Altersrente - KVdR & nebenberufl. selbständig arbeiten?

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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civ
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Registriert: 14.02.2011, 23:42

Altersrente - KVdR & nebenberufl. selbständig arbeiten?

Beitrag von civ » 15.02.2011, 09:38

Hallo!

Ich bin neu hier und wie die meisten führt mich eine Frage in dieses Forum. Es wäre echt klasse, wenn ihr euch etwas Zeit nehmen und vielleicht Licht ins Dunkel der KV bringen könntet.

Ich bin bereits seit Jahren selbständig und auch freiwillig in der GKV versichert.

Da meine Geschäfte nun nicht mehr sonderlich laufen, möchte ich bald vorzeitig mit 63 in Altersrente gehen, ich müsste dabei ja hoffentlich pflichtversichertes Mitglied der KVdR werden können...

Da meine Rente (750,-) aber alles anderes als üppig sein wird (Haus-Darlehen und LV müssen noch ein paar Jahre bezahlt werden), würde ich meine Selbständigkeit (nebenberuflich) gerne noch weiterführen – und dabei die KV von aktuell 330 Euro einsparen und die Rente als Grundsicherung haben (wenn, wie zuletzt immer öfter, auch ganz maue Monate kommen).

Nun meine konkreten Fragen:
- wie regelt meine KV das?
- was gebe ich bei der Meldung an die KV am besten an?
- kann man mir etwas „negativ“ auslegen, worauf ich achten muss?
- wieviel darf ich dazuverdienen, damit es auch ja eine nebenberufliche Selbständigkeit bleibt?
- dürfen es nicht mehr sein als die 750 von der Rente (Haupteinnahmequelle)?
- stimmen die maximal 18 Arbeitsstunden wöchentlich (habe keine Angestellte/Mitarbeiter)?
- muss ich bereits ab Rentenantragstellung keine freiwillige GKV (die 330,-) zahlen?
- wie hoch ist der KV-Beitrag (der ermäßigte Beitragssatz von 14,9%)?
- spielt hier eine Beitragsbemessungsgrenze eine Rolle?
- wie wird der KV-Beitrag anfangs eingestuft, da er ja je nach Monat extrem variert (kann ich z.B. im ersten Jahr schätzen und sagen: „max. 400 Euro“ = ich will keine Teilrente riskieren)?

Auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung gibt es zwar zahlreiche Merkblätter zu KvdR, allerdings bezieht sich da keines explizit auf die Belange von Selbstständigen. Ode rich habe sie nicht gefunden… Auf jeden Fall würde ich mich bei euch gerne etwas absichern, bevor ich die Krankenkasse darauf anspreche.

Besten dank für Eure Hilfe & Gruß

P.S.: Übrigens klasse, dass es solch ein Forum gibt. Auch wenn Leute wie ich eher nur auf Hilfe angewiesen sind, statt selbst etwas beizutragen. Merci!

Rentner
Beiträge: 335
Registriert: 28.06.2008, 11:57

Beitrag von Rentner » 15.02.2011, 22:00

Hallo civ,

1. Um als Rentner pflichtversichert zu bleiben, bedarf es der Erfüllung der Vorversicherungszeit - diese errechnet sich nach der 9/10 Regelung, d. h. du mußt in der zweiten Hälfte deiner Erwerbstätigkeit zu 90 % gesetzlich versichert gewesen sein. In deinem Fall, die Zeit von der Beginn der Erwerbstätigkeit (i.d.R. Beginn der Ausbildung) bis zum Rentenantrag. Diese Zeit wird halbiert und hiervon bedarf es eben zu 90 % in der zweiten Hälfte gesetzlich versichert zu sein.

2. Wenn diese Voraussetzung gegeben ist besteht die Pflichtversicherung, ansonsten die freiw. Versicherung.

Was du angibst ? Wie meinst du das ? Deine Angaben müssen natürlich richtig sein, dafür gibst du deine Unterschrift.
Die Einnahmen aus selbstständiger Arbeit dürfen die anderweitigen Einnahmen (Selbstständigkeit, Mieteinnahmen, Zinseinnahmen etc.) nicht überschreiten, ansonsten wiederrum bleibt die Selbstständigkeit erhalten.

Dein jetziger Beitrag bleibt während er Antragstellung erhalten.

Der KV- Beitrag beträgt 15,5 % für pflichtversicherte Rentner (incl. Beitrag der RV) für freiw. Versicherte 14,9 %.

Die Betragsbemessungsgrenze gilt natürlich auch bei Rentnern.

Die Einstufung als freiw. vers. Rentner orientiert sich nach dem Steuerbescheid, ggf. vorläufig bis zum Erhalt des aktuellen Bescheids.
Schätzung erlaubt, allerdings unter Vorbehalt.

Paule
Beiträge: 339
Registriert: 05.11.2008, 13:49

Beitrag von Paule » 15.02.2011, 23:29

Aber fragen Sie erst beim Rentenversicherungsträger nach, bei vorzeitiger Rente ist der zulässige Zuverdienst begrenzt.

GerneKrankenVersichert
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Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 16.02.2011, 08:17

Und immer bedenken, dass auch vom Arbeitseinkommen aus nebenberuflicher selbständiger Tätigkeit Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden müssen.

civ
Beiträge: 2
Registriert: 14.02.2011, 23:42

Beitrag von civ » 17.02.2011, 18:59

danke für eure antworten!

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