Krankenkasse streicht Krankengeld
Moderator: Czauderna
Krankenkasse streicht Krankengeld
Ich bin seit September 2010 krank geschrieben, da ich depressiv bin. Seit Oktober 2010 bekomme ich Krankengeld. Krankenversichert bin ich in einer gesetzlichen Krankenkasse. Um Krankengeld zu erhalten, muss ich immer zum Arzt und den Zahlschein abgeben. Auf dem Zahlschein muss mein Arzt angeben, wann mein nächster Praxisbesuch ist, wie lange ich krank geschrieben bin, die Diagnose und wann ich mich das letzte mal beim Arzt vorgestellt habe. Dann schicke ich den Zahlschein an die Krankenkasse, die überweisen mir das Krankengeld und schicken mir einen neuen Zahlschein zu, auf dem steht, wann ich den nächsten Zahlschein vom Arzt ausfüllen lassen muss. Sollte der Zahlschein NICHT pünktlich zum angegeben Datum der Krankenkasse ausgefüllt worden sein, wird mir das Krankengeld gestrichen und es führt zum Verlust der bisherigen Mitgliedschaft.
Da ich depressiv bin, es mir zu dem Zeitpunkt nicht gut ging und ich die Fahrt zu meinem Arzt, welcher in Hamburg sitzt -200 km von meinem Wohnort- nicht auf mich nehmen konnte, war es für mich diesmal nicht möglich den Zahlschein zum angegebenen Datum der Krankenkasse -25.01.11- von meinem Arzt hätte ausfüllen lassen. Ich habe den Zahlschein also erst am 4.02.11 ausfüllen lassen. Die Krankenkasse weiß, dass ich depressiv bin. Sie haben mir ambulante Therapie genehmigt und wissen das ich auf einen Klinikaufenthalt warte auf der Psychosomatik in der Asklepios Klinik Hamburg-Rissen, der am 03.03.2011 los gehen soll. Was mache ich, wenn bis zu dem Datum nichts geklärt ist???
Durch einen Fehler oder weil es mir nicht gut ging zu dem Zeitpunkt, kündigen sie mir nun die Mitgliedschaft und stellen mein Krankengeld ein.
Nun hat mir die KK selber geraten, das ich mich erstmal wieder gesund schreiben lassen soll für 2 Wochen und dann wieder krank schreiben lassen soll. Nur bin momentan ja nicht versichert. Und vor allem, was habe ich für Möglichkeiten, wenn mich die KK nicht mehr nimmt, wenn ich dort wieder übers Arbeitsamt versichert sein werde, da ich arbeitslos bin?
Eine andere Krankenkasse wird mich zwar nehmen, aber wird meine jetzige Krankheit ausschliessen und dann kann ich nicht in die Klinik und Therapie machen.
Es kann doch nicht sein, das wenn man den Zahlschein NICHT rechtzeitig abgibt, das man dann sofort so hart bestraft wird oder???
Da ich depressiv bin, es mir zu dem Zeitpunkt nicht gut ging und ich die Fahrt zu meinem Arzt, welcher in Hamburg sitzt -200 km von meinem Wohnort- nicht auf mich nehmen konnte, war es für mich diesmal nicht möglich den Zahlschein zum angegebenen Datum der Krankenkasse -25.01.11- von meinem Arzt hätte ausfüllen lassen. Ich habe den Zahlschein also erst am 4.02.11 ausfüllen lassen. Die Krankenkasse weiß, dass ich depressiv bin. Sie haben mir ambulante Therapie genehmigt und wissen das ich auf einen Klinikaufenthalt warte auf der Psychosomatik in der Asklepios Klinik Hamburg-Rissen, der am 03.03.2011 los gehen soll. Was mache ich, wenn bis zu dem Datum nichts geklärt ist???
Durch einen Fehler oder weil es mir nicht gut ging zu dem Zeitpunkt, kündigen sie mir nun die Mitgliedschaft und stellen mein Krankengeld ein.
Nun hat mir die KK selber geraten, das ich mich erstmal wieder gesund schreiben lassen soll für 2 Wochen und dann wieder krank schreiben lassen soll. Nur bin momentan ja nicht versichert. Und vor allem, was habe ich für Möglichkeiten, wenn mich die KK nicht mehr nimmt, wenn ich dort wieder übers Arbeitsamt versichert sein werde, da ich arbeitslos bin?
Eine andere Krankenkasse wird mich zwar nehmen, aber wird meine jetzige Krankheit ausschliessen und dann kann ich nicht in die Klinik und Therapie machen.
Es kann doch nicht sein, das wenn man den Zahlschein NICHT rechtzeitig abgibt, das man dann sofort so hart bestraft wird oder???
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es erscheint mir merkwürdig, dass die Kasse dir genau vorschreibt, wann der Auszahlschein ausgefüllt und angegeben werden muss und bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben direkt mit Einstellung des Krankengeld droht.
Hat die Kasse diese Vorgehensweise begründet und wenn ja, womit????
im Zweifelsfall würde ich einen schriftlichen Bescheid der Kasse über die Einstellung des Krankengeldes mit rechtlicher Begründung fordern.....
Gruß
Lady Butterfly
Hat die Kasse diese Vorgehensweise begründet und wenn ja, womit????
im Zweifelsfall würde ich einen schriftlichen Bescheid der Kasse über die Einstellung des Krankengeldes mit rechtlicher Begründung fordern.....
Gruß
Lady Butterfly
Re: Krankenkasse streicht Krankengeld
bei Eintreten einer erneuten Versicherungspflicht (z.B. durch ALG-Bezug) wirst du kraft GEsetz bei der zuletzt zuständigen Kasse versichert, die können dich also nicht ablehnenTiffie hat geschrieben: Und vor allem, was habe ich für Möglichkeiten, wenn mich die KK nicht mehr nimmt, wenn ich dort wieder übers Arbeitsamt versichert sein werde, da ich arbeitslos bin?
Eine andere Krankenkasse wird mich zwar nehmen, aber wird meine jetzige Krankheit ausschliessen und dann kann ich nicht in die Klinik und Therapie machen.
Es kann doch nicht sein, das wenn man den Zahlschein NICHT rechtzeitig abgibt, das man dann sofort so hart bestraft wird oder???
auch eine neue Kasse (wenn du denn dein Wahlrecht ausübst) kann keine Krankheit vom Leistungsbezug ausschliessen, sind hier ja schliesslich nicht bei der PKV
und zu deinem letzten Punkt: doch, es kann durchaus sein dass ein Leistungsanspruch endet oder auch nicht entsteht, wenn man z.B. zu spät zum Arzt geht, allerding sehe ich in deinem Fall keine Grundlage dafür, nicht deine Kasse bestimmt den nächsten Arzttermin, sondern dein Arzt, wenn du den vom Arzt vorgegebenen Termin allerdings nicht wahrnimmst musst es schon einen nachvollziehbaren Grund geben, ansonsten kann die Kasse durchaus das KRG einstellen, es reicht eben nicht, dass man sich AU fühlt, es muss auch ärztlicherseits festgestellt und attestiert sein, ich würde auch mal überlegen wie sinnvoll es ist einen Arzt über 200 km weg zu haben, da sind ja Probleme schon vorprogrammiert
Re: Krankenkasse streicht Krankengeld
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Re: Krankenkasse streicht Krankengeld
So abschließend würde ich das gar nicht sagen wollen, beim nächsten Senat kommt wieder ein anderes Ergebnis herausMachts Sinn hat geschrieben: Doch manche Krankenkassen begreifen es halt einfach nicht!
Re: Krankenkasse streicht Krankengeld
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@Machts Sinn:
Aber was bedeutet der Satz:
Soweit der Arzt auf dem Zahlschein kein Datum für das Fortbestehen von Arbeitsunfähigkeit bescheinigt habe, werde sie gebeten, spätestens am 14. Tag nach dem Ausstellungsdatum des letzten Zahlscheines das Ende oder die Verlängerung ihrer Arbeitsunfähigkeit auf dem nächsten Zahlschein vermerken zu lassen.
???
Den Zahlschein davor habe ich am 15.01 ausfüllen lassen und musste ja dann wieder am 25.01 zum Arzt. Heißt das, das ich ab dem 15.01 dann +14 Tage Zeit habe um den nächsten Zahlschein ausfüllen zu lassen? Denn dann wäre ich ja wirklich über die Zeit, denn ich habe den ja falscherweise am 04.02.11 ausfüllen lassen
Aber was bedeutet der Satz:
Soweit der Arzt auf dem Zahlschein kein Datum für das Fortbestehen von Arbeitsunfähigkeit bescheinigt habe, werde sie gebeten, spätestens am 14. Tag nach dem Ausstellungsdatum des letzten Zahlscheines das Ende oder die Verlängerung ihrer Arbeitsunfähigkeit auf dem nächsten Zahlschein vermerken zu lassen.
???
Den Zahlschein davor habe ich am 15.01 ausfüllen lassen und musste ja dann wieder am 25.01 zum Arzt. Heißt das, das ich ab dem 15.01 dann +14 Tage Zeit habe um den nächsten Zahlschein ausfüllen zu lassen? Denn dann wäre ich ja wirklich über die Zeit, denn ich habe den ja falscherweise am 04.02.11 ausfüllen lassen