eltergeld beiträge selbe rzahlen?
Moderator: Czauderna
§ 192 Fortbestehen der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger
(1) Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange
1. sie sich in einem rechtmäßigen Arbeitskampf befinden,
2. Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld besteht oder eine dieser Leistungen oder nach gesetzlichen Vorschriften Erziehungsgeld oder Elterngeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen wird,
Sommer Kommentar zum § 192 Abs 2. 2 SGB V - Haufe online
Zu einer Erhaltung der Mitgliedschaft führt der Bezug von Elterngeld insbesondere in den Fällen, in denen bei zuvor versicherungspflichtig Beschäftigten wegen Elternzeit keine Beschäftigung oder eine nur entgeltgeringfügige Teilzeitbeschäftigung ausgeübt wird. Eine mehr als entgeltgeringfügige Beschäftigung ggf. bei einem anderen Arbeitgeber (§ 15 Abs. 4 BEEG) oder eine Beschäftigung zur Berufsausbildung während der Zeit nach der Geburt führt zur Krankenversicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, so dass es keiner Erhaltung der Pflichtmitgliedschaft bedarf.
Die Bezugsdauer des Elterngeldes ist für einen Elternteil grundsätzlich auf die Dauer von 12 Monaten begrenzt (§ 4 Abs. 3 Satz 1 BEEG). Ausnahmsweise kann jedoch eine Verlängerung auf bis zu 14 Monaten erfolgen (§ 4 Abs. 3 Satz 3 BEEG). Damit ist auch die Erhaltung der Mitgliedschaft auf diesen Zeitraum begrenzt. Allerdings kann sich an die Erhaltung der Mitgliedschaft wegen Elterngeldbezuges die Erhaltung der Mitgliedschaft wegen Elternzeit anschließen.
(1) Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange
1. sie sich in einem rechtmäßigen Arbeitskampf befinden,
2. Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld besteht oder eine dieser Leistungen oder nach gesetzlichen Vorschriften Erziehungsgeld oder Elterngeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen wird,
Sommer Kommentar zum § 192 Abs 2. 2 SGB V - Haufe online
Zu einer Erhaltung der Mitgliedschaft führt der Bezug von Elterngeld insbesondere in den Fällen, in denen bei zuvor versicherungspflichtig Beschäftigten wegen Elternzeit keine Beschäftigung oder eine nur entgeltgeringfügige Teilzeitbeschäftigung ausgeübt wird. Eine mehr als entgeltgeringfügige Beschäftigung ggf. bei einem anderen Arbeitgeber (§ 15 Abs. 4 BEEG) oder eine Beschäftigung zur Berufsausbildung während der Zeit nach der Geburt führt zur Krankenversicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, so dass es keiner Erhaltung der Pflichtmitgliedschaft bedarf.
Die Bezugsdauer des Elterngeldes ist für einen Elternteil grundsätzlich auf die Dauer von 12 Monaten begrenzt (§ 4 Abs. 3 Satz 1 BEEG). Ausnahmsweise kann jedoch eine Verlängerung auf bis zu 14 Monaten erfolgen (§ 4 Abs. 3 Satz 3 BEEG). Damit ist auch die Erhaltung der Mitgliedschaft auf diesen Zeitraum begrenzt. Allerdings kann sich an die Erhaltung der Mitgliedschaft wegen Elterngeldbezuges die Erhaltung der Mitgliedschaft wegen Elternzeit anschließen.
Tja, es sieht wohl so aus, dass es drunter und drüber mit der Verlängerungsoption (24 Monate) aussieht.
Nicht umsonst habe ich den Poster gebeten eine Meldebescheinigung mit den 24 Monaten bei der Kasse vorzulegen.
Mein Slogan lautete nämlich, wecke niemals schlafende Pferde, wenn Du selber einen Vorteil hast!
Nicht umsonst habe ich den Poster gebeten eine Meldebescheinigung mit den 24 Monaten bei der Kasse vorzulegen.
Mein Slogan lautete nämlich, wecke niemals schlafende Pferde, wenn Du selber einen Vorteil hast!
allerdings - drunter und drüber!
@CiceroOWL
auch der Kommentar könnte die 2007er Auslegung widerspiegeln und muss sich nicht zwangsläufig mit dem Willen des Gesetzgebers decken, auch wenn dieser versäumt hat, seinen Willen frühzeitig zum Ausdruck zu bringen
@all
Es gibt zwei Möglichkeiten: der (die ) BMSFJ stellt über den (richtig) BMG klar, was angewandt werden soll und die Kassen regeln dann die einheitliche Verfahrensweise in einem Gemeinsamen Rundschreiben oder einer Gemeinsamen Verlautbarung oder
ein(e) Betroffene muss den Gang über die Gerichte gehen und das BSG muss den Dilettantismus wieder gerade biegen (und - richtig Rossi - das kann nach dem Wortlaut des Gesetzes auch sehr nach hinten losgehen, siehe o.a. Kommentar).
Oder es gibt noch die dritte Variante, die Kassen wenden es einheitlich einfach zu Gunsten der Versicherten und nach dem (mutmaßlichen) Willen des Gesetzgebers an, weil - wie schon bemerkt - die einzelne Kasse ohnehin nix davon hat
Ist mal wieder ein schönes Beispiel unserer Gesetzgebungspraxis^^
@CiceroOWL
auch der Kommentar könnte die 2007er Auslegung widerspiegeln und muss sich nicht zwangsläufig mit dem Willen des Gesetzgebers decken, auch wenn dieser versäumt hat, seinen Willen frühzeitig zum Ausdruck zu bringen
@all
Es gibt zwei Möglichkeiten: der (die ) BMSFJ stellt über den (richtig) BMG klar, was angewandt werden soll und die Kassen regeln dann die einheitliche Verfahrensweise in einem Gemeinsamen Rundschreiben oder einer Gemeinsamen Verlautbarung oder
ein(e) Betroffene muss den Gang über die Gerichte gehen und das BSG muss den Dilettantismus wieder gerade biegen (und - richtig Rossi - das kann nach dem Wortlaut des Gesetzes auch sehr nach hinten losgehen, siehe o.a. Kommentar).
Oder es gibt noch die dritte Variante, die Kassen wenden es einheitlich einfach zu Gunsten der Versicherten und nach dem (mutmaßlichen) Willen des Gesetzgebers an, weil - wie schon bemerkt - die einzelne Kasse ohnehin nix davon hat
Ist mal wieder ein schönes Beispiel unserer Gesetzgebungspraxis^^
Zuletzt geändert von leser am 18.02.2011, 01:04, insgesamt 1-mal geändert.
doch, leidenschaftlich
(aber ich stecke en Detail leider auch nicht mehr in allen Themen drin und stelle hier immer wieder fest, wie mühsam es geworden ist, sich wieder reinzulesen)
Schreib mal dem Rösler, der hat in seinem Krankenhaushygienegesetz (KraHyG) - was er gerad unter's Volk bringt - bestimmt noch ein bisschen Platz für ein oder mehrere Anhängsel...
(aber ich stecke en Detail leider auch nicht mehr in allen Themen drin und stelle hier immer wieder fest, wie mühsam es geworden ist, sich wieder reinzulesen)
Schreib mal dem Rösler, der hat in seinem Krankenhaushygienegesetz (KraHyG) - was er gerad unter's Volk bringt - bestimmt noch ein bisschen Platz für ein oder mehrere Anhängsel...
Taja oder man ist Mitglied bei einer Kasse die positiv zum dem Rundschreiben des BAMAS steht und versucht Kundenorientiert zu handeln.
Die Problematik ist schon klar insbesondere wenn zwei Minister betroffen ind um im Zweifellsfall 16 Länderminister.
Bei unserer Kasse richten wir uns nach Elterngeldbescheid und dem BAMAS Rundschreiben,mußte dir mal denn noch dn Kasslerkommentar und den Figge dazu ansehen, denn ist eigentlich klar das positiv zu Gunsten des Versicherten zu entscheiden ist.
Die Problematik ist schon klar insbesondere wenn zwei Minister betroffen ind um im Zweifellsfall 16 Länderminister.
Bei unserer Kasse richten wir uns nach Elterngeldbescheid und dem BAMAS Rundschreiben,mußte dir mal denn noch dn Kasslerkommentar und den Figge dazu ansehen, denn ist eigentlich klar das positiv zu Gunsten des Versicherten zu entscheiden ist.
Tja edhardy76 was sollen wir posten.
Es kommt offenischtlich darauf an, wie deine Kasse es sieht.
Aus meiner Praxiserfahrung kann ich nur sagen, dass es die DAK war, die auf den 12 Monaten herumgeritten hat. Es waren auch keine Einzelfälle; hat mir zumindest die Schwangerschaftskonfliktberatung zugetragen.
Falls die Kasse nur 12 Monate nimmt, dann solltest Du auf die Broschüre des BMSFJ (siehe oben) hinweisen, in der Hoffnung, dass man 24 Monate dann nimmt.
Es kommt offenischtlich darauf an, wie deine Kasse es sieht.
Aus meiner Praxiserfahrung kann ich nur sagen, dass es die DAK war, die auf den 12 Monaten herumgeritten hat. Es waren auch keine Einzelfälle; hat mir zumindest die Schwangerschaftskonfliktberatung zugetragen.
Falls die Kasse nur 12 Monate nimmt, dann solltest Du auf die Broschüre des BMSFJ (siehe oben) hinweisen, in der Hoffnung, dass man 24 Monate dann nimmt.
Hallo,
grundsätzlich ist dazu zu bemerken dass es den Kassen egal sein könnte ob sie Beitragsfreiheit für 24 Monate einräumen oder nicht - sie haben ohnehin nix davon, denn ob der Beitrag nun in den Gesundheitsfond fliesst oder nicht, das betrifft die zuständige Kasse nur sekundär. Sie bekommt das Geld nicht direkt und sie verliert es auch nicht direkt, also reduziert sich die ganze Sache wieder einmal auf Rechtmässigkeit und Rechtsauslegung gegen Rechtsauffassung.
Dass es bei Rossi nur eine Kasse ist (von den zig Fällen dieser Art, mit denen er beruflich zu tun hat), die offenbar mehr die 12 Monate sieht als die 24 Monate, das ist nun bestimmt nicht repräsentativ, zeigt eigentlich nur seine "Vorliebe" für eine bestimmte Kasse, da er sie immer wieder beim Namen nennt.
Gruss
Czauderna
grundsätzlich ist dazu zu bemerken dass es den Kassen egal sein könnte ob sie Beitragsfreiheit für 24 Monate einräumen oder nicht - sie haben ohnehin nix davon, denn ob der Beitrag nun in den Gesundheitsfond fliesst oder nicht, das betrifft die zuständige Kasse nur sekundär. Sie bekommt das Geld nicht direkt und sie verliert es auch nicht direkt, also reduziert sich die ganze Sache wieder einmal auf Rechtmässigkeit und Rechtsauslegung gegen Rechtsauffassung.
Dass es bei Rossi nur eine Kasse ist (von den zig Fällen dieser Art, mit denen er beruflich zu tun hat), die offenbar mehr die 12 Monate sieht als die 24 Monate, das ist nun bestimmt nicht repräsentativ, zeigt eigentlich nur seine "Vorliebe" für eine bestimmte Kasse, da er sie immer wieder beim Namen nennt.
Gruss
Czauderna
Nu mal langsam an Günther.
Nachdem ich das erste mal davon erfahren habe, habe ich natürlich sofort meine Fühler ausgestreckt.
Meine Recherchen haben dann ergeben, dass es offensichtlich bei den anderen Kassen kein Problem darstellt, die 24 Monate einzuräumen.
Ob diese Sichtweise nur regional bei der entsprechenden Kasse oder bundesweit ist, vermag ich nicht zu beurteilen.
Aber die Diskussion hier zeigt doch offensichtlich genau das Gleiche, bei den meisten ist es kein Problem.
Nachdem ich das erste mal davon erfahren habe, habe ich natürlich sofort meine Fühler ausgestreckt.
Meine Recherchen haben dann ergeben, dass es offensichtlich bei den anderen Kassen kein Problem darstellt, die 24 Monate einzuräumen.
Ob diese Sichtweise nur regional bei der entsprechenden Kasse oder bundesweit ist, vermag ich nicht zu beurteilen.
Aber die Diskussion hier zeigt doch offensichtlich genau das Gleiche, bei den meisten ist es kein Problem.
Hallo Rossi,Rossi hat geschrieben:Nu mal langsam an Günther.
Nachdem ich das erste mal davon erfahren habe, habe ich natürlich sofort meine Fühler ausgestreckt.
Meine Recherchen haben dann ergeben, dass es offensichtlich bei den anderen Kassen kein Problem darstellt, die 24 Monate einzuräumen.
Ob diese Sichtweise nur regional bei der entsprechenden Kasse oder bundesweit ist, vermag ich nicht zu beurteilen.
Aber die Diskussion hier zeigt doch offensichtlich genau das Gleiche, bei den meisten ist es kein Problem.
ja, was soll mir das jetzt sagen ??
Wieviel Fälle dieser Art hattest du konkret - wieviele davon von der DAK ??
Deine "Fühler" wie du es nennst, wurden die fallbezogen ausgefahren oder nur in Form einer Anfrage, nach dem Motto "wie würdert Ihr folgenden Sachverhalt beurteilen ?"
Dass es hier nur bei einer bestimmten Kasse Probleme gibt, dass ist namentlich
nur von dir ins Feld geführt worden und wenn du auf den verlauf der Diskussion hier
abzielst - na, was glaubst du - wieviel Kassen sind hier konkret mit im Spiel
1,2,3 oder gar 4 verschiedene ??.
Ich will nun bestimmt nicht als "Anwalt meines Arbeitgebers" hier auftreten, aber im Gegensatz zu anderen Themen wo ich mir die berechtigte Nennung meines Brötchengebers (auch von dir) gefallen lassen muss, so sehe ich hier leichte Ansätze eines Diffamierungsversuchs.
Dabei geht es hier wirklich (ausser für die Betroffenen) nur um den Ausnahmefall.
Und wenn es dich beruhigt - ich tendiere auch hier zu den 24 Monaten.
Gruss
Guenter
Lassen wir es einfach darüber zu diskutieren, ob es sich um einen Diffamierungsversuch handelt.
Frag doch mal einfach bei Deiner Hauptstelle nach, wie es dort gesehen wird. Wenn es nur regional so ist und die Haupstelle es anders sieht, dann werde ich die Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle (die hat es mir zugetragen) darüber informieren, in der Hoffnung, dass dann alle Kunden davon profitieren.
Jenes wäre dann im Sinne der Betroffenen und alles ist wieder im Lot bzw. im Boot.
Frag doch mal einfach bei Deiner Hauptstelle nach, wie es dort gesehen wird. Wenn es nur regional so ist und die Haupstelle es anders sieht, dann werde ich die Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle (die hat es mir zugetragen) darüber informieren, in der Hoffnung, dass dann alle Kunden davon profitieren.
Jenes wäre dann im Sinne der Betroffenen und alles ist wieder im Lot bzw. im Boot.
Reine Ansichtssache, bzw Interpretationssache, bzw allg, Verkehrsauffassung in meiner Kasse, und ich meine dies auch zu Recht Gesetz ist Gesetz. Diffamierung nö, Günni bestimmt nicht will ich bestimmt nicht, nur man kann halt unterschiedelicher Auffassung sein.
Gruß
Jochen
Gruß
Jochen
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 19.02.2011, 12:18, insgesamt 1-mal geändert.
-
- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Wenn ich mich richtig erinnere, ging es in diesem Thread doch gar nicht um die DAK, sondern um die Barmer. Und wenn die noch nicht in dieser Angelegenheit auf Rossis Radarschirm aufgetaucht sind, war es entweder ein einzelner uninformierter Mitarbeiter oder es gibt dort eine Änderung. Rossi wird bestimmt berichten.
Lach! Genau, die Barmer war schlauer, die haben sich gesagt, bevor wir uns mit der Thematik § 192 rumschlagen stufen wir sie einfach freiwillig ein
Wir haben ja nur ein bisschen gefachsimpelt und edhardy76 damit auch schon 'etwas' irritiert.
@Rossi
Du hast hier halt einen anderen Stand, als ein Fragesteller. Da kommt einzelne Kassenkritik natürlich nicht so gut an. Dass die Thematik nicht so eindeutig ist, hast Du ja selbst schon - Gesetzgebung wörtlich - festgestellt. Und dass Günther klar stellen wollte, dass es den Kassenmitarbeitern kaum darum gehen kann Versicherte zu ärgern (wo die Kasse von den Beitragseinnahmen nix mehr hat), sondern ihr Handeln auch vor einer Aufsichtsbehörde zu vertreten hat, ist doch auch nachvollziehbar.
Ich bemängele ja daher, dass die Ursache schon im Gesetzgebungsverfahren liegt, welches oft im Eiltempo durchgepaukt wird. Dass unsere BMSFJ nach 4 Jahren ankommt und sagt, was eigentlich gemeint war und die Behörden in unterschiedlichen Bundesländern mit unterschiedlichen Regelungen in ihren Merkblättern informieren, spricht ja schon für sich. Es geht eben nicht nur darum, was der Gesetzgeber eigentlich bezwecken wollte, sondern er muss es auch klar beschreiben und Folgewirkungen auf andere Gesetze und Regelungen in Betracht ziehen, abwägen und prüfen. Denen ist ja oft gar nicht bewusst - trotz aller Warnungen - welchen Bürokratismus sie mit ein paar Federstrichen überhaupt erst auslösen. Und wenn es ihnen bewusst wird, ist es zu spät und es werden stattdessen die Verwaltungskosten begrenzt...
Wir haben ja nur ein bisschen gefachsimpelt und edhardy76 damit auch schon 'etwas' irritiert.
@Rossi
Du hast hier halt einen anderen Stand, als ein Fragesteller. Da kommt einzelne Kassenkritik natürlich nicht so gut an. Dass die Thematik nicht so eindeutig ist, hast Du ja selbst schon - Gesetzgebung wörtlich - festgestellt. Und dass Günther klar stellen wollte, dass es den Kassenmitarbeitern kaum darum gehen kann Versicherte zu ärgern (wo die Kasse von den Beitragseinnahmen nix mehr hat), sondern ihr Handeln auch vor einer Aufsichtsbehörde zu vertreten hat, ist doch auch nachvollziehbar.
Ich bemängele ja daher, dass die Ursache schon im Gesetzgebungsverfahren liegt, welches oft im Eiltempo durchgepaukt wird. Dass unsere BMSFJ nach 4 Jahren ankommt und sagt, was eigentlich gemeint war und die Behörden in unterschiedlichen Bundesländern mit unterschiedlichen Regelungen in ihren Merkblättern informieren, spricht ja schon für sich. Es geht eben nicht nur darum, was der Gesetzgeber eigentlich bezwecken wollte, sondern er muss es auch klar beschreiben und Folgewirkungen auf andere Gesetze und Regelungen in Betracht ziehen, abwägen und prüfen. Denen ist ja oft gar nicht bewusst - trotz aller Warnungen - welchen Bürokratismus sie mit ein paar Federstrichen überhaupt erst auslösen. Und wenn es ihnen bewusst wird, ist es zu spät und es werden stattdessen die Verwaltungskosten begrenzt...