Privaten wählen, da blieben gar keine Alternativen. Die "Schwächeren" habe ich und auch alle anderen in einer ähnlichen Situation sicherlich genug durch Steuern unterstützt. Und am Ende hat es für mich leider nicht gereicht. Ich lasse mich sicherlich nicht von dir als Schmarotzer darstellen. Da solltest du deinen Frust bei anderen auslassen, die mehr als 365 im Monat machen.
offTopic:
Krümel2007, von "Sparen" kann hier keine Rede sein. Um mir eine Selbständigkeit aufbauen zu können, musste ich den günstigeren Weg der Privaten wählen, da blieben gar keine Alternativen. Die "Schwächeren" habe ich und auch alle anderen in einer ähnlichen Situation sicherlich genug durch Steuern unterstützt. Und am Ende hat es für mich leider nicht gereicht. Ich lasse mich sicherlich nicht von dir als Schmarotzer darstellen. Da solltest du deinen Frust bei anderen auslassen, die mehr als 365 im Monat machen.
Hallo fragenhase,
um in die Familienversicherung zu kommen muss zunächst einmal der Status
"hauptberuflich selbstätndig" nicht mehr vorhanden sein und dazu darf die für die Familienversicherung geltende Einkommensgrenze nicht überschritten werden.
Das ist der Fakt - das heisst für dich - sich mit der Krankenkasse deines Ehegatten in Verbindung zu setzen. Sollte die der Familienversicherung zustimmen dann wird sich noch die Frage der Übernahme der Behandlkungskosten stellen - grundsätzlich besteht ab dem befinn der Versicherung auch voller Leistungsanspruch , bei der "künstlichen Befruchtung" könnte es evtl. zu "Schwierigkeiten" kommen, aber auch da werden in der Regel 50 % der Kosten übernommen wenn die sonstigen Voraussetzungen (z.B. Alter) erfüllt sind.
Für den "moralischen" Teil der Frage ist das hier nicht das passende Forum.
Gruss
Czauderna
um in die Familienversicherung zu kommen muss zunächst einmal der Status
"hauptberuflich selbstätndig" nicht mehr vorhanden sein und dazu darf die für die Familienversicherung geltende Einkommensgrenze nicht überschritten werden.
Das ist der Fakt - das heisst für dich - sich mit der Krankenkasse deines Ehegatten in Verbindung zu setzen. Sollte die der Familienversicherung zustimmen dann wird sich noch die Frage der Übernahme der Behandlkungskosten stellen - grundsätzlich besteht ab dem befinn der Versicherung auch voller Leistungsanspruch , bei der "künstlichen Befruchtung" könnte es evtl. zu "Schwierigkeiten" kommen, aber auch da werden in der Regel 50 % der Kosten übernommen wenn die sonstigen Voraussetzungen (z.B. Alter) erfüllt sind.
Für den "moralischen" Teil der Frage ist das hier nicht das passende Forum.
Gruss
Czauderna
Eben
Es gibt natürlich Sachbearbeiter die jeden morgen ins Büro gehen und sobald sie diese Schwelle zum Büro übertreten immer nachfolgender Gedanke kommt:
- es ist mein Geld, was ich jeden Tag hier für meine Kunden ausgebe!
Ich muss ehrlich eingestehen, dass meine Uhr vor 20 Jahren auch so getickt hat.
Aber mittlerweile habe ich durch meine Ausbildung zum Fallmanager gelernt; gebe den Leuten jenes was ihnen rechtlich und materiell zusteht. Kläre sie über das komplizierte System der Sozialleistungen auf. Berate und kläre auf; das ist alles. Hoffe niemals auf ihre Dummheit oder Naivität; es ist mein Job aufzuklären!
Jenes ist schon in den allgemeinen Teilen des SGB`s (insbesondere das SGB I) ein gesetzgeberischer Auftrag an die Sozialleistungsträger. Leider führt dieser Auftrag manchmal ein Schattendasein!
habe es versucht ein wenig einfacher zu posten. Wenn keine 20 Stunden in der Woche und keine 365,00 Euronen im Monat, dann sollte es funtzen."hauptberuflich selbstätndig"
Sorry, Günter, ist das hier ein einseitig belastetes Forum?Für den "moralischen" Teil der Frage ist das hier nicht das passende Forum.
Es gibt natürlich Sachbearbeiter die jeden morgen ins Büro gehen und sobald sie diese Schwelle zum Büro übertreten immer nachfolgender Gedanke kommt:
- es ist mein Geld, was ich jeden Tag hier für meine Kunden ausgebe!
Ich muss ehrlich eingestehen, dass meine Uhr vor 20 Jahren auch so getickt hat.
Aber mittlerweile habe ich durch meine Ausbildung zum Fallmanager gelernt; gebe den Leuten jenes was ihnen rechtlich und materiell zusteht. Kläre sie über das komplizierte System der Sozialleistungen auf. Berate und kläre auf; das ist alles. Hoffe niemals auf ihre Dummheit oder Naivität; es ist mein Job aufzuklären!
Jenes ist schon in den allgemeinen Teilen des SGB`s (insbesondere das SGB I) ein gesetzgeberischer Auftrag an die Sozialleistungsträger. Leider führt dieser Auftrag manchmal ein Schattendasein!
Hallo Rossi,Rossi hat geschrieben:Eben
habe es versucht ein wenig einfacher zu posten. Wenn keine 20 Stunden in der Woche und keine 365,00 Euronen im Monat, dann sollte es funtzen."hauptberuflich selbstätndig"
Sorry, Günter, ist das hier ein einseitig belastetes Forum?Für den "moralischen" Teil der Frage ist das hier nicht das passende Forum.
Es gibt natürlich Sachbearbeiter die jeden morgen ins Büro gehen und sobald sie diese Schwelle zum Büro übertreten immer nachfolgender Gedanke kommt:
- es ist mein Geld, was ich jeden Tag hier für meine Kunden ausgebe!
Ich muss ehrlich eingestehen, dass meine Uhr vor 20 Jahren auch so getickt hat.
Aber mittlerweile habe ich durch meine Ausbildung zum Fallmanager gelernt; gebe den Leuten jenes was ihnen rechtlich und materiell zusteht. Kläre sie über das komplizierte System der Sozialleistungen auf. Berate und kläre auf; das ist alles. Hoffe niemals auf ihre Dummheit oder Naivität; es ist mein Job aufzuklären!
Jenes ist schon in den allgemeinen Teilen des SGB`s (insbesondere das SGB I) ein gesetzgeberischer Auftrag an die Sozialleistungsträger. Leider führt dieser Auftrag manchmal ein Schattendasein!
schon richtig, was du schreibst und so sollte es auch sein aber schliesslich ist man trotz seines Jobs auch immer noch ein Mensch mit dem Recht auf eigenen Gedankengut und einer eigenen Meinung, und du selbst äuserst diese doch immer ausgiebig wenn es "gegen die Krankenkassen allgemein" geht Als Mitarbeiter einer Krankenkasse blende ich in meiner Tätigkeit bei solchen Fragen auch meine persönliche Meinung aus und berate nach Anspruchsberechtigung, nicht mehr und nicht weniger.
Hier dagegen bin ich Mensch, hier darf ich es auch sein - da sei mir dieser Hinweis auf die "Moral" schon erlaubt aber auch die Feststellung dass es hier nicht darum geht. wenn ich konkret hier den "moralischen" Aspekt einfliessen lassen würde, wäre mein Beitrag nicht so ausgefallen wie zu lesen ist.
wenn Du eher die Rolle des" Gesetzes-Technokraten" rüberbringen willst, ist das okay und dient vielleicht dem Fragesteller eher als auch mal ein persönlicher Satz oder eine Meinung ausserhalb der "Sachlichkeit" - da ist eben jeder etwas anders gestrickt. Ich denke wir liegen trotzdem in unserer Auffassung meist sehr eng beieinander.
Gruss
Guenter