Berechnung Krankengeld bei kurzfristiger Tätigkeit

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Moderator: Czauderna

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Jesus2k11
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Berechnung Krankengeld bei kurzfristiger Tätigkeit

Beitrag von Jesus2k11 » 12.02.2011, 11:30

Hi,

habe einen Job angenommen im Call-Center. 2 Wochen habe ich nur durchgehalten, sodass ich jetzt krank geschrieben bin.

Da erst nach 4 Wochen eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, habe ich Krankengeld beantragt.

Der Arbeitsvertrag ist lediglich auf 20 Stunden angesetzt, aber vereinbart waren 40 Stunden, die ich auch im Personalfragebogen so eingetragen habe.

In der ersten Woche habe ich 35,5 Stunden und in der 2. Woche 34,25 Stunden gearbeitet.

Wie wird jetzt das Krankengeld berechnet?

Anhand der tatsächlich geleisteten Stunden (und dann hochgerechnet auf 1 Monat) oder lediglich nach den 20 Stunden laut Arbeitsvertrag?

Grüße
Jesus2k11

leser
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Beitrag von leser » 14.02.2011, 00:51

Wurde Stundenlohn oder festes Monatsgehalt vereinbart?

Streng genommen orientiert sich die Krankengeldberechnung an dem erzielten Arbeitsentgelt aus dem Zeitraum vom Beginn des Beschäftigungsverhältnisses bis Tag vor der AU. (Gemeinsames Rundschreiben vom 29.11.2005 - Ziffer 2.1.1.1.2.1 Arbeitsaufnahme in einem noch nicht abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum (Seite 10): http://www.vdek.com/versicherte/Leistun ... engeld.pdf ) Siehe aber auch § 47 Absatz 3 SGB V: Die Satzung kann bei nicht kontinuierlicher Arbeitsverrichtung und -vergütung abweichende Bestimmungen zur Zahlung und Berechnung des Krankengeldes vorsehen, die sicherstellen, daß das Krankengeld seine Entgeltersatzfunktion erfüllt.

Wenn jedoch 40 Stunden vereinbart waren, hat der Arbeitgeber dies auch in der Verdienstbescheinigung anzugeben.

Jesus2k11
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Beitrag von Jesus2k11 » 14.02.2011, 18:32

erstmal vielen Dank für deine Antwort.
leser hat geschrieben:Wurde Stundenlohn oder festes Monatsgehalt vereinbart?
es wurde ein Stundenlohn vereinbart.
leser hat geschrieben:Streng genommen orientiert sich die Krankengeldberechnung an dem erzielten Arbeitsentgelt aus dem Zeitraum vom Beginn des Beschäftigungsverhältnisses bis Tag vor der AU.

Wenn jedoch 40 Stunden vereinbart waren, hat der Arbeitgeber dies auch in der Verdienstbescheinigung anzugeben.
Ich bin mir im Moment grad nicht sicher, was "vereinbart" genau heißt. Also im Vertrag stehen nur 20 Stunden. Gelten dann diese als vereinbart?

Naja also mündlich vereinbart waren 40 Stunden. Im Personalfragebogen konnte man die gewünschte Stundenzahl eintragen und ich habe dort dann halt 40 eingetragen.

Also gelten in diesem Fall die 20 laut Vertrag oder die 40 laut Absprache/Personalbogen als "vereinbart" ??

Grüße
Jesus2k11

leser
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Beitrag von leser » 16.02.2011, 01:35

Jesus2k11 hat geschrieben:also mündlich vereinbart waren 40 Stunden. Im Personalfragebogen konnte man die gewünschte Stundenzahl eintragen und ich habe dort dann halt 40 eingetragen.
Arbeitsrechtlich ist mündlich vereinbart genauso verbindlich wie schriftlich. Im Streitfall stellt sich allerdings stets die Frage nach der Beweislast.

Die Eintragung im Personalbogen (von Dir gewünschte Arbeitszeit?) ist allerdings noch keine Vereinbarung. Nur wenn der Arbeitgeber diesen Bogen als vertragliche Grundlage nutzt, also akzeptiert.

Tendenziell lagst Du ja in den ersten beiden Wochen schon jeweils über 20 Stunden. Als Grundlage nimmt die Kasse aber das, was der Arbeitgeber in der Verdienstbescheinigung zur Berechnung des Krankengeldes angibt. Gibt er an, dass nix vereinbart war, nimmt die Kasse normalerweise den Durchschnitt. Du kannst ja mal die Kasse fragen, was er angegeben hat. Im Zweifelsfall lässt sie sich dann aber den Vertrag vorlegen :wink:

Jesus2k11
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Beitrag von Jesus2k11 » 17.02.2011, 23:40

ok nochmals danke für deine Antwort, werde ich dann einfach erstmal abwarten was kommt.

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