Erste Vollversicherung als Selbsständige aus dem Ausland
Moderator: Czauderna
Erste Vollversicherung als Selbsständige aus dem Ausland
Hallo,
ich hoffe jemand kann mir hier weiterhelfen. Ich bin seit 3 Jahren in Deutschland und war bis dato als Ausländischer Gast privat versichert. Ich bin als Künstlerin selbstständig. Ich verdiene sehr wenig (bis max. 600 € im Monat), habe aber keinen Anspruch auf Hartz IV. Da ich inkl. Niederlassungserlaubnis hier bleiben möchte muss ich mich nun vollversichern lassen. Jetzt tun sich die Fragen auf:
Was ist zu empfehlen: GKV oder PKV?
Kann ich problemlos in die GKV eintreten?
Wenn ich mich jetzt in der PKV versichern lasse, komme ich dann später ohne Probleme wieder in die GKV?
Vielen Dank schon mal im Voraus!!
ich hoffe jemand kann mir hier weiterhelfen. Ich bin seit 3 Jahren in Deutschland und war bis dato als Ausländischer Gast privat versichert. Ich bin als Künstlerin selbstständig. Ich verdiene sehr wenig (bis max. 600 € im Monat), habe aber keinen Anspruch auf Hartz IV. Da ich inkl. Niederlassungserlaubnis hier bleiben möchte muss ich mich nun vollversichern lassen. Jetzt tun sich die Fragen auf:
Was ist zu empfehlen: GKV oder PKV?
Kann ich problemlos in die GKV eintreten?
Wenn ich mich jetzt in der PKV versichern lasse, komme ich dann später ohne Probleme wieder in die GKV?
Vielen Dank schon mal im Voraus!!
Re: Erste Vollversicherung als Selbsständige aus dem Ausland
Hallo,SaraHo hat geschrieben: Ich bin als Künstlerin selbstständig.
als anerkannte Künstlerin, ist für Dich die Künstlersozialkasse zuständig.
da es sich um eine Pflichtversicherung nach dem KSVG handelt,
ist diese auch vorrangig.
melde Dich bei der KSK an,
und denk mal darüber nach,
ob für Dich ein vorgezogener Krankengeldanspruch finanziell tragbar ist.
http://www.kuenstlersozialkasse.de/
Gruß Bully
unter Mindesteinkommen für KSK
Hallo Bully, vielen Dank für die Antwort. Von der KSK habe ich auch schon gehört und mich informiert, doch da muss man ein Mindesteinkommen von (ca.) 3500 €/Jahr haben. Das ist bei mir leider (noch?) nicht der Fall.
"da es sich um eine Pflichtversicherung nach dem KSVG handelt,..." Was bedeutet das für mich?
Ich bin mir wirklich unsicher, was ich tun soll... Habt ihr noch einen (Alternativ-)Vorschlag/Tipp/Meinung?
Vielen Dank für weitere Antworten!
"da es sich um eine Pflichtversicherung nach dem KSVG handelt,..." Was bedeutet das für mich?
Ich bin mir wirklich unsicher, was ich tun soll... Habt ihr noch einen (Alternativ-)Vorschlag/Tipp/Meinung?
Vielen Dank für weitere Antworten!
Re: Erste Vollversicherung als Selbsständige aus dem Ausland
SaraHo hat geschrieben: Ich verdiene sehr wenig (bis max. 600 € im Monat),
Hallo SaraHo,SaraHo hat geschrieben: Von der KSK habe ich auch schon gehört und mich informiert, doch da muss man ein Mindesteinkommen von (ca.) 3500 €/Jahr haben. Das ist bei mir leider (noch?) nicht der Fall.
ja Mindesteinkommen liegt bei 3901 Euro p.a.
aber es gibt auch Ausnahmen z.b. die ersten 3 Jahre und eine Unterschreitung des Mindesteinkommen von 2 x innerhalb 6 Jahren
diese Vorgabe erfüllst Du ja auch s.o.
schau mal hier http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/ksvg/11.htmlSaraHo hat geschrieben: "da es sich um eine Pflichtversicherung nach dem KSVG handelt,..." Was bedeutet das für mich?
ja sicher bezügl. freiwillig VS in der GKV, dazu fällt mir so spontan ein :SaraHo hat geschrieben: Ich bin mir wirklich unsicher, was ich tun soll... Habt ihr noch einen (Alternativ-)Vorschlag/Tipp/Meinung?
Vielen Dank für weitere Antworten!
der 01.04.2007
Höhe der Beitragsberechnung bei freiwillig VS( falls keine Bedarfsgemeinschaft )
rückwirkende Beitragsforderung
Gruß Bully
-
- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
außer einer Versicherungspflicht als Künstlerin fällt mir die GKV spontan nicht ein.
Bist Du Deutsche Staatsangehörige oder aus einem EU-Land?
Wenn nicht, wie lange ist Deine Aufenthalterlaubnis?
Diese Private Versicherung, wie ist denn das Versicherungssystem in dem Land, aus dem die Versicherung bzw. Du stammst?
Aus dem Bacuh heraus würde ich eine Nachrangige Versicherungspflicht nach § 5 Abs.1 Nr. 13 SGB V verneinen, weil Du dem Kreis der privat Versicherten zuzuordnen bist.
LG, Fee
außer einer Versicherungspflicht als Künstlerin fällt mir die GKV spontan nicht ein.
Bist Du Deutsche Staatsangehörige oder aus einem EU-Land?
Wenn nicht, wie lange ist Deine Aufenthalterlaubnis?
Diese Private Versicherung, wie ist denn das Versicherungssystem in dem Land, aus dem die Versicherung bzw. Du stammst?
Aus dem Bacuh heraus würde ich eine Nachrangige Versicherungspflicht nach § 5 Abs.1 Nr. 13 SGB V verneinen, weil Du dem Kreis der privat Versicherten zuzuordnen bist.
LG, Fee
Danke für eure Antworten!
@ Bully: genaugenommen bin ich seit fast 3 3/4 Jahren hier. Ich hatte mich damals gleich selbständig gemacht, also ich bin schon über die 3-Jahresfrist drüber
Danke für den Link, d.h. ich muss mich auf alle Fälle bei der KSK melden, wenn ich mich gesetzlich versichern will (so hab ich das verstanden).
@ Krankenkassenfee: Nein, ich bin nicht aus der EU, sondern aus Amerika. Mein Visum ist unbefristet (Niederlassungserlaubnis).
Ich bin bis jetzt bei der HanseMerkur als "Ausländischer Gast" versichert. Sie haben mir auch eine Vollversicherung angeboten (ca. 250€/Monat bei 600€ Selbstbehalt), aber ich weiß wie gesagt nicht, ob das die beste Wahl wäre und ob ich dann später ohne Probleme in die GKV wechseln könnte.
Nochmals danke für eure Hilfe!
@ Bully: genaugenommen bin ich seit fast 3 3/4 Jahren hier. Ich hatte mich damals gleich selbständig gemacht, also ich bin schon über die 3-Jahresfrist drüber
Danke für den Link, d.h. ich muss mich auf alle Fälle bei der KSK melden, wenn ich mich gesetzlich versichern will (so hab ich das verstanden).
@ Krankenkassenfee: Nein, ich bin nicht aus der EU, sondern aus Amerika. Mein Visum ist unbefristet (Niederlassungserlaubnis).
Ich bin bis jetzt bei der HanseMerkur als "Ausländischer Gast" versichert. Sie haben mir auch eine Vollversicherung angeboten (ca. 250€/Monat bei 600€ Selbstbehalt), aber ich weiß wie gesagt nicht, ob das die beste Wahl wäre und ob ich dann später ohne Probleme in die GKV wechseln könnte.
Nochmals danke für eure Hilfe!