er befand sich in der Lohnfortzahlung, Krank seit 21.12. Arbeitsverhältnis endete am 31.12.
Der 1.2 ist der 43. Tag der AU, demnach der erste Tag nach den 6 Wochen EFZ und kein ganz beliebiges Datum. Wurde ggf. damit argumentiert, dass er durch den Aufhebungsvertrag (somit stimmt er der Kündigung zu, ähnlich wie bei einer eigenen Kündigung während EFZ bzw. Sperrzeit durch AfA bei eigener Kündigung) auf die EFZ durch den AG verzichtet?Das Arbeitsverhältnis wurde zum 31.12. 2010 durch Aufhebungsvertrag beendet...
Hiervon habe ich schon gehört, weiß allerdings keine Rechtsgrundlage.