wie lange gesetzlich

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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anton37@arcor.de
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wie lange gesetzlich

Beitrag von anton37@arcor.de » 18.02.2011, 09:55

Guten Tag, nettes Forum. Kompliment.
Zum Thema.
Habe Gewerebe, aufgrund schlechter wirtschaftlicher Lage habe ich jedoch zum 11.10.2010 einen versicherungapflichtigen Vollzeitjob angenommen. Das Gewerbe allerdings bis heute nicht abgemeldet. Gedenke auch nicht dies zu tun.
Vor dem Vollzeitjob war ich 5 Jahre privat versichert. Zum 07.01.2011 hat sich jedoch das Arbeitsverhältnis erledigt. Kündigung.

Nun dachte ich, ich kann wieder in die gesetztliche KV. Die will mich jedoch nicht. Im Grunde kann ich mir überhaupt keine KV leisten, da wenig Umsatz.
Kann di GKV einfach ablehnen`?

Ps: jährlich versinken 20 Milliarden Euro der Gesundheitskostenbeiträge in Sumpf Filz und Korruption. Es ist mir unverständlich, dass sich in diesem Lande in dieser Richtung nichts regt.

Schliesslich gibt es auch einen Zusammenschluss der Zwangskammer-Verweigerer ( www.bffk.de )

besten Dank

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 18.02.2011, 10:15

öh ha. Hat die Krankenkasse eine Statusfestellung durchführen lassen? Wenn nicht, naja ,du kommst jetzt und willst eine freiwillige Versicherung, lehnen Sie ab weil du nicht 12 Monate in der GKV warst, aufgrund deiner jetzt vorwiegend selbst Tätigkeit haste ein zweites Problem bist versicherungsfrei. Aber seit dem 01.04.07 besteht grundsätzlich Versicherungspflicht, letzte bekannte Krankenkasse also zur GKV nach § 5 Abs.1 Nr 13. Die Beiträge werden dennnach deinem Einkommen bemessen undzwar als selbst. Tätiger

Das sind denn so zw. 320 € und 620 € zu löhnen, oder ALG II beantragen, sofern die Vorraussetzungen vorliegen, oder eine Beitragszusschuss beantragen durch, das JobCenter.

Achja für die Berechnung deiner Beiträge wird denn der letzte einkommensteuerbescheid zu Grund gelegt.

Gruß

cicero

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 18.02.2011, 11:31

Nee, Cicero. Auch bei einer Pflichtversicherung vom 11.10.10 - 07.01.11. wird das nix mit der Weiterversicherung in der GKV, da ein anweitiger Anspruch auf Versicherung besteht - in der PKV. § 5 Abs. 9 SGB V.

Wie Cicero schreibt, wende dich an das Jobcenter und beantrage die Übernahme der Kosten, wenn du durch die Beiträge bedürftig wirst.

Czauderna
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Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: wie lange gesetzlich

Beitrag von Czauderna » 18.02.2011, 18:41

anton37@arcor.de hat geschrieben:Guten Tag, nettes Forum. Kompliment.
Zum Thema.
Habe Gewerebe, aufgrund schlechter wirtschaftlicher Lage habe ich jedoch zum 11.10.2010 einen versicherungapflichtigen Vollzeitjob angenommen. Das Gewerbe allerdings bis heute nicht abgemeldet. Gedenke auch nicht dies zu tun.
Vor dem Vollzeitjob war ich 5 Jahre privat versichert. Zum 07.01.2011 hat sich jedoch das Arbeitsverhältnis erledigt. Kündigung.

Nun dachte ich, ich kann wieder in die gesetztliche KV. Die will mich jedoch nicht. Im Grunde kann ich mir überhaupt keine KV leisten, da wenig Umsatz.
Kann di GKV einfach ablehnen`?

Ps: jährlich versinken 20 Milliarden Euro der Gesundheitskostenbeiträge in Sumpf Filz und Korruption. Es ist mir unverständlich, dass sich in diesem Lande in dieser Richtung nichts regt.

Schliesslich gibt es auch einen Zusammenschluss der Zwangskammer-Verweigerer ( www.bffk.de )

besten Dank

Hallo,
ja, wenn das so einfach wäre wie du es dir gedacht hast, dann gebe es allein hier in diesem Forum hunderte von Fragen und Antworten weniger.
Spass beiseite - es ist schon so wie es dir bereits von den anderen Useren geschrieben wurde. Deine Kritik am Staat und der Gesellschaft kann ich allerdings nicht nachvollziehen - war es doch schliesslich der Staat und die Gesellschaft, die es dir ermöglichten damals in die PKV zu wechseln und solange dein Geschäft lief war das ja auch offensichtlich wesentlich günstiger als die Versicherung in der GKV. Nun, wo es eben nicht mehr so läuft erwartest Du dass der Staat es dir selbstverständlich ermöglicht in die Soldiargemeinschaft zurückzukehren und dass dein Beitrag deinem (nichtmehr vorhandendem) Einkommen angepasst wird.
Ein verständlicher Wunsch, leider aber so nicht erfüllbar.
Gruss
Czauderna

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 18.02.2011, 21:28

Stimmt denn habe ich jetzt ganz aus den Augen verloren, ist ja denn nach § 5 Abs. 9 SGB V nicht möglcih ,sorry, Asche über mein Haupt.

Gruß

Cicero

leser
Beiträge: 970
Registriert: 16.07.2010, 02:07

Beitrag von leser » 19.02.2011, 01:31

Mit Kammern haben wir auch nix zu tun. Und immer gern drauf verwiesen - wenn auch bei Dir etwas spät: http://www.krankenkassenforum.de/privat ... t4182.html
Aber wie schon oben erwähnt, sofern Du hauptberuflich selbständig bist, gäbe es auch in der GKV einen entsprechenden Mindestbeitrag.

Prüf mal den Tipp mit dem Jobcenter

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