Anspruchsdauer Verletztengeld bzw. danach Krankengeldanspruc

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Moderator: Czauderna

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vincent1973
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Anspruchsdauer Verletztengeld bzw. danach Krankengeldanspruc

Beitrag von vincent1973 » 24.02.2011, 11:41

Hallo,

ich habe mal folgenden frage:

ich hatte einen Arbeitsunfall, beziehe verletztengeld . Gibt es das nur für eine bestimmte Zeit so wie Krankengeld auch?

Wenn ja, was ist wenn nach Ablauf Verletztengeld immer noch eine AU besteht? kann man dann Krankengeld beantragen für die erkrankung?


MFG

leser
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Re: Anspruchsdauer Verletztengeld bzw. danach Krankengeldans

Beitrag von leser » 26.02.2011, 04:02

vincent1973 hat geschrieben:ich hatte einen Arbeitsunfall, beziehe verletztengeld . Gibt es das nur für eine bestimmte Zeit so wie Krankengeld auch?
Ja. (Kann auch schon mal länger gehen)
vincent1973 hat geschrieben:Wenn ja, was ist wenn nach Ablauf Verletztengeld immer noch eine AU besteht? kann man dann Krankengeld beantragen für die erkrankung?
Dann nicht mehr wegen dem Arbeitsunfall? Ja, also für eine andere Erkrankung, für die der KG-Anspruch noch nicht abgelaufen ist. Voraussetzung, es besteht eine Versicherung mit Krankengeldanspruch (Verletztengeld-Anspruch ist davon nämlich nicht abhängig)

vincent1973
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Anspruchsdauer Verletztengeld bzw. danach Krankengeldanspruc

Beitrag von vincent1973 » 26.02.2011, 10:54

hallo,

ok und was würde passieren, wenn das verletztengeld jetzt nach 78 Wochen beendet werden würde. Arbeitsplatz besteht noch, Stundenweise eingliederung nicht möglich. Ausserdem noch immer AU.

Bei Krankengeld wird man ausgesteuert und muss zur Agentur für Arbeit soviel ich weiss. Aber läuft das bei Verletztengeld genauso oder gibt es da doch Unterschiede?

MFG

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 26.02.2011, 12:31

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... =&#hlt_ank

Verletzengeld wird dem Krankengeld zugerechnet, stellt sich für mich jetzt eher die Frage ob nicht ein Antrag zurTeilhabe am Arbeitsleben fällig wäre.

Meines Erachtens läuft das ganz so ab wie beim Krankengeld, denn es liegen ja grundsätzlich die Vorrausetzungen für Krankengeld vor. Es ergibt sich daraus denn ein anpruch für 6 Wochen.

Da heißt aber auch du mußt stante pede zum Arbeitsamt und dich da denn arbeitslos melden.

Gruß

Cicero

minka
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Beitrag von minka » 26.02.2011, 13:57

Hallo,

solltest du länger als die 1,5 Jahre wegen des Arbeitsunfalls arbeitsunfähig sein, rate ich dir, umgehend Kontakt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft aufzunehmen. Diese entscheiden, ob du länger Verletztengeld erhälst und wie es dann ggf. beruflich mit der weiter geht, falls du deinen Beruf so nicht mehr ausüben kannst. Die Leistungen der Berufsgenossenschaften sind umfangreicher, als die der Krankenversicherung. Von daher wäre es für dich sehr von Vorteil, wenn alles weitere auch über die BG läuft.

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